Sozialverband VdK - Ortsverband Philippsburg
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-philippsburg/ID194990
Sie befinden sich hier:

Berichte, Informationen, Meinungen

Bundesregierung streicht Zuschuss zur Pflege

Wegen der Haushaltssanierung soll der jährliche Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung gestrichen werden. Somit wird ab 2024 der Bundeszuschuss zur Pflege in Höhe von einer Milliarde Euro wegfallen. Sozialverbände regieren mit scharfer Kritik.

Geplant ist dieser Schritt im Rahmen der Haushaltssanierung für das kommende Jahr. Das Finanzministerium will die Schuldenbremse einhalten und gleichzeitig Steuererhöhungen vermeiden. Im Prinzip ein löbliches Ansinnen. Doch dafür müssen die einzelnen Ressorts im Regierungskabinett sparen. Leider hat das Gesundheitsministerium im Vergleich zur ursprünglichen Finanzplanung die höchsten Sparauflagen aller Ministerien erhalten.

Dagegen laufen die Verbände Sturm. Denn der Wegfall des Pflegezuschusses reißt ein weiteres Loch in die Pflegekasse. Verständlich, dass die Streichung des Bundeszuschusses zur Pflege die Gemüter erhitzt.

Ein pflegepolitisches Trauerspiel

VdK

Pflegeversicherung© VdK

Patientenschützer, Pflegekasse und Gewerkschaften kritisieren die Sparpläne. So bemängelte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), der auch die Pflegekassen vertritt, mit der Streichung des Bundeszuschusses spare die Regierung einmal mehr zu Lasten der Pflegeversicherung – statt den Zuschuss endlich angemessen zu erhöhen. Die Bundesregierung lasse „Millionen Pflegebedürftige im Regen stehen“, so ein GKV-Sprecher. Zusätzlich sollen künftig die Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige von der Pflegeversicherung bezahlt werden, da der Bund diese Aufgabe an die Pflegekassen abgeschoben hat. Der Deutsche Gewerkschaftsbund protestierte eindringlich: „Mitten im Pflegenotstand den Pflegezuschuss zu streichen, ist zynisch – gegenüber den Pflegenden wie den Pflegekräften“.
Ein fortdauernden Ärgernis: Die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime müssen schon seit Jahren die Investitionskosten für die Pflegeheime mitfinanzieren, weil sich die baden-württembergische Landesregierung hier einen schlanken Fuß macht.
Die Politik muss die Befindlichkeiten der Menschen im Land tatsächlich wahrnehmen. Im Klartext: Die Pflege gehört auf der Liste der politischen Prioritäten endlich ganz nach oben.

Sozialer Neustart beim Heizungsgesetz erforderlich

Der VdK begrüßt grundsätzlich die sozialpolitische Flankierung des Gesetzes. Als größter Sozialverband Deutschlands äußern wir uns ausschließlich zu den sozialpolitischen Aspekten des Vorhabens. Zudem vertritt der VdK die sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder, insbesondere der Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.

Nach den Berechnungen des Wirtschaftsministeriums ergibt sich durch die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein zu erwartender jährlicher Investitionssaufwand von 9,157 Milliarden Euro. Dies zeigt, mit welchen (Mehr-)Kosten die Bürger durch die neuen Regelungen belastet werden.

Das Aufbringen dieser Investitionsmittel überfordert viele Menschen finanziell. Jüngste Studien haben ergeben, was wir aus den Schilderungen unserer Mitglieder bereits wissen: Eigenheimbesitzer sind nicht zwangsläufig reich. Es gibt eine beachtliche Anzahl, die komplett ohne eigenes Finanzvermögen ist. Die Hälfte der Eigenheimbesitzer besitzen statistisch betrachtet gerade einmal 34.500 Euro, welche sie für den Umbau ihres Hauses ebenso einsetzen müssen, wie für ihre Alterssicherung.

