Sozialverband VdK - Ortsverband Philippsburg
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Einladung zur VdK-Jahreshauptversammlung am 9. April

Liebe VdK-Mitglieder,
Sie sind herzlich eingeladen zur Jahreshauptversammlung des VdK-Ortsverbands Philippsburg am:
Dienstag, 9. April, Beginn um 18.00 Uhr in der Musik- und Kunstschule (Liederkranzheim).

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Berichte des Vorstands zum Geschäftsjahr 2023
a) Vorsitzender
b) Schriftführerin
c) Kassenverwaltung
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Aussprache zu den Berichten
6. Entlastung des Vorstands
Kurze Pause
7. Aus der Praxis: VdK-Wohnberater Volker Müller berichtet
8. Vorausschau 2024, Wünsche und Anregungen

Anträge zur Tagesordnung sind in schriftlicher Form an den Vorsitzenden zu richten.
Über Ihren Besuch freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Herberger
Ihr Sozialverband VdK Philippsburg

Sommersaison im Europa-Park

In den vergangenen Jahren haben wir jeweils den Winterzauber und die weihnachtliche Ausschmückung des Europa-Parks bewundert. Doch in diesem Jahr wollen wir die verlockenden Sommer-Attraktionen im Europa-Park genießen. Besondere Anziehungspunkte sind immer wieder verschiedene Shows, so eine Stuntshow mit Pferden in der spanischen Arena oder das Globe Theater, welches der elisabethanischen Zeit nachempfunden ist, und vieles andere mehr. Wir hoffen auf einen sonnigen Frühjahrstag, um all die dargebotenen Anziehungspunkte ausgiebig nutzen zu können.

Europa-Park

Wildwasserbahn© VdK

Dazu plant der VdK Ortsverband am Montag, 15. April eine Fahrt nach Rust. Abfahrt: 9.00 Uhr beim Freibad Parkplatz, Rückfahrt ist um 18.00 Uhr.

Sozialrechtliche VdK-Beratungen – so viel wie nie zuvor

Seit Anbeginn vor fast 80 Jahren gehört der Sozialrechtsschutz zu den Kernaufgaben und wesentlichen Mitgliederserviceleistungen des Sozialverbands VdK. 2023 gab es ein neuer Höchstwert an sozialrechtlichen Beratungen in Baden-Württemberg.

Die Rekordzahlen des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg sprechen für sich und zeigen: Die Belastungen, Sorgen und Notlagen der Menschen im Land steigen. Über 68.000 sozialrechtliche Beratungen gab es 2023 durch die VdK-Juristen, so viele wie noch nie zuvor. Über 12.200 Widersprüche, Klagen und Berufungen wurden eingereicht. Die vom VdK eingelegten Rechtsmittel richteten sich beispielsweise gegen Bescheide der Landratsämter in der Sache: Anerkennung von Behinderungen, gegen Rentenbescheide, gegen abgelehnte Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen oder auch gegen Entscheidungen der Pflegeversicherungen.

Über 18 Mio. Euro erstritten die VdK-Juristen an Nachzahlungen im Jahr 2023. Nie war diese Summe höher. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, warum die Mitgliederzahlen seit 1996 stetig steigen, im Jahr 2023 um weitere 8.400 auf heute über 260.000 in Baden-Württemberg.

„Hinter all diesen Zahlen stehen Menschen. Sie kommen wegen großer Unsicherheit zu uns, die finanzielle Not steigt. Manche haben ein pflegebedürftiges Familienmitglied zuhause, können es nicht mehr vernünftig versorgen, finden keinen Pflegeheimplatz. Da geht es schlichtweg um Menschenwürde“, sagt VdK-Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz. Andere bekämen die dritte Pflegeheimkosten-Erhöhung in nur anderthalb Jahren, wie ein Mann aus dem Landkreis Böblingen berichtet. Von jetzt auf gleich müsse seine Schwiegermutter für die stationäre Pflege 453 Euro mehr zahlen und habe ab März dann eine Eigenbeteiligung von 3.383 Euro – jeden Monat.

Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter – in 2024 um durchschnittlich 134 Euro auf 2.907 Euro monatlich im ersten Jahr, so eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen.

„Wir appellieren an die Bundesregierung, die verbleibende Zeit endlich zu nutzen und die steigenden Belastungen zu bekämpfen!“ fordert Hotz. „Eine sozialgerechte Politik war das Versprechen. Doch die Realität sieht ganz anders aus: Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde beispielsweise noch immer nicht grundlegend reformiert. Pflegebedürftigkeit führt viele Menschen weiterhin direkt in die Armut – trotz des neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes.
Ich wünsche mir, dass die Menschen in unserem Land in Würde alt werden dürfen,“ so der VdK-Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz.

VdK-Schlachtfest im Jahr des Drachen

Am Fastnachtssamstag war es endlich wieder soweit. Ein Jahr lang hatten viele dem entgegen gefiebert. Ein gigantisches kulturelles Ereignis. Das zigtausende von Menschen in Bewegung setzte. Der Tag, mit dem größten Verkehrsaufkommen im Jahr. Denn am Fastnachtssamstag begann auch das neue Mondjahr mit dem chinesischen Neujahrsfest und dem Jahr des Drachen.

VdK Schlachtfest

VdK Schlachtfest© VdK

Zur gleichen Zeit ließen es sich munter gelaunte Gäste und Besucher in fastnachtlicher Verkleidung oder im Original-Outfit beim VdK-Schlachtfest gutgehen. Zur Freude des engagierten Service-Teams folgten viele Alteingesessene und Neubürger der VdK-Einladung. Eine vortreffliche Einstimmung auf den Fastnachtsumzug am Nachmittag.

Wieder einmal belagerten rebellische und umstürzlerische Karnevalisten das prächtige Philippsburger Stadtpalais. Diese hatten bei der Rathauserstürmung doch leichtes Spiel, da bei der Gegenwehr des Gemeinderats die Abstimmung fehlte. Noch rechtzeitig konnte der abgesetzte Schultes Stefan Martus mit seiner Familie zur wohligen VdK-Geselligkeit entweichen, um hier bei einer warmen Mahlzeit erneut Kräfte zu sammeln.

Herzlich willkommen waren auch die schmucken Elferräte der KaGe Narhalla. Mit dabei als gern gesehener Gast Prinz Philipp LXXIII mit Gefolge, der höchstpersönlich närrische Untertanen mit dem Prinzenorden auszeichnete.
Bereits am Vormittag nutzen etliche Philippsburger das VdK-Angebot zum Außer-Haus-Verkauf, um sich mit Wellfleisch und VdK-Bratwürsten nach Hausmacher Art für die „tollen Tage“ einzudecken.
Da wir uns während des Jahres oft mit ernsten Themen befassen, wollen wir gerne in der Philippsburger Fastnacht, mit zur Lebensfreude beitragen. Sollte das gelungen sein, hat sich die Mühe gelohnt. Herzlichen Dank gebührt den rührigen Helfern/innen. Nur mit ihrem Einsatz ist eine solche Veranstaltung überhaupt durchführbar. Ohne ehrenamtliche Aktive wäre nicht nur die Philippsburger Fastnacht um einiges ärmer.

Einladung zum (närrisches) VdK – Schlachtfest

Sie alle sind herzlich eingeladen, ob als Mitmacher beim Fastnachtsumzug, als gutgelaunte Zuschauer oder keines von beiden – wir bieten für jede/n etwas.
Am Fastnachtssamstag, diesmal schon am 10. Februar, beteiligt sich der Sozialverband VdK Philippsburg mit dem wohlbekannten VdK-Schlachtfest wieder an der heimischen Fastnacht. Für Ausgeschlafene öffnet sich bereits um 10.33 Uhr die Pforte der Philippsburg Festhalle.

VdK

Einlaung zum VdK-Schlachtfest© VdK

Die karnevalistische Rathauseroberung dürfte diesjährig nicht so einfach glücken. Wie man hört, ist die Verteidigung des Rathauses mehrmals geübt worden. Dafür wurde eigens ein gut dotierter Motivationsmanager eingestellt. Allerdings musste als Ausgleich der städtische Sektvorrat drastisch gekürzt werden. Also hoch motiviert, aber etwas trocken …

Dagegen können unsere Gäste aus der Tageskarte herzhafte Speisen auswählen, so dass niemand hungrig oder durstig das VdK-Schlachtfest verlassen muss. Das Essensangebot reicht vom klassischen Kesselfleisch mit Sauerkraut über Bratwürste bis hin zu Käse- und Matjes-Brötchen. Alle angebotenen Speisen bieten wir auch zum Außer-Haus-Verkauf an, also für diejenigen, die es mit nach Hause nehmen wollen (für den Transport bitte ein Gefäß mitbringen). Belegte Brötchen gibt’s auch zum Mitnehmen als Wegzehrung für unterwegs.

Also, liebe Leute aus Philippsburg und von den Vororten, Treffpunkt am Fastnachtssamstag zur Mittagszeit ist das VdK-Schlachtfest in der Festhalle. Auf Ihr Kommen freuen wir uns.

