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Spenden für unseren Ortsverband Pulheim

Der Ortsverband Pulheim ist nach Beschluss des Landesverbandstages vom 21.05.1992 eine steuerlich selbständige Verbandsstufe und dadurch "selbständiges Steuersubjekt". Wir sind nach § 5, Absatz 1 Nr.9 KStG, von der Körperschaftssteuer befreit (Steuernummer des Finanzamts Bergheim Nr. 203/5703/0917) und nach ständiger Überprüfung durch das Finanzamt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienend.

Aufgrund unserer überschaubaren Größe im Ortsverband Pulheim können wir sicherstellen, dass unsere Geschäftsführung den Anforderungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung genügt und die gespendeten Mittel unmittelbar den gemeinnützigen Zwecken zukommen.

Wir sind ausdrücklich berechtigt, für eingehende Spenden steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (EStDV § 50 Abs. 1) auszustellen. Hierbei gilt als Zuwendungsnachweis nach EStDV § 50, Abs 2, Ziffer 2 b, bei Spenden bis EUR 200,00 ein Barzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) der Bank.

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Es muß nicht gleich eine solche Riesenspende sein, wir nehmen auch kleinere Beträge !

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Wir im Ortsverband Pulheim sind zur Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben auf Spenden angewiesen, sollten Sie sich entschließen uns zu unterstützen, so bestehen folgende Möglichkeiten:

a) Sie überweisen einen Betrag auf unser Konto Nr.
DE 60 3704 0044 0371 9804 00

b) Sie zahlen einen Barbetrag bei unserer Kassiererin oder dem Vorsitzenden ein.
( Bei Beträgen ab EUR 200,00 erhalten Sie eine vom Vorsitzenden gegengezeichnete Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster ).

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