Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-rheidt-huechelhoven/ID227360
Sie befinden sich hier:

Hilfreiche Informationen

VdK-Mitglieder kommen zu ihrem Recht

Für einen monatlichen Beitrag von 5,50 Euro können sich Mitglieder von den juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 43 VdK-Kreisverbände und acht Rechtsabteilungen in NRW beraten und vertreten lassen.
Über mögliche Gebühren für die Durchführung eines Verfahrens und unseren Solidarbeitrag informieren die zuständigen Geschäftsstellen, deren Kontaktdaten auf den Internetseiten zu sehen sind.
Die nachfolgende, nicht abschließende Leistungsbeschreibung, dient als Anhaltspunkt, welche Themen abgedeckt sind:

  • Arbeitslosenrecht: Arbeitslosengeld, Umschulung ( keine Anträge)
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits-/Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente
  • Grundsicherung: Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und Erwerbsunfähigkeitsrente, Sozialhilfe
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Med. Rehabilitation
  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Festlegung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- u. Verhinderungspflege
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Alters,-Erwerbsminderungs- u. Hinterbliebenenrente, Prüfen von Rentenbescheiden ( keine Rentenberechnung )
  • Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung ( GdB ) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge

Erfolgszahlen

In 2022 konnten rd. 42,3 Millionen Euro an einmaligen und mehr als 2,8 Millionen Euro an monatlichen Nachzahlungen für die Mitglieder in NRW erstritten werden.
Hier geht es um um die Anerkennung von Leistungen, die den Menschen zustehen.
Infolgedessen sind auch die Verfahren, die vom VdK, vertreten wurden, zuletzt auf einen Höchststand von 8776 Klagen und 21916 Widersprüchen gestiegen.

GdB: Was ist das ?

Der GdB beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigungen im alltäglichen Leben, die Folge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ist. Festgelegt sind die Kriterien für die Vergabe eines GdB in der Versorgungsmedizin-Verordnung. Der GdB kann von 20 bis 100 reichen, er staffelt sich in Zehnerschritten. In der Umgangssprache wird der GdB häufig in Prozent angegeben, was jedoch nicht korrekt ist.
Korrekt muss es heißen; "Ich habe einen GdB von 50".

GdB: Wie wird er festgelegt ?

Um einen Grad der Behinderung (GdB ) zu erhalten, muss man einen Antrag stellen. Hat eine Person mehrere Behinderungen ermittelt das Versorgungsamteinen Gesamt-GdB. In ihm werden aber nicht die einzelnen Behinderungsgrade mehrerer Beeinträchtigungen zusammengerechnet. Der Gesamt-GdB ist eine komplexe Einschätzung, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken.

Wann bekommt man einen Schwerbehindertenausweis ?

Ab einem GdB von 50 und höher kann man einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Der Schwerbehindertenausweis kann Merkzeichen über bestimmte Beeinträchtigungen enthalten.

Was ist ein Merkzeichen ?

Merkzeichen bezeichnen mit Hilfe von Kürzeln die Behinderung(en) eines Menschen. Sie stehen zum Beispiel im Schwerbehindertenausweis. So bezeichnet das Merkzeichen"G" anders als oft angenommen wird, mehr als "gehbehindert". Es bedeutet, dass jemand in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr stark eingeschränkt ist. Weitere Merkzeichen sind "Bl" für Blind oder "H" für Hilflosigkeit.

Weitere wichtige Informationen finden sie im Internet unter www.vdk.de

Euro-Schlüssel für Menschen mit Behinderung

Den universellen Schlüssel für alle Toiletten an bundesdeutschen Autobahnen und in vielen deutschen und europäischen Städten können Sie über den Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V. (CBF) bestellen:

Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung:

Pallwiesenstr. 123 a
64293 Darmstadt
Telefon: 06151/81 22 10
Telefax: 06151/ 81 22 81

info@cbf-darmstadt.de

www.cbf-darmstadt.de


Kriterien zur Schlüsselvergabe

Den Schlüssel erhalten:

außergewöhnlich Gebehinderte, Rollstuhlfahrer ( Merkzeichen "aG"

Stomaträger ( ab einem GdB von 50 )

Blinde Menschen ( Merkzeichen Bl )

Schwerbehinderte, die hilfbedürftig sind ( H ) und ggf. eine

Begleitperson ( Merkzeichen ( B ) brauchen

an Multipler Sklerose ( MS ) , Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa ( haben zum Teil keinen Ausweis oder nur 50/60 Prozent; dann eine Kopie des Arztberichtes oder ärztliche Bescheinigung )

Auf jeden Fall bekommen Menschen mit Behinderung einen Schlüssel, wenn sie eines der Merkzeichen im Schwerbehindertenaus weis haben:

aG, B, H oder BL

G und Grad der Behinderung von 70 aufwärts

Grad der Behinderung von 90 oder 100

Falls die vorerwähnten Kriterien nicht zutreffen, bitte nähere Angaben machen, welche Gründe bestehen, ein Behinderten-WC aufzusuchen.

Hinweis: Beachten Sie, dass Sie auch den Aufkleber mit Rollstuhlsymbol in verschiedenen Größen dort bestellen können.