Fairer und gerechter Sozialstaat

Deutschlands Sozialstaat ist ins Gerede gekommen. Erst rumpelte eine Debatte über die Kindergrundsicherung, dann über das Bürgergeld. Und zuletzt wurde festgestellt, dass das Sozialsystem Mehrarbeit zu niedrigen Löhnen in etlichen Fällen bestraft. Das zeigt: So wie es ist, kann es nicht bleiben.

Der Sozialstaat ist aber deshalb noch lange kein Auslaufmodell. Er hat in den vergangenen Jahren Millionen Menschen aufgefangen: nach den Betriebsschließungen in der Pandemie, durch Kurarbeitergeld und durch den Ausgleich für rasant gestiegene Preise bei Öl und Gas. Ohne diesen Sozialstaat wäre es vielen Menschen schlechter gegangen. Der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt bezeichnete den Sozialstaat einmal als „größte Kulturleistung, die die Europäer im Lauf dieses schrecklichen 20. Jahrhunderts zustande gebracht haben.“ Das sollte nicht vergessen werden.

Soziale Gerechtigkeit

Sozialstaat© VdK

Einfacher, übersichtlicher und unbürokratischer
Allerdings ist es zum Problem geworden, dass allzu viele Mitwirkende ihren Beitrag zum Sozialstaat leisten sollen. Das Bürgergeld hat das Arbeitsministerium entworfen, das Wohngeld kommt aus dem Bauministerium und die Kindergrundsicherung plant das Familienministerium. Im Ergebnis sind jedes Mal unterschiedliche Behörden zuständig, die für ihre Hilfe das Einkommen der Menschen jeweils unterschiedlich ermitteln und dann – irgendwie – gegenseitig verrechnen. Hier blickt kaum jemand noch durch. Am wenigsten die Hilfsbedürftigen selbst, die auf einen Hindernisparcours von Amt zu Amt geschickt werden. Die Neuorganisation eines fairen Sozialstaats mit weniger Bürokratie ist geboten. Doch das Ziel darf nicht ein abgemagerter Sozialstaat sein, sondern ein aktivierender. Ein Sozialstaat, der übersichtlicher ist für die Bürger, der faire Ergebnisse hervorbringt. Mehr arbeiten und am Ende des Monats weniger Geld haben, das ist nicht fair.

Im Bundestagswahlkampf wurde Respekt angemahnt, insbesondere für diejenigen, die wichtige Arbeit zu niedrigen Löhnen erledigen. Dieser Respekt muss sich auch auf dem Konto auswirken. Es hilft den Menschen mit niedrigem Einkommen nicht, wenn die Ärmeren noch ärmer werden. Den entscheidenden Unterschied können vielmehr gute Jobs mit höheren Löhnen machen. Davon gibt es ja eigentlich aktuell genug, nur fehlen die richtigen Bewerber. Deshalb braucht es Fortbildung und Qualifizierung.

Der Kanzler hat Anfang November bei einem Treffen mit den Ministerpräsidenten gesagt, Deutschland müsse „einfacher und schneller“ werden. Gemeint sind damit Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wohnungen, Straßen, Strommasten. Dasselbe muss auch für den Sozialstaat gelten.

Erfreulich guter Besuch der Weihnachtsfeier

Eine Vielzahl toller Mitwirkenden erfreute bei der gutbesuchten VdK-Weihnachtsfeier am 3. Advent die Gäste. Doch mit wem soll die Aufzählung beginnen? Jeder hat auf seine Weise zum Gelingen und zur wunderbaren Geselligkeit beigetragen.

Die musikalisch stimmungsvolle Eröffnung übernahmen Mary Alvarado (Viola) und Matthias Hutter(Klavier) u.a. mit der Sonate "Arpeggione" von Franz Schubert. Den eigenartigen Namen verdankt die sogen. “Arpeggione-Sonate” einem heute vergessenen Instrument, das man in Wien seinerzeit als “Guitarre-Violoncell” bezeichnete. Die stattdessen gewählte Viola mit ihrem zurückhaltenden Klang kommt nicht nur dem Original nahe, sondern erzeugt auch die melancholische Stimmung des Werks.

VdK-Weihnachtsfeier

VdK-Weihnachtsfeier© VdK

Grußworte mit Lob, Dank und Anerkennung überbrachten Bürgermeister Stefan Martus sowie der VdK-Kreisvorsitzenden Reinhold Gsell.

Eine amüsante Weihnachtsgeschichte, oft mit überraschendem Ausgang, ist fester Programmpunkt einer VdK-Weihnachtsfeier; und wie immer vorgetragen von Adelheid Wagner.

Seit vielen Jahren ist die Lauber Chorgemeinschaft ein fester und liebgewordener Inbegriff der adventlichen VdK-Weihnachtsfeier. Mit ihrem vielstimmigen Repertoire begeisterte die Gesangsgruppe aus Untergrombach erneut die Besucher. Christel Lauber, die organisatorische und musikalische Taktgeberin, rundete mit vergnüglichen Kurzgeschichten den brillanten Auftritt ab.

Die Akteure des Wiesentaler Mundart-Theaters „Kleine Bühne“ mussten leider erkältungsgeschwächt etwas umdisponieren. Dennoch haben die Gäste der Weihnachtsfeier bei dem Schwank „Drei König uffmä Weg“, endlich erfahren, warum der vierte König nicht mitreisen durfte. Mit dem spanischen Weihnachtslied Feliz Navidad (Frohe Weihnachten) und bei viel Applaus verabschiedete sich die Theatergruppe.

Für die Ehrungen von langjährigen VdK-Mitgliedern bietet die Weihnachtsfeier einen würdigen Rahmen. Die Ehrungsliste für 10-jährige Mitgliedschaft umfasste insgesamt 12 Personen; für 25 Jahre Zugehörigkeit sogar 15 treue Mitglieder, die wir ehren und auszeichnen durften.

Bei einer VdK-Veranstaltung lässt sich die aktuelle Sozialpolitik zumeist nie ganz ausblenden. So stellte der Ortsverbandsvorsitzender Heinz Herberger zu Beginn in seiner Begrüßungsrede fest: „Die Erwartung, dass es in Deutschland gerecht zu geht, ist ein wichtiger demokratischer Stabilitätspfeiler, den es zu sichern gilt. Dazu braucht es einen mitgliederstarken Sozialverband, der auch politisch Beachtung findet“.
Für ihre Verbundenheit mit dem VdK gebührt den Besuchern ein besonderer Dank.

Einladung zur Weihnachtsfeier
Weihnachtsfeier

Einladung zur Weihnachtsfeier© VdK

VdK-Wohnberatung – Zu Hause wohnen trotz Handicap

Sicher wünschen Sie sich, so lange wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Ganz gleich, ob Sie durch einen Unfall eingeschränkt oder pflegebedürftig sind. Unser ehrenamtlicher Wohnberater, Volker Müller gibt Ihnen Ratschläge, wie Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus altersgerecht oder barrierefrei umgestalten können.

Hilfe zur Selbsthilfe
Ihre Wünsche und individuellen Anforderungen stehen bei der VdK-Wohnberatung im Mittelpunkt. Wir schauen uns Ihre Wohnbereiche an und geben Ihnen praktische Tipps. Schließlich wollen Sie sich in Ihrem Zuhause gut bewegen. Dafür können bereits kleine technische Hilfsmittel große Wirkung zeigen. Oft reicht es schon, wenn Türschwellen entfernt oder Türen verbreitet werden. Damit Ihr Zuhause auch Ihr Zuhause bleibt.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten und weitere Informationen wünschen, sind Sie zu diesem Themenabend am Dienstag, 28. November um 18.00 Uhr im Begegnungscafé des Seniorenzentrums St. Martin in der Thüngenstraße 23 herzlich eingeladen.

Inflationsprämie nur für Pensionäre: Warum bekommen Rentner sie nicht?

Inflationsprämie für Versorgungsempfänger des Bundes
Das Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und – versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) sieht u.a. eine Sonderzahlung (Inflationsausgleich)vor, die auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes entsprechend ihrem jeweiligen Ruhegehaltsatz erhalten sollen. (Mit Versorgungsempfängern sind im Amtsdeutsch die Pensionäre gemeint.)

Die Höhe des Inflationsausgleich ist individuell unterschiedlich, sie richtet sich nach dem persönlichen Ruhegehaltssatz, der bei maximal 71,75 Prozent nach einer Arbeitsdauer von 40 Jahren in Vollzeit, liegt. Daraus ergibt sich eine maximale Prämie von 2.152,50 Euro.
Weil mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erst Ende des Jahres zu rechnen ist, hatte das Bundeskabinett Abschlagszahlungen beschlossen, die laut Informationen des Bundesinnenministeriums spätestens im Oktober erfolgen sollten. Die Pensionäre der Länder sind dabei zunächst außen vor. Hier gilt es die Tarif- und Besoldungsrunde der Länder abzuwarten.

Inflationsprämie nur für Pensionäre: Warum bekommen Rentner sie nicht?