Damit die Kosten der Wärmewende sozial verträglich verteilt werden, braucht es aus Sicht des VdK ein verlässliches und zielgenaues soziales Förderprogramm. Ein entsprechender Vorschlag ist nicht Teil des vorliegenden Gesetzesentwurfes, muss aber schnellstmöglich vorgelegt werden. Und es braucht zudem Ausnahmeregeln.
Der VdK begrüßt die Berücksichtigung von sogenannten „unbilligen Härten“, wobei diese nicht ausreichen. Neben der Gruppe der Transferleistungsbezieher ist ebenso ist die Ausnahme von hochbetagten Personen gerechtfertigt. Für diese Menschen sind die Investitionen weder wirtschaftlich sinnvoll, noch, in den meisten Fällen, organisatorisch handhabbar.
Arme Menschen sind aufgrund ihrer langjährigen, zumeist physisch belastenden Erwerbsbiographie bereits in früheren Jahren gesundheitlich derart beeinträchtigt, dass sie mit der Organisation einer Baustelle sowie den damit verbundenen Ausgaben über die Grenzen ihrer Belastbarkeit gefordert würden.

Eine weitere Gruppe, deren Ressourcen nicht für den Austausch eines Heizsystems ausreichen, sind Haushalte mit Pflegebedürftigen. Diesem Personenkreis ist häufig weder zuzumuten, eine Entscheidung mit einer solchen Tragweite zu treffen, noch Handwerker bei der Durchführung ihrer Arbeit zu beaufsichtigen. Vielmehr würden sie durch massive Umbauarbeiten in ihrer häuslichen Umgebung nachhaltig beeinträchtigt. Aus diesem Grunde empfehlen wir diese Gruppe ebenfalls von der Verpflichtung auszunehmen. Genauso wie bei der Gruppe der Hochbetagten erscheint es aus unserer Sicht sachgerecht, die Pflicht zu einem Wechsel einer gesamten Heizungsanlage auf die Personen zu übertragen, die der betreffenden Gruppe in ihrer Häuslichkeit nachfolgen.

Rege Besucherbeteiligung: Leistungen der Pflegekasse

Vieles was mit „Pflege“ zu tun hat, schiebt man am liebsten auf die lange Bank. Sich damit zu beschäftigen bereitet kaum Vergnügen und ruft eher Besorgnis hervor. Denn beim Thema Pflege geht es um Notfälle, Krankheiten und Alter. Und es macht auch keinen Spaß, sich mit solchen Dingen auseinander zu setzen.

Info-Veranstaltung zur Pflege

Info-Veranstaltung zur Plegeleistungen© VdK

Trotz alle dem interessierten sich viele Mitbürger/innen für den Vortrag von Enrico Cina, AOK Teamleiter Pflege, wobei er die Festsetzungen und Leistungen der Pflegeversicherung verständlich darstellte. Erfreulich auch, dass wir für die VdK-Veranstaltung das Begegnungscafé St. Martin mit dem behinderungsgerechten Zugang nutzen konnten. Für die Vorbereitung, wie Bestuhlung und die Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln bedanken wir uns herzlich bei Frau Meike Köpke von der Caritas.

Ab wann ist man pflegebedürftig?
Viele Menschen und ihre Angehörigen sind verunsichert, wenn sie zum ersten Mal mit dem Thema Pflegebedürftigkeit in Berührung kommen. Mit der Veranstaltung wollten wir Orientierung und Antworten auf folgende Fragen geben:

  • Wann bin ich oder mein Angehöriger pflegebedürftig?
  • Wohin muss ich mich wenden, damit die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird?
  • Was geschieht bei der Begutachtung und wie bereite ich mich darauf vor?
  • Welche Kriterien führen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit?
  • Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad nicht wie erwartet festgesetzt wurde?

Wenn Sie pflegebedürftig werden, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich danach, welche selbstständige Fähigkeiten Sie noch besitzen. Maßgeblich ist die Frage: Was können Sie noch allein und wobei brauchen Sie Hilfe und Unterstützung? Das bestimmt die Höhe des Pflegegrades und damit, welche Leistungen Sie erhalten. Je höher der Pflegegrad, umso mehr Leistungen stehen Ihnen zu.

Wie können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen?
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse bzw. Pflegekasse ist verpflichtet, Sie umfassend und kostenlos über Ihre Ansprüche zu informieren. Sie wird Ihnen ein Antragsformular zusenden. Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie direkt von der Pflegekasse, von einem Pflegestützpunkt oder von Ihrer VdK-Geschäftsstelle.