Preis: 23,00 Euro für den Toilettenschlüssel

Um Missbrauch vorzubeugen, bittet der CBF bei der Bestellung um Zusendung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises ( Vor- u. Rückseite ). Dies ist auch der Fax möglich.

Wichtige Telefonnummern

Krankentransport/Krankenwagen: 0800/75 50 100 ( kostenfrei )

Behinderten-Fahrdienst: 09221/1 710 40

Ärzte-Notruf im gesamten Erft-Kreis: 116 117

Zahnärztl. Notdienst: 01805/98 67 00

Augenärztl. Notdienst: 02238/96 67 00

PNE Praxis Netz Erft, Klosterstr. 2, 50126 Bergheim: 01803/ 010 10 101

Apotheken-Notdienst: 0800/00 22 833 ( kostenlos aus dem Festnetz )

Tierärztlicher Notdienst des Erftkreises für Kleintiere: 02238/34 35 ( Tierärztl. Klinik Stommeln )

Agisra/Beratungsstelle für Migrantinnen: 0221/12 40 19 od. 0221/ 13 90 392

Frauenhaus Rhein-Erft-Kreis: 02237/76 89

Feuerwehr u. Rettungsdienst: Notruf 112

Polizei: Notruf 110

Polizei Bergheim: 02271/81 25 11

2022 - das wird neu

Neue Gesetze, neue Regeln, neue Preise - das neue Jahr bringt auch einige Änderungen mit sich. Wir klären auf:

E-Rezept und E-Krankschreibung

Arztpraxen sind im Laufe des Jahres 2022 verpflichtet, E-Rezepte auszustellen. In der Apotheke zeigen Patient*innen dann das Smartphone vor oder einen Ausdruck, den sie vom Arzt erhalten. Experten rechnen damit, dass die flächendeckende Umsetzung noch bis Mitte 2022 dauern wird.

Pflege kompakt

Für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr erhöht sich der Beitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Er steigt von 0,25 auf 0,35 Prozent des Bruttogehalts.

In der häuslichen Pflege wird mehr für die Pflegesachleistungen gezahlt. Dabei handelt es sich um Hilfen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten für Pflegebedürftige erbringen, etwa beim Essen oder bei der Körperpflege. Der Höchstbetrag liegt zukünftig zwischen maximal 724 Euro bei Pflegegrad 2 und 2095 Euro bei Pflegegrad 5.

In der Kurzzeitpflege erhöht sich der Betrag, den die Pflegekasse für die pflegebedingten Aufwendungen übernimmt und zwar von 1612 Euro auf 1774 Euro pro Kalenderjahr.
Dieser Betrag kann auf 3386 Euro aufgestockt werden, wenn keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde.

Mit Jahresbeginn greift auch die Begrenzung des Eigenanteils bei den pflegebedingten Aufwendungen im Pflegeheim. Das heißt, dass Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, einen sogenannten Leistungszuschlag auf den zu zahlenden Eigenanteil an den Pflegekosten erhalten. Wichtig ist, dass bei der Berechnung des Leistungszuschlags auch die Ausbildungskosten berücksichtigt werden. Die Höhe des Leistungszuschlags hängt von der Dauer des Heimaufenthalts ab: In den Pflegegraden 2 bis 5 beträgt der Leistungszuschlag innerhalb des ersten Jahres fünf Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, nach 12 Monaten 25 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten 70 Prozent. Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden als volle Monate angerechnet.

Beiträge Sozialversicherung

Mit der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung wird festgelegt, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge gezahlt werden müssen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze für das Brutto-Jahreseinkommen dann bei 84.600 Euro ( West ) bzw. 81,000 Euro ( Ost ), in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 64.350 Euro.

Rente noch offen

Rentner*innen bekommen ab 01. Juli mehr Geld. Wie hoch die Erhöhung allerdings ausfallen wird , gibt die Deutsche Rentenversicherung immer erst im Frühjahr bekannt. Aktuelle Prognose 4,4 Prozent mehr Geld im Westen, 5,1 Prozent im Osten. Auch Erwerbsminderungsrentner*innen und alle, die eine Hinterbliebenenrente erhalten, profitieren von der Anpassung.

Grundsicherung: Neue Regelsätze

In der Grundsicherung steigen die Regelsätze. Das betrifft Arbeitslosengeld II ( Hartz IV ), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege: Alleinstehende erhalten dann 449 statt 446 Euro. Für Erwachsene, die in stationären Einrichtungen leben, beträgt der Satz 360 statt 357 Euro. Kinder bis fünf Jahre bekommen 285 statt 283 Euro, zwischen sechs und 13 Jahren 311 statt 309 , und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 376 statt 373 Euro Grundsicherungs-Rentner .
Rentner und Rentnerinnen müssen wissen, dass ein Freibetrag in der Grundsicherung im Alter in Kraft getreten ist, als die Grundrente 2021 eingeführt wurde. Hier kann ein Antrag auf Grundsicherung für Freibetragsberechtigte lohnen. Mit dem Grundsicherungs-Rechner lässt sich der Anspruch prüfen.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-rheidt-huechelhoven/ID227360":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.