Die Sozialverbände kritisieren, dass Rentenbezieher im Vergleich zu Pensionären damit deutlich schlechter gestellt sind. Es ist eine Gerechtigkeitsfrage, wenn Rentner in diesem Zusammenhang leer ausgehen sollen, während Pensionäre eine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Beide Gruppen sind mit den gleichen Herausforderungen der steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert. Rentner haben während ihres Arbeitslebens Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt und stehen jetzt vor der Schwierigkeit, mit den steigenden Preisen zurechtzukommen. Es ist unbestreitbar, dass Rentner von der Inflation heftig betroffen sind.

Die Ungerechtigkeit wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass die geplante Inflationsausgleichsprämie für Pensionäre als steuer- und abgabefreie Sonderzahlung vorgesehen ist. Und sie wird aus Steuermitteln bezahlt, für die auch Rentner aufkommen.

Die Begründung, dass Pensionäre diese Prämie deswegen erhalten, weil sie im öffentlichen Dienst gearbeitet haben und von Tarifabschlüssen profitieren, ist nicht überzeugend. Rentnerinnen und Rentner haben ebenfalls einen Beitrag zur Gesellschaft geleistet und sollten nicht einfach vom Inflationsausgleich ausgeschlossen werden.

Die Kritik des Sozialverbandes VdK an dieser Ungerechtigkeit ist verständlich. Denn die derzeitige Situation zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um sicherzustellen, dass die soziale Sicherheit in Deutschland für alle Altersgruppen gleichermaßen gewährleistet ist.

Gückwünsche für den VdK-Ehrenvorsitzenden

Der 85. Geburtstag ist ein bemerkenswertes Ereignis, das eine Anerkennung der Lebensleistung verdient. Und so konnte der VdK-Vorstand seinem Ehrenvorsitzenden Wolfgang Braun herzliche Geburtstagsgrüße zum 85. Wiegenfest überbringen und weiterhin viel Kraft, Freude und Glück für die kommenden Jahre wünschen.

Gratulation

Gratulation zum 85. Geburtstag© VdK

Wolfgang Braun hat die Entwicklung des VdK Philippsburg entscheidend mitgestaltet. 1992 wurde ihm die Leitung des VdK Ortsverbands Philippsburg offiziell übertragen. Eine Berufung, die er mehr als 2 Jahrzehnte mit viel Herzblut und wirklicher Freude ausfüllte. In dieser Zeit hat er mit seinem ehrenamtlichen Engagement und seiner sozialen Hilfsbereitschaft vielen Mitgliedern und Mitbürgern in ganz persönlicher Weise geholfen.

Als er nach 25 Jahren angekündigte, das Amt des Vorsitzenden abzugeben, hieß es wertschätzend: „Schade, dass du aufhörst.“

Auch nach der Verabschiedung als Vorsitzender steht er als kluger Ratgeber dem VdK-Ortsverband gerne zur Seite. In Würdigung seiner Verdienste haben wir ihn zum Ehrenvorsitzenden des VdK Ortsverband Philippsburg ernannt.
Daneben war er Versicherten-Berater der Deutschen Rentenversicherung. Für die Ratsuchenden natürlich eine ideale Kombination. Zahlreiche Rentenanträge gingen über seinen Tisch. Noch heute hört man, „der Wolfgang hat meine Rente gemacht“.

Doch auch mit der Philippsburger Fasnacht ist er innig verbunden. Manche werden sich noch an die weit über Philippsburg hinaus bekannten VdK-Prunksitzungen erinnern, die auf seine Initiative zurückgingen.

Zusammen mit den Vorstandsmitgliedern schuf er die Voraussetzungen, dass wir heute mit 500 Mitgliedern zu einem der großen VdK-Ortsverbände in Nordbaden zählen.

Kleine Rente trotz langem Arbeitsleben

Wegen Krisen, Kriege und Inflation glauben immer weniger Menschen, dass ihre Rente später mal reichen wird. Fast die Hälfte der heute Sozialversicherungspflichtigen mit einer Vollzeitstelle muss sich auf eine niedrige Rente einstellen. Sie müssen demnach im Alter mit einer monatlichen Rente von weniger als 1.500 Euro zurecht kommen. Das geht aus den Berechnungen des Bundessozialministeriums hervor.

Ein Viertel der Bundesbürger, die noch nicht im Rentenalter sind, fürchtet, im Alter arm zu sein. Und fast ein Drittel der Menschen sorgt wegen den Preissteigerungen weniger für das Alter vor. Dies sind Ergebnisse einer Umfrage im Auftrag des Versicherungskonzerns Axa. In der aktuellen Gemengelage breitet sich die Angst aus, ob man nach vielen Jahren Arbeit in Büro, Fabrik oder Werkstatt noch gut leben kann. Was das Problem noch verschärft: Fast ein Drittel der Bundesbürger sagt, sie würden gerne mehr fürs Alter vorsorgen, könnten sich dies aber nicht leisten.

Kleine Rente

Kleine Rente trotz langem Arbeitsleben© VdK

Die Umfrage wurde Anfang September durchgeführt und jetzt veröffentlicht - kurz bevor der Bundessozialminister ein neues Rentenpaket vorlegen will. Dieses soll das Niveau der Renten stabilisieren und das System langfristig stützen durch einen Fonds, der Geld am Kapitalmarkt anlegt. Zudem wird in der Bundesregierung diskutiert, wie man künftig private Altersvorsorge fördern will.
Der Sozialverband VdK fordert seit Jahren, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – also auch Beamte, Selbstständige, Politiker und Abgeordnete. Eine solche Erwerbstätigenversicherung würde die Rente auf eine breitere Basis stellen. Am Ende einer jahrzehntelangen Erwerbstätigkeit muss eine angemessene Rente stehen.

Sozialpolitische Interessenvertretung
Der VdK vertritt die sozialpolitischen Interessen von Menschen mit Behinderung, von Pflegebedürftigen, von Rentnern und Senioren. Wir nehmen Einfluss auf die Gesetzgebung des Sozialrechts auf Landes- und Bundesebene. Gerade in Zeiten von Inflation und kostenintensiven Ansinnen verteidigen wir die berechtigten sozialen Belange unserer Mitglieder.
Der VdK-Landesverband verfügt in Baden-Württemberg über 34 VdK-Beratungsstellen für Sozialrecht. Mit 52 Kreisgeschäftsstellen und über 1.000 Ortsverbänden ist zudem ein engmaschiges Netz ehrenamtlicher Anlaufstellen für Ratsuchende vorhanden

Vergnügliche VdK-Ausflugsfahrt

„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen…“ Das behauptet der deutsche Dichter Matthias Claudius wohl zu Recht. Die Verbindung von Reisen und Berichten hat jedenfalls lange Tradition. Doch auch während einer Tour lässt sich viel erzählen. Und so ist es nicht verwunderlich, dass bei der VdK-Ausflugsfahrt in die benachbarte Pfalz die Mitreisenden allerhand Neuigkeiten und Unterhaltendes austauschten.

VdK-Ausflug in die Pfalz

VdK-Ausflugsfahrt in die Pfalz© VdK

Als erstes Reiseziel stand das Kakteenland in Steinfeld auf dem Programm. Bei einem sachkundig geführten Rundgang interessierte besonders die heilende Wirkung der Aloe Vera Pflanze. Zur Mittagszeit weilte die Philippsburger Besucherschar im gemütlichen Biergarten „Zum Erwin“ in Kirrweiler. Wer wollte, konnte hier verschiedene Pfälzer Spezialitäten genießen.

Die mittägliche Stärkung und Ruhepause erwies sich als hilfreiche Vorbereitung für den Besuch der Sektkellerei Schloss Wachenheim. Denn die eineinhalbstündige Kellerei-Führung, treppauf, treppab, zehrte schon etwas an der Kondition. Zwischendurch bot die eine oder andere Sektprobe eine willkommene Unterbrechung.

Doch irgendwann endet auch ein kurzweiliges Ausflugsprogramm und so bleibt die Vorfreude, dass bei der nächsten VdK-Reise alle wieder mit dabei sind.

Die Gesellschaft braucht Vorbilder

Die Historie befasst sich vorwiegend mit Regenten, Königen, Fürsten, Kriegen und Ideologien. Geschichtswerke über Vorbilder, sind dagegen unüblich. Unternimmt man den Versuch, eine Geschichte über Vorbilder zu schreiben, so bietet sich aktuell ein Mann an, dessen in der vergangenen Woche gedacht wurde: Der Bundeskanzler hielt die Festrede für Johann Hinrich Wichern zum 175. Jubiläum der Diakonie. Es ein Wohlfahrtverband der evangelischen Kirche, gegründet von Johann Hinrich Wichern.

Wichern war Theologe, Pädagoge und Utopist, ein leidenschaftlicher Kämpfer gegen Armut. Er hat vor 175 Jahren, mit einer aufrüttelnden Stegreifrede beim protestantischen Kirchentag in Wittenberg das schlafende soziale Gewissen seiner Kirche geweckt.
Diese Rede gilt als Gründungsdatum der Diakonie, die dann viele Jahrzehnte lang „Innere Mission“ hieß, weil es ihre Mission war und ist, Arme aus ihrer Armut zu befreien. Wichern war nicht einfach einer, der von Nächstenliebe psalmodierte und dann darauf wartete, dass irgendwer was tut. Er hat sich in die soziale Arbeit des beginnenden Industriezeitaltes gestürzt. Die Rede von 1848 war die Summe seiner Erfahrungen in den Elendsvierteln Hamburgs.
Dort sah er bitterste Armut, Krankheit und Verrohung. Er holte traumatisierte Kinder aus der Gosse, holte sie ins „Raue Haus“, in dem es nicht rau, sondern familiär zuging und in dem sie auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet wurden – ohne Prügel, ohne Gewalt, aber mit strukturiertem Tagesablauf. Auf der Basis seiner Erkenntnisse wurde ein Netz mit Tausenden „Rettungsanstalten“ übers Land geworfen. Dort gab es Brot, Bildung und Lebensmut, wozu auch Wichers Erfindung des Adventkranzes gehörte. Der erste Adventskranz der Welt stand in seinem Jugendheim.
Auf der katholischen Seite gab es als Bahnbrecher der Sozialfürsorge den Gesellenvater Adolf Kolping und, ein paar Jahrzehnte später, den Caritas-Gründer Lorenz Werthmann.
Es gibt nichts Gutes, außer: man tut es. Ein vorbildlicher Satz. Frauen wie Marie Juchacz und Rosa Parks haben danach gehandelt. Juchacz war die erste Frau, die in einem deutschen Parlament eine Rede hielt, 1919 in der Nationalversammlung in Weimar, wenig später hat sie die Arbeiterwohlfahrt gegründet. Rosa Parks war die Frau, die 1955 in Alabama festgenommen wurde, weil sie sich geweigert hatte, ihren Sitzplatz im Bus für einen weißen Fahrgast zu räumen; ihr Widerstand wurde zu einem Auslöser der US-Bürgerrechtsbewegung.
Solche Leute sind wichtig für die Gesellschaft. Sie sind nicht fehlerfrei, manchmal nerven sie in ihrem Eifer – aber sie sind Weichensteller für eine bessere Zukunft.
… außer man tut es! Der Satz stammt von Erich Kästner, er gilt global und er gilt auch heute. So sehen Vorbilder aus. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Das war 1848 so, und so ist es 2023.

VdK-Ausflug in die Pfalz - gerne auch für Nicht-Mitglieder
Ausflugsfahrt in die Pfalz

Ausflugsfahrt in die Pfalz© VdK

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So wird die Rentenanpassung ermittelt

Als Begründung für die Nicht-Berücksichtigung der Rentner bei der 3.000 Euro Inflationsprämie, verweisen einige auf die Rentenerhöhungen. Es ist zutreffend, dass die gesetzliche Rente am 1. Juli 2022 um 5,35 Prozent in Westdeutschland gestiegen ist und die Erhöhung setzt sich auch im Jahr 2023 mit einer Steigerung um 4,39 Prozent im Westen fort. (Die Inflationsrate ist fast doppelt so hoch).

Grundlage für die Rentenanpassung ist die Sozialgesetzgebung. Daraus resultiert der rechtliche Anspruch auf eine jährliche Überprüfung - so die Gesetzeslage! Es ist also kein politisches Entgegenkommen für Rentnerinnen und Rentner.

Verena Bentele

Verena Bentele© VdK

Das Sozialgesetzbuch SGB VI § 65 legt fest, dass zum 1. Juli jedes Jahres die Renten angepasst werden, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch einen neu ermittelten ersetzt wird. § 68 SGB VI ist die Rechtsgrundlage des aktuellen Rentenwerts. Dieser entspricht dem Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentensicherung. Gemäß § 69 SGB VI hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli eines Jahres den maßgebenden aktuellen Rentenwert zu bestimmen.

Das klingt nicht nur kompliziert, es ist offenbar auch so verwirrend, dass manche sich mit den Zusammenhängen schwertun und glauben, Rentenanpassungen mit der Inflationsprämie verrechnen zu können.

Die Rentenanpassung hängt grundsätzlich von der vorausgegangenen Lohnentwicklung ab. Verkürzt gesagt: Steigen die Durchschnittslöhne in einem Jahr, steigen die Renten im darauffolgenden Jahr. Darüber hinaus hängt die Rentenanpassung von einer Vielzahl weiterer statistischen Zahlen ab, die Niederschlag in einer verschlungenen Rentenanpassungsformel finden.

Basis für die Anpassung der Renten sind die Daten des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Um der tatsächlichen Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung zu tragen, werden zusätzlich neben der Lohnentwicklung nach VGR, auch die beitragspflichtigen Rentenversicherungsentgelte bei der Rentenanpassung berücksichtigt.

Wenn nötig, kommt eine weitere Schutzklausel ins Spiel: der Nachholfaktor. Dieser greift bei einer negativen Lohnentwicklung. Dann nämlich, würde sich bei der Berechnung der Rentenanpassung eine Rentenkürzung ergeben. Doch die ist wegen der Rentengarantie ausgeschlossen. Als Ausgleich für eine solch verhinderte Senkung gilt der Nachholfaktor, der dafür sorgt, dass die künftige Rentenerhöhung nach Lohnsteigerungen niedriger ausfällt.

Derzeit bemüht sich die VdK-Präsidentin Verena Bentele um einen Besprechungstermin mit dem Sozial- und Innenministerium, um auf die Vielzahl der Zuschriften aus der Bevölkerung hinzuweisen.

3.000 Euro Inflationsausgleich für Pensionäre, Rentner gehen leer aus

Es bahnt sich eine sozialpolitisch bittere Ungleichbehandlung an. Hintergrund ist der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst, der kürzlich erzielt wurde. Darin steht, dass die Beschäftigten von Bund und Kommunen einen Anspruch auf eine Inflationsprämie von 3.000 Euro haben. Soweit so gut!

Doch die 3.000 Euro können den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst nicht einfach so überwiesen werden, es braucht dafür ein Gesetz. Ein erster Gesetzesentwurf wurde jetzt vom Bundesinnenministerium öffentlich - und in dem ist die steuerfreie Inflationsprämie für alle Beamten vorgesehen. Das heißt, auch für Beamte im Ruhestand - also für Pensionäre.

Dagegen gehen 20 Millionen Rentner leer aus
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Sowohl Pensionäre als auch Rentner leiden unter der Inflation. Weshalb aber, der einen Gruppe ein Inflationsausgleich gewährt wird und der anderen nicht, lässt sich von der Sache her kaum begründen.

Verena Bentele

Verena Bentele© VdK

Die VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu: „Bei der ganzen Diskussion um eine Inflationsprämie mangelt es den Beteiligten an Feingefühl. Es entsteht der Eindruck, dass einige wenige von den Entscheidungen profitieren, wohingegen der Großteil der Rentner leer ausgeht. Dem muss die Bundesregierung entgegenwirken und eine gerechte Lösung für alle finden. Die angedachte Auszahlung der Inflationsprämie an Beamte im Ruhestand zeigt, dass die Bundesregierung durchaus eine zunehmende Belastung durch die Preissteigerungen für viele Menschen sieht. Aus Sicht des Sozialverband VdK ist die Auszahlung nur an Pensionärinnen und Pensionäre nicht nachvollziehbar, weil Rentnerinnen und Rentner ja sowieso im Schnitt jeden Monat mit deutlich weniger auskommen müssen. Am Ende bleibt eben immer der Eindruck, dass einige wenige was kriegen und andere komplett außen vor sind. Diesem Eindruck sollte die Bundesregierung jetzt dringend entgegenwirken."

Sommerfest

Enladung zum Sommerfest© VdK

Mit dem VdK zur Bundesgartenschau Mannheim

Ein Reiseführer des „Marco Polo-Verlags“ kürte Mannheim zum Insidertipp und begründet dies mit der Bundesgartenschau. Aus diesem Anlass könnte dieser Tage irgendwo in Mannheim eine Unterhaltung ungefähr so abgelaufen sein:
„Hosch des g’sehe mit derre Reisefiehrer-Gschicht? Do steht Monnem sei schee für Insider. Wegge derre Buu-Gaa“. „Hajo, des wisse mer doch, dass Monnem halt schee is.“ „Hajo.“ „Alla hopp.“ „Alla.“

Zu einem der Highlights der Bundesgartenschau zählt sicher auch die mit Ökostrom betriebene Kabinenseilbahn: In luftiger Höhe über den Neckar schweben, von einem Anwesen zum anderen. Die Seilbahn verbindet den Luisenpark mit dem Spinelli-Gelände.

Pressefoto

VdK-Fahrt zur BuGa© Pressefoto

Wer will sich diese spannende Mischung aus einem Blumenmeer, interessanten Ausstellungen und zahlreichen Veranstaltungen schon entgehen lassen?

Daher organisiert der VdK Ortsverband Philippsburg am Dienstag, 20. Juni eine Fahrt zur Bundesgartenschau nach Mannheim. Abfahrt ist um 9.00 Uhr bei Freibad-Parkplatz.