Was passiert, nachdem Sie den Antrag gestellt haben?
Wenn Ihre Pflegekasse das ausgefüllte Antragsformular erhalten hat, beauftragt diese einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienst (MD). Der MD-Mitarbeiter wird überprüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad Ihnen zugewiesen wird. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade.

Gerne stellen wir die VdK-Broschüre „Pflegebedürftig? Tipps für die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse“ zur Verfügung. Diese kann bei den VdK-Sprechstunden im Rathaus abgeholt werden.

Renten-Doppelbesteuerung soll ab 2023 ausgeschlossen werden

In Kürze will die Ampelregierung die Besteuerung der Renten neu regeln. Dazu ist sie nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Mai 2021 verpflichtet. Die höchsten Finanzrichter des Landes hatten gerügt, dass die bisherige Rentenbesteuerung, die 2005 eingeführt worden war, auf eine verfassungswidrige „Doppelbesteuerung“ hinauslaufe. Dies müsse korrigiert werden, verlangte der BFH. Das zeigt, wie wichtig diese Institution für die Steuergerechtigkeit sein kann.

Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung der Steuerzahler liegt dann vor, wenn die Summe ihrer steuerfreien Rentenbezüge geringer ist als das, was sie als Erwerbstätige aus ihrem versteuerten Einkommen an Beiträgen in die Rentenkasse eingezahlt haben. Und genau dazu komme es, wenn das geltende Recht nicht geändert werde. Deshalb sind Korrekturen notwendig, hatte der BFH in Jahr 2021, noch zu Zeiten der Großen Koalition angemahnt.

Was bedeutet es finanziell für die Bürger, wenn die Ampelkoalition von 2023 an die Rentenbesteuerung reformiert? Die Beiträge zur Rentenversicherung, die jeder während seines Arbeitslebens zahlt, sollen von 2023 an stärker als bisher steuerlich verschont werden. Die Erkenntnis aus Musterrechnungen von Rentenexperten lautet: Für zahlreiche künftige Rentenbezieher werden sich - gemessen an den geltenden Regelungen - tatsächlich Steuervorteile von einigen Tausend Euro ergeben. Aber genau genommen kann man nicht von einem Steuervorteil sprechen. Denn die Steuerzahler erfahren nur, was sie ohne das Eingreifen des BFH zu viel an den Staat bezahlt hätten. Ebenso sollen künftige Rentner deutlich weniger Steuern auf ihre Ruhestandsbezüge an den Staat abführen müssen, als auf Grundlage der seit 2005 bis heute gültigen Bestimmungen fällig wären. Ursprünglich sollte ab 2040 die volle Rentenbesteuerung wirksam werden. Doch laut Ampel-Koalitionsvertrag soll das jetzt auf 2060 verschoben werden.

Das Beispiel der Rentenbesteuerung veranschaulicht, dass nicht selten geschichtliche Begleitumstände darüber mitentscheiden, in welcher Weise die Staatskasse seine Bürger belastet. Das Bundesverfassungsgericht trug 2002 der damaligen Bundesregierung auf, nach dem Vorbild der Pensionäre die „nachgelagerte Besteuerung“ auch für Rentner einzuführen. Zu dieser Zeit war der Bund finanziell klamm. Und um Geld zu sparen, rechnete das Finanzministerium die Rentner künstlich reich – durch eine sinnwidrige Bewertung des Grundfreibetrags als besonderen Steuervorteil für Rentner. Diese abwegige Festlegung wurde von vielen Experten immer wieder bemängelt. Dennoch bis zum BFH-Urteil Mitte 2021 weigerte sich das Finanzministerium beharrlich, diese Besteuerungspraxis zu ändern. Erst nach dem Richterspruch wurden Korrekturen angekündigt.

Bus und Bahn statt Führerschein

Die Landesregierung möchte Seniorinnen und Senioren zur Führerscheinabgabe motivieren: „Bus und Bahn statt Führerschein“ – so der Slogan des Verkehrsministeriