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Kostenpauschale für sozialrechtliche Vertretung
Kostenpauschale für sozialrechtliche Vertretung
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen (kostenfrei)
Richtlinien des VdK Landesverbandes vom 15.12.2010 gültig ab 01.01.2011
"Wer die sozialrechtliche Vertretung des Verbandes in Anspruch nimmt und ihm
noch nicht ein Jahr angehört, hat zuvor an den Landesverband einen Betrag zu
entrichten, der dem Differenzbetrag zwischen dem bisher geleisteten Beitrag
und bis zu zwei Jahresbeiträgen entspricht"
Die Mitglieder leisten grundsätzlich folgende Kostenpauschalen:
Widersprüche: 40 Euro - Klagen: 60 Euro - Berufung 110 Euro
Bei Erreichen der nachfolgend genannten Mitgliedschaftszeiten gelten die
folgenden Sätze:
bei einer Mitgliedsdauer von 10 Jahre
Erheben von Widerspüchen 25,00 €
Erheben von Klagen 40,00 €
Erheben von Berufungen 80,00
bei einer Mitgliedsdauer von 15 Jahre
Erheben von Widerspüchen 15,00 €
Erheben von Klagen 30,00 €
Erheben von Berufungen 60,00
bei einer Mitgliedsdauer von 20 Jahre
Widerspruch 5,00 €
Klage 20,00 €
Berufung 40,00