Ein Bus bringt uns direkt zum Haupteingang Luisenpark (Friedensplatz 1) und dem Bundesgartenschaugelände.

Die Kosten für die Bu-Ga-Eintrittskarte sowie die Hin- und Rückfahrt betragen 35,- Euro. Für VdK-Mitglieder reduziert sich der Preis auf 25,- Euro.

Die Rückfahrt ist um 17.30 Uhr. Gegenüber dem Haupteingang Luisenpark - an gleicher Stelle wie am Morgen - wartet der Bus zur Heimfahrt.

Anmeldungen nehmen gern entgegen Adelheid Wagner, Tel. 7495 oder Heinz Herberger, Tel. 5314.
Getreu dem Mannheimer Motto: Quadratisch, praktisch, und vielleicht dazu ein Spaghetti-Eis.

Pflege bald unbezahlbar?

Die Kosten für stationäre Pflege steigen und steigen. Was viele Bewohner nicht wissen: Sie müssen nicht erst ihr ganzes Vermögen aufbrauchen, bevor sie sich Hilfe vom Staat holen.
Nahezu überall in Deutschland sind die Heimpreise in die Höhe geschossen. Eigenbeteiligungen von bis zu 4.000 Euro im Monat sind längst keine Seltenheit mehr. Wer soll das bezahlen? Doch Heimbewohner müssen nicht ihr Vermögen bis auf den letzten Cent aufbrauchen, bevor sie Hilfe vom Staat holen. Anträge auf Sozialhilfe werden oft zu spät gestellt. Das aufgestockte Schonvermögen ist dann verloren.

Pflegekosten steigen

Pflegekosten steigen© VdK

Warum sind die Kosten so gestiegen?
Gründe für Aufschläge um bis zu 1.000 Euro monatlich sind die gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten wie auch die höheren Löhne der Pflegekräfte. Seit September 2022 werden diese nach Tarif bezahlt. Viele Pflegebedürftige sind in großer Sorge, dass Rente und Erspartes nicht mehr lang reichen, um die Eigenbeteiligung noch stemmen zu können. Zwar bekommen Heimbewohner noch einen Zuschuss von der Pflegekasse. Doch die festen Sätze sind gleich geblieben. Die Verteuerungen müssen die Bewohner selbst tragen.

Was also tun?
Wird es finanziell eng, sollten sich Pflegebedürftige so schnell wie möglich ans Sozialamt wenden, auch wenn der Schritt sehr schwer fällt. Dort lässt sich ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen. Auf keinen Fall sollte jemand so lange damit warten, bis das gesamte Geld verbraucht ist. Viele Senioren wissen nicht, dass ihnen Vermögensfreigrenzen zustehen, die sie nicht für ihre Pflege antasten müssen. Seit Januar dürfen Alleinstehende ein Schonvermögen von 10.000 Euro behalten, Eheleuten steht das doppelte zu. Gehen Betroffene erst zum Sozialamt, wenn schon der letzte Notgroschen aufgezehrt ist, dann ist es zu spät. Verbrauchtes Schonvermögen gibt es nicht zurück.

Wann hilft das Sozialamt?
Wer „Hilfe zur Pflege“ beantragt, muss seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Denn: Bevor der Staat hilft, muss das eigene Einkommen und Vermögen eingesetzt werden. Das Sozialamt prüft etwa laufende Einnahmen wie Rente, Mietnahmen oder Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ist ein Pflegebedürftiger verheiratet oder lebt er in einer eheähnlichen Lebenspartnerschaft, werden auch Einkünfte des Partners herangezogen. Unangetastet bleibt das Schonvermögen.

Was ist mit der eigenen Immobilie?
Auch das selbst genutzte Haus oder Eigentumswohnung müssen notfalls eingesetzt werden, sollten Einkommen und Vermögen nicht reichen, die Heimkosten dauerhaft zu decken. Eine Immobilie noch schnell an Kinder oder Verwandte zu übertragen, ist nicht ratsam. Das Amt prüft im Pflegefall, ob in den vergangenen zehn Jahren Schenkungen aus dem Vermögen vorgenommen wurden. Ist dem so, wird das Amt die Schenkung zurückfordern. Anders sieht es aus, wenn einer ins Heim zieht und der andere nicht. Die selbst genutzte Immobilie bleibt dann unangetastet – vorgesetzt, sie ist nicht unverhältnismäßig groß.

Wohnberatung Thema bei Jahreshauptversammlung

Zugegeben, ein wenig stolz macht es uns schon. Wenn ein Vorstandsteam zum wiederholten Mal in gleicher Zusammensetzung zur Neuwahl antritt, dann ist das ein bemerkenswertes Zeichen. Doch dem nicht genug. Für ihre langjährige Mitarbeit erhielten die Vorstandsmitglieder Gabi Brecht, Wolfgang Bubenitschek, Adelheid und Werner Wagner die Goldene Verdienstnadel des VdK-Landesverbands. Für einen Ortsverband mit 500 Mitgliedern sind ehrenamtlich Aktive - auf Neu-Deutsch - systemrelevant.

Ein entspanntes (Heim-) Spiel hatte Bürgermeister a.D. Jürgen Schmidt, der die Aufgabe des Wahlleiters übernommen hatte. Denn die bisherige Vorstandschaft bildet auch die neue Frau- bzw. Mannschaft in folgender Besetzung:

• Vorsitzender: Heinz Herberger
• Stellv. Vorsitzende: Adelheid Wagner
• Kassenverwaltung: Wolfgang Bubenitschek
• Schriftführerin: Gabi Brecht
• Frauenvertreterin: Michaela Hillger
• Besitzer sind: Roland Braun, Klaus Maier, Bernd Schneider, Robert Scholl und Werner Wagner
• Kassenprüfer/in: Elke Fichtner, Volker Müller

VdK-Vorstandsteam

VdK-Vorstandsteam© VdK

Doch das neue Motto heißt nicht: Es bleibt alles beim Alten – sondern, auf Bewährtem aufbauen und Neues wagen.

Vorausschau fürs laufende Jahr
Am 20. Juni ist eine VdK-Fahrt zur Bundesgartenschau Mannheim geplant. Eine Besonderheit ist das zweigeteilte Gartenschaugelände, das mittels einer aussichtsreichen Seilbahnfahrt den Luisenpark mit dem Spinelli-Park verbindet.
Im Herbst fahren wir in die Pfalz zur Besichtigung einer Sektkellerei. Natürlich gibt es hier auch Kostproben. Weitere Programmpunkte sind in Vorbereitung. Näheres zu gegebener Zeit im Stadtanzeiger.

Satzungsgemäßer Sitzungsverlauf
Die Jahreshauptversammlung des VdK Ortsverbandes Philippsburg am 4. April begann mit dem Totengedenken, den Ausführungen des Vorsitzenden, der Schriftführerin, des Kassenverwalters sowie der Kassenprüfer. Nach der Aussprache zu den Berichten erfolgte auf Antrag unseres Mitglieds Jürgen Schmidt die Entlastung des Vorstands - mit einhelliger Zustimmung. So dass nach einer kurzen Verschnaufpause mit der Vorstandswahl der zweite Teil der Jahreshauptversammlung einleitetet werden konnte. Starkes Interesse fand die Präsentation und der Sachvortrag zur Wohnberatung von Volker Müller, ein vom VdK-Landesverband geschulter Wohnberater.

Zu Hause wohnen trotz Handicap!
Sicher wünschen sich die meisten, so lange wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Ganz gleich, ob Sie durch einen Unfall eingeschränkt oder pflegebedürftig sind. Unser ehrenamtlicher VdK-Wohnberater Volker Müller gibt Ratschläge, wie Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus altersgerecht oder barrierefrei umgestalten können. Denn durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln oder das Reduzieren bestehender Barrieren kann eine selbstständige Lebensführung im eigenen Heim oft erhalten werden.

Einladung zur VdK-Jahreshauptversammlung am 4. April

Liebe VdK-Mitglieder,

Sie sind herzlich eingeladen zur Jahreshauptversammlung des VdK-Ortsverbands Philippsburg am:
Dienstag, 4. April, Beginn um 18.00 Uhr in der Musik- und Kunstschule (Liederkranzheim).

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Berichte des Vorstands zum Geschäftsjahr 2022
a) Vorsitzender
b) Schriftführerin
c) Kassenverwaltung
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Aussprache zu den Berichten
6. Entlastung des Vorstands

Kurze Pause

7. Neuwahl der Vorstandschaft
8. Vortrag von Volker Müller zur VdK-Wohnberatung
9. Vorausschau 2023, Verschiedenes, Wünsche und Anregungen

Anträge zur Tagesordnung sind in schriftlicher Form an den Vorsitzenden zu richten. Über Ihren Besuch freuen wir uns.
Heinz Herberger

Was von der Rente bleibt

Seit 2005 wird von Jahr zu Jahr ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig. Wer zum Beispiel in diesem Jahr in Rente geht, muss 83 Prozent seiner Bruttoente versteuern. Im Gegenzug konnten die Steuerzahler/innen einen stetig wachsenden Anteil ihrer Rentenbeiträge in der Steuererklärung geltend machen.

Wer beispielsweise 2017 in Rente ging, bei dem lag die Steuerpflicht noch bei 74 Prozent. Also wenigsten 26 Prozent der Rente sind steuerfrei – so die weitverbreitete Annahme. Und dies müsste auch für die Rentenerhöhungen gelten. Doch das ist eben nicht der Fall! Jede Rentenerhöhung ist stets komplett zu versteuern. Der Anteil der Gesamtrente, der besteuert wird, steigt somit bei jeder Rentenerhöhung.
Um verstehen zu können, wie es den Einzeln trifft, folgende Beispiele:

Was von der Rente bleibt

Was bleibt von der Rente© VdK

Fall 1: West-Rentnerin, Jahrgang 1940, Eintritt in die Rente 2005, monatliche Bruttorente damals 1.500 Euro, im Jahr sind das 18.000 Euro. Der steuerliche Rentenfreibetrag* ist auf 50 Prozent festgesetzt, das sind 9.000 Euro. Bis Ende 2022 ist ihre Rente jährlich auf 24.180 Euro gestiegen, davon sind 9.000 Euro (Rentenfreibetrag) steuerfrei. Zu versteuern sind nun 15.180 Euro anstatt anfangs 9.000 Euro. Somit werden nun 62,8 Prozent ihrer Rente versteuert statt der 50 Prozent vom Anfang.

(*Der steuerliche Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag. Dieser wird aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten (nicht ersten) Rentenbezugsjahr ermittelt.)

Fall 2: West-Rentner, Jahrgang 1950, Eintritt in die Rente 2015, Bruttorente damals 1.676 Euro, im Jahr sind das 20.548 Euro. Der Rentenfreibetrag beträgt bei ihm 30 Prozent, also musste er für 14.402 Euro Steuer zahlen. Bis Ende 2022 ist seine Rente auf 24.180 Euro gestiegen. Versteuern muss der Rentner nun 18.034 Euro. Das sind 74,6 Prozent seiner Rente statt ursprünglich 70 Prozent.

Nach vorläufigen Berechnungen der Bundesregierung sollen ab Juli die West-Renten um rund 3,5 Prozent steigen. Doch die Rentner erhalten weniger als diese Zahl suggeriert. Weil jede Rentnerin oder jeder Rentner mit zunehmendem Alter immer mehr in eine höhere Besteuerung hineinwächst.

Gerade in Zeiten hoher Inflation sorgt diese Regel für Unmut. Denn das Leben wird zwar teurer, aber die ausgleichenden Rentenerhöhungen kommen nicht im vollen Maß an. Steigt der Anteil der Rente, der besteuert wird, bleibt folglich weniger von der Erhöhung übrig. Es ist eine kalte Progression der Renten. Je höher die Rentensteigerungen ausfallen, desto höher wird auch der Anteil der Rente, der besteuert wird.
Diese Regelung, dass Rentenanpassungen in den Folgejahren in voller Höhe versteuert werden, ist für Rentner nachteilig. Von den Rentenerhöhungen sollte netto mehr übrig bleiben.

Der VdK fordert daher, die Rentenbesteuerung zu reformieren. Nötig sei auch, den steuerlichen Grundfreibetrag (10.908 Euro seit 2023) deutlich anzuheben, gerade niedrige Renten müssen steuerfrei sein.

Was bringt die Wohngeldreform?

Das im Januar 2023 eingeführte Wohngeld plus sieht doppelt so hohe Zuschüsse vor wie im Vorjahr. Da die Einkommensgrenzen erhöht wurden, profitieren jetzt auch Bürger, die vorher knapp über dem Limit lagen. Bisher haben etwa 600 000 Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld. Rund die Hälfte davon sind Rentner/innen. Ab Januar 2023 sollen es in etwa zwei Millionen Haushalte sein.
Haushalte mit einem Anspruch bekommen dann durchschnittlich 370 Euro im Monat. Bisher sind es rund 177 Euro, die monatlich an die Empfänger ausgezahlt werden. Auch eine Heizkostenpauschale, die im Wohngeld enthalten sein wird, soll es geben. Ihre Höhe richtet sich nach der Wohnfläche und der Haushaltsgröße. Der Auszahlbetrag der Pauschale soll durchschnittlich bei 1,20 Euro pro Quadratmeter liegen.

Wohngeld

Wohngeld© VdK

Wer hat einen Anspruch?
Wer Wohngeld beziehen möchte, darf ein bestimmtes Höchsteinkommen nicht überschreiten. Das errechnete Einkommen sagt allein noch nichts über den Anspruch aus. Auch die Zahl der Haushaltsmitglieder hat einen Einfluss – egal, ob sie etwas verdienen oder nicht. Wichtig für die Berechnung des Anspruchs ist außerdem die Mietstufe. Für Philippsburg gilt die Stufe III. Es gibt für die Miete keine Höchstgrenze. Angerechnet wird der Betrag der für die jeweilige Mietstufe und Zahl der Haushaltsmitglieder vorgesehen ist.
Für Mieter gibt es das Wohngeld als Mietzuschuss. Besitzer von Wohneigentum wird es als sogenannter Lastenzuschuss gewährt. Es muss nicht zurückgezahlt werden. Besonders für Alleinerziehende, Rentner/innen sowie Arbeitnehmer mit Mindestlohn kann es sich lohnen, den Anspruch zu überprüfen.

Wer hat keinen Anspruch?
Wer Sozialleistungen erhält, in denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden, hat keinen Anspruch. Dazu zählen Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter.

Wie hoch ist das Wohngeld?
Den genauen Betrag berechnen die Wohngeldbehörden. Die tatsächliche Zahlung hängt von der Höhe der anerkannten Miete ab. Welche Miete wiederum anerkannt wird, bestimmt der Wohnort des Antragstellers. Es wird zudem berücksichtigt, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch deren gemeinsames Einkommen ist.

Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu stellen. Wird das Wohngeld bewilligt, wird es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Das gilt jetzt für 18 Monate. Danach ist ein Anschlussantrag einzureichen.

Wurde das Wohngeld bereits gewährt, müssen die Empfänger nichts tun. Sie erhalten das verbesserte Wohngeld automatisch. Zudem bekommen sie in der Heizperiode von September bis Dezember einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten.

Die Reform dürfte eine große Zahl von Neuanträgen zur Folge haben, die muss von den Ämtern erst einmal bewältigt werden. Bis die Bescheide erstellt und das Geld ausgezahlt wird, kann es also dauern.

Zum Jahreswechsel einige Änderungen

Im neuen Jahr müssen Gutverdiener mit steigenden Sozialabgaben rechnen. Geringverdiener können hingegen von der Ausweitung des Wohngelds profitieren. Und das Bürgergeld ersetzt Hartz IV.
Was sich 2023 im Sozialrecht ändert – dazu ein kurzer Überblick.

Hinzuverdienst für Frührentner
Wer vorzeitig ab 63 Jahren in den Ruhestand geht, kann künftig neben der Rente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Zuletzt lag die während der Corona-Jahre ohnehin schon deutlich erhöhte Hinzuverdienstgrenze bei jährlich 46.060 Euro für Menschen, die mit mindestens 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Von 2023 an wird die Grenze ganz abgeschafft, um den Fachkräftemangel einzudämmen und den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Auch für die Erwerbsminderungsrentner, die etwa wegen einer chronischen Krankheit kaum mehr arbeiten können, wird die Obergrenze für den Hinzuverdienst erhöht, und zwar bei einer vollen Erwerbsminderungsrente von derzeit 6.300 auf 17. 272 Euro. Für teilweise Erwerbsgeminderte wird die Grenze von 15.989 auf 34.545 Euro steigen.

Weniger Abgaben bei Midi-Jobs
Viele Geringverdiener müssen künftig weniger Sozialabgaben zahlen. Für Midi-Jobber steigt die zulässige monatliche Gehaltsspanne von derzeit 520 bis 1.600 Euro auf künftig bis zu 2.000 Euro, ohne dass sie wie andere Beschäftigte die Hälfte ihrer Sozialabgaben zahlen müssen. Ein weiterer Vorteil für die Midi-Jobber: Obwohl sie einen geringeren Rentenversicherungsbeitrag als ihre Arbeitgeber zahlen, erwerben sie mit ihrem reduzierten Beitragsanteil den vollen Rentenanspruch, der ihrem Gehalt entspricht.

Höheres Wohngeld
Das Wohngeld für Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben, wird vom 1. Januar an deutlich erhöht. Der durchschnittliche staatliche Zuschuss zum Wohnen steigt von 180 auf 370 Euro im Monat. Anstatt wie bislang 620.000 Haushalte soll künftig etwa zwei Millionen Menschen das Wohngeld zugutekommen, die Hälfte davon dürften Rentner sein. Ob der Zuschuss gewährt wird, hängt vom Einkommen des Haushalts, der Miete und vom Wohnort ab. Anträge sind bei der Kommune zu stellen. Viele Menschen werden aber wohl monatelang auf das Geld warten müssen, weil die Landratsämter überlastet sind.

Mindestlohn in der Pflege
Der Lohn steigt in zwei Stufen. Von Mai 2023 an erhalten Pflegehilfskräfte mindestens 13,90 Euro Stundenlohn und von Dezember an 14,15 Euro je Stunde. Ähnliches gilt im Fall qualifizierter Pflegekräfte sowie Pflegefachkräfte, auch hier erhöhen sich jeweils die Mindestlöhne. Das dürfte auch Auswirkungen auf die zu zahlenden Eigenanteile der Pflegebedürftigen haben.

Beschauliche Weihnachtsfeier

Eine Vielzahl toller Mitwirkenden erfreute bei der gutbesuchten VdK-Weihnachtsfeier die Gäste. Doch mit wem soll die Aufzählung beginnen? Eine Qual der Wahl.

Weihnachtsfeier

Fetshalle: Weihnachtsfeier© VdK

Das Vorrecht gebührt sicher den jüngsten Interpreten von der Musik- und Kunstschule. Viel Applaus erhielten das Geschwisterpaar Travis (10 Jahre) und Coco Hofmann (12 Jahre) für zwei wunderbare Klavierstücke. Gleiches gilt für Stella Gravrill, sie spielte Vivaldis Violinen Konzert a-Moll. Mit dabei Matthias Hutter, der nicht nur die Nachwuchsmusiker vorstellte, sondern auch eine beliebte Komposition von Ludwig van Beethoven darbot. „Für Elise“ gehört zu den bekanntesten Klavierstücken. Der Titel lässt vermuten, dass es einer Herzensdame namens „Elise“ gewidmet ist – doch Genaueres weiß man nicht.

Bilder von der Weihnachtsfeier. Einfach anklicken

Mit einem vielstimmigen Potpourri eröffnete die Chorgemeinschaft Eintracht Huttenheim „Sine Nomine“ den musikalischen Teil der Weihnachtsfeier. Neben irischen Volksliedern gehörte auch „The First Noel“, ein traditionelles englisches Weihnachtslied zum Repertoire. Bei „Leise rieselt der Schnee“ kam adventliche Stimmung in der Festhalle auf.

Bei Dudelsackklängen denken die meisten Menschen an die schottischen Highlands. Zwar ist Oliver Köhler kein urwüchsiger Highlander, dennoch beherrscht er den Dudelsack, der gemeinhin als schottisches Kulturgut gilt. Und so präsentierte er auf der Bühne zahlreiche schottische Volksweisen, von „Scotland the Brave“ bis zum Gänsehaut verursachenden „Amazing Grace“. Natürlich in traditioneller schottischer Tracht mit Kilt (Schottenrock). Dazu Jackett mit Weste, ein Sporran (Felltasche, die als Geldbeutel dient, da der Kilt keine Taschen hat), mit Kilt Pin (eine Art Sicherheitsnadel, die am unteren Teil des Kilts befestigt wird und verhindern soll, dass der Kilt durch Wind nach oben geweht wird), ferner knielange Wollstrümpfe und Gillie Brogues (Halbschuhe mit Löchern, damit das Wasser ablaufen kann).

Eine amüsante Weihnachtsgeschichte, oft mit überraschendem Ausgang, ist fester Programmpunkt einer VdK-Weihnachtsfeier; und wie in den vergangenen Jahren vorgetragen von Adelheid Wagner.
Grußworte mit Lob, Dank und Anerkennung überbrachten der stellvertretende Bürgermeister Werner Back sowie der VdK-Kreisvorsitzenden Reinhold Gsell.

Im letzten Jahr mussten die öffentlichen Ehrungen für 10-jährige Mitgliedschaft beim VdK wegen Corona leider ausfallen, sodass diesmal insgesamt 32 Personen auf der Ehrungsliste standen. Eine besondere Auszeichnung erhielten zwei langjährige Vorstandsmitglieder für ihren anerkennenswerten persönlichen Einsatz. Mit der Goldenen Verdienstnadel gewürdigt und geehrt wurden Gabi Brecht und Wolfgang Bubenitschek.

Allen Mitgliedern, den Familienangehörigen, Freunden und Unterstützer des VdK Ortsverbands Philippsburg wünschen wir friedvolle Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr.
Heinz Herberger

Ministerpräsident a.D. Kurt Beck hielt Festrede
75 Jahre VdK Philippsburg

75 Jahre VdK Philippsburg© Werner Schmidhuber

Ministerpräsident a.D. Kurt Beck hält Festrede

Große Freude beim VdK. Nach mehrmaligen Anläufen ist es gelungen, den vollen Terminkalender des Ministerpräsidenten a.D. Kurt Beck mit der Verfügbarkeit der Philippsburger Festhalle auf einen Nenner zu bringen. Die erste Hürde war herausfordernd, doch die Mühe hat sich gelohnt.

Die Zusage des Ministerpräsidenten a.D. Kurt Beck für die Festrede zum 75-jährigen Bestehen des VdK Ortsverbands Philippsburg macht uns – na klar – auch etwas stolz. Durch den Besuch erfährt die Jubiläums - veranstaltung eine weitere Aufwertung. Es ist sicher auch eine anerkennende Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements und der Arbeit des Sozialverbands VdK.

75 Jahre VdK Philippsburg

75 Jahre VdK Philippsburg© VdK

Eingerahmt wird die Festrede mit mehreren Musikstücken von einem außergewöhnlichen Gesang-Klavier-Schlagzeug-Trio. Die exzellenten Musiker Benadette Ahl, Kurt Eisfeld und
Alexander Fies dürften die Besucher mit einem melodischen und beschwingten Auftakt begeistern.

Im ersten Programmteil wollen wir den repräsentativen Rahmen der Philippsburger Festhalle sowie die gediegene Jubiläumsfeier nutzen, um zahlreiche Mitglieder für ihre 25- und 40-jährige Mitgliedschaft bei Sozialverband VdK zu ehren und auszeichnen. Wir hoffen auf ein Kommen aller zu Ehrenden.

Den zweiten Programmteil wird die Philippsburger Gruppe „Bunt Men“ unüberhörbar eröffnen. Die etwas andere Trommlergarde mit ihren ausgefallenen „Musikinstrumente“ wird einen Sound und Rhythmus bieten, der leibhaftig spürbar ist.

Grußworte haben neben Bürgermeister Stefan Martus, auch Vertreter des VdK-Kreisverbands sowie Pfarrer Andreas Riehm-Strammer zugesagt.

Zum Ausklang freuen wir uns auf die Chorgemeinschaft „Ton-Art“ aus Untergrombach. Mit dabei ist Christel Lauber, die vielleicht manche noch von unseren früheren Weihnachtsfeiern kennen. Doch diesmal will sie mit ihren Sängerinnen und Sänger ein Potpourri mit Schlagern aus den siebziger Jahre auf die Bühne zaubern.

Für die Bewirtung der Gäste mit Kaffee, Kuchen und kleinen Speisen sorgt die KaGe Narhalla.

Das 75-jährige Bestehen wollen wir zusammen mit VdK-Mitgliedern, Freunden und Gönnern am Sonntag, 23. Oktober 2022 mit einem unterhaltsamen Programm feiern. Beginn: 14.30 Uhr in der Festhalle Philippsburg. Selbstverständlich sind auch Nicht-VdK Mitglied herzlich willkommen. Eintritt ist frei. Auf Ihren Besuch freuen wir uns.

Der VdK Ortsverband Philippsburg lädt ein

Das 75-jährige Bestehen wollen wir zusammen mit VdK-Mitgliedern, Freunden und Gönnern am Sonntag, 23. Oktober 2022 mit einem unterhaltsamen Programm feiern. Beginn: 14.30 Uhr in der Festhalle Philippsburg.

Eröffnet wird der Jubiläumsreigen mit mehreren Musikstücken von einem außergewöhnlichen Gesang-Klavier-Schlagzeug-Trio. Die exzellenten Musiker Benadette Ahl, Kurt Eisfeld und Alexander Fies dürften die Besucher mit einem melodischen und beschwingten Auftakt begeistern.

75 Jahre VdK Philippsburg

75 Jahre VdK Philippsburg© VdK

Des Weiteren wollen wir im ersten Programmteil den repräsentativen Rahmen der Philippsburger Festhalle sowie die gediegene Jubiläumsfeier nutzen, um zahlreiche Mitglieder für ihre 25- und 40-jährige Mitgliedschaft bei Sozialverband VdK zu ehren und auszeichnen.

Das Startsignal für den zweiten Programmteil wird unüberhörbar die Philippsburger Gruppe „Bunt Men“ senden – die etwas andere Trommlergarde. Das gilt sicher auch für ihre ausgefallenen „Musikinstrumente“. Da kann man das Hörgerät bedenkenlos ausschalten, denn der Sound und der Rhythmus, der hier geboten wird, ist leibhaftig spürbar.

Leisere Töne sind bei den anschließenden Grußworten zu erwarten. Neben Bürgermeister Stefan Martus, wollen auch VdK-Vertreter sowie Pfarrer Andreas Riehm-Strammer das 75-jährige Bestehen des VdK Ortsverbands Philippsburg würdigen.

Zum Ausklang freuen wir uns auf die Chorgemeinschaft „Ton-Art“ aus Untergrombach. Mit dabei ist Christel Lauber, die vielleicht manche noch von unseren früheren Weihnachtsfeiern kennen. Doch diesmal will sie mit ihren Sängerinnen und Sänger ein Potpourri mit Schlagern aus den siebziger Jahre auf die Bühne zaubern.

Für die Bewirtung der Gäste sorgt die KaGe Narhalla.

Es lohnt sich also, den Sonntag, 23. Oktober vorzumerken und mit dabei zu sein. Selbstverständlich sind auch Nicht-VdK Mitglied herzlich willkommen.

Vorankündigung: 75-jähriges Jubiläum des VdK Ortsverbands Philippsburg

„Tages Arbeit! Abends Gäste! Saure Wochen! Frohe Feste!“ Gerne hätten wir die Dichterworte im letzten Jahr aufgegriffen. Denn hinter uns lagen saure Wochen. Und unser Jubiläum zum 75-jährigen Bestehen des VdK Ortsverbands Philippsburg ist allemal ein Fest wert.

Doch wegen allseits bekannten Gründen mussten wir die Jubiläumsfeier verschieben. Aber aufgeschoben, ist nicht aufgehoben (und auf ein gemäßigtes Coronavirus hoffend):

75 Jahre VdK Philippsburg

© VdK

Wollen wir am Sonntag, 23. Oktober 2022 das 75-jährige Bestehen des VdK Ortsverbands Philippsburg mit einem unterhaltsamen Programm für VdK-Mitglieder, Freunde und Gönner feiern.
Beginn: 14.30 Uhr in der Jugendstil-Festhalle Philippsburg

Dazu sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich eingeladen. Wir bitten um Terminvermerk. Auf Ihren Besuch freuen uns. Informationen zum Programmablauf folgen.

Wie ausführlich muss ein Rentenbescheid sein?

Eigentlich sollte es nicht so schwer sein: Ein Rentenbescheid soll darüber informieren, wann die Rente beginnt, wie hoch sie ausfällt und mit welchen Versicherungszeiten die Rentnerin oder der Rentner ihre Ansprüche erworben haben.

So wurden für Rentenbescheide jahrzehntelang im Extremfall bis zu 120 Seiten bedruckt, mit für Laien schwer verständlichem Juristendeutsch und schlimmstenfalls mit mehr als einem Dutzend Anlagen. Inzwischen ist die DRV aber vom „Fachchinesisch“ abgerückt. Seit ein paar Jahren sind die Bescheide einfacher gefasst, ohne lange Anlagen und mit weniger Zahlenkolonnen. Doch deswegen hat die Rentenversicherung jetzt juristischen Ärger.

Rentenbescheid

Rentenbescheid© VdK

Mehr als sieben Jahre hatte die Behörde daran gearbeitet, die Bescheide zu verbessern – keine einfache Aufgabe. Rentenbescheide beruhen auf etwa 10.000 Textbausteinen. Die Sätze wurden kürzer, Fachbegriffe erläutert. Geholfen haben sogar Sprachberater des Instituts für Verwaltungskommunikation bei der Verwaltungshochschule Speyer.
Nun gibt es erneut Ärger wegen der Bescheide: Zunächst legte das Landessozialgericht NRW ein juristisches Veto gegen die verkürzten Behördenbriefe ein. Es sei nicht möglich, „den Text eines Bescheides dadurch zu verschlanken, dass man komplexe, für Laien kaum verständliche Regelung auf Kosten der Nachvollziehbarkeit weglasse“, teilte das Gericht mit. Es fehle „eine ausreichende Begründung“. Vor allem aber könnten Versicherte nicht nachvollziehen, „aufgrund welcher Berechnungsgrundlagen sich die mitgeteilte Rentenhöhe ergebe“ und ob die Einkünfte der Beitragszahler „zutreffend der Ermittlung der Entgeltpunkte zugrunde gelegt worden seien“.

Die DRV gab sich damit jedoch nicht zufrieden, ging in Revision – und wurde nun vom höchsten deutschen Sozialgericht erneut belehrt: Rentenversicherungsträger müssten Rentenbescheide nachvollziehbarer begründen, entschied das Bundessozialgericht in zwei Verfahren.

Die Begründung: Bei beitragsfreien Zeiten und solchen mit einer Erwerbsminderung könnten Versicherte die Berechnung ihrer Rente im Rentenbescheid nicht ausreichend verstehen. Auch reiche der Hinweis in den Bescheiden nicht aus, dass Versicherte bei Fragen weitere Auskünfte bekommen können.

Der Bundesverband der Rentenberater hatte zuvor wiederholt darum gebeten, die verkürzten Bescheide zu überarbeiten. Ohne die Anlagen sei die Ermittlung der Entgeltpunkte, aus denen die individuelle Rentenhöhe berechnet wird, für Fachleute nicht nachprüfbar, von Laien ganz zu schweigen.

Wer gerade einen Rentenbescheid erhalten hat, sollte den Versicherungsverlauf überprüfen. Sind alle relevanten Zeiten korrekt und komplett aufgeführt? Dazu zählen Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, die Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit oder Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde. Versicherte denen das alles zu kompliziert ist, können sich von den Sozialverbänden beraten lassen.

Steigende Kosten in Pflegeheimen

Private Pflegeeinrichtungen müssen seit Anfang September nach Tarif zahlen. Das ist gut für die Beschäftigten - und teuer für Pflegebedürftige. Der Eigenanteil erhöht sich zum Teil massiv. Auf Heimbewohner kommen enorme Preissteigerungen zu. Die Gründe sind vielfältig: gestiegene Energiekosten und eine derzeit hohe Inflation.

Von durchschnittlich 3.600 Euro monatlich im nächsten Jahr, geht die Evangelischen Heimstiftung für ihre eigenen 100 Pflegeheime in Baden-Württemberg aus. Um den Anstieg zumindest etwas zu bremsen, versuchen die Heime gegenzusteuern. So werde bei jeder Glühbirne überlegt, ob sie brennen muss. Darüber hinaus werde versucht beim Einkauf zu sparen.

Allerdings werden die Einsparungen bei den Sachkosten nur bedingt zur Entlastung führen, denn die Personalkosten machen in Pflegeheimen den größten Kostenanteil aus. Und da schlägt jede Lohnerhöhung auf die Gesamtkosten durch - und damit in der Regel auch auf den Eigenanteil.}

Werden Pflegebedürftige auf die Straße gesetzt?
Diese Kostensteigerung kann sich nicht jeder leisten. Doch was heißt das? Werden pflegebedürftige Menschen auf die Straße gesetzt? Schon jetzt sind immer mehr Menschen in stationären oder ambulanten Einrichtungen sind auf Sozialhilfe zur Pflege angewiesen. Verursacht durch die immer stärker steigenden Eigenanteile. Der Sozialverband VdK kritisiert, dass die Politik zusieht, wie pflegebedürftige Menschen im Alter zu Sozialhilfeempfänger werden. Aktuell ist jeder dritte pflegebedürftige Heimbewohner im Land auf Sozialhilfe zur Pflege angewiesen. Viele Menschen haben Angst davor, dass sie sich den Platz im Pflegeheim nicht mehr leisten zu können. Gleichzeitig klagen Kommunen über erhöhte Sozialkosten, denn Städte und Gemeinden sind letztlich die Sozialhilfeträger.

Investitionskostenzuschuss zur kurzfristigen Entlastung
Dabei liegt es in den Händen der Landesregierung, mit dem Investitionskostenzuschuss für Pflegeheime eine Entlastung zu erwirken, die sofort greifen könnte und kurzfristig umzusetzen wäre.
2010 ist das Land Baden-Württemberg aus der Investitionskostenförderung für Pflegeheime ausgesti

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  1. Europa-Park | © VdK
  2. VdK Schlachtfest | © VdK
  3. VdK | © VdK
  4. Soziale Gerechtigkeit | © VdK
  5. VdK-Weihnachtsfeier | © VdK
  6. Weihnachtsfeier | © VdK
  7. Gratulation | © VdK
  8. Kleine Rente | © VdK
  9. VdK-Ausflug in die Pfalz | © VdK
  10. Ausflugsfahrt in die Pfalz | © VdK
  11. Verena Bentele | © VdK
  12. Verena Bentele | © VdK
  13. Sommerfest | © VdK
  14. Pressefoto | © Pressefoto
  15. Pflegekosten steigen | © VdK
  16. VdK-Vorstandsteam | © VdK
  17. Was von der Rente bleibt | © VdK
  18. Wohngeld | © VdK
  19. Weihnachtsfeier | © VdK
  20. 75 Jahre VdK Philippsburg | © Werner Schmidhuber
  21. 75 Jahre VdK Philippsburg | © VdK
  22. 75 Jahre VdK Philippsburg | © VdK
  23. 75 Jahre VdK Philippsburg | © VdK
  24. Rentenbescheid | © VdK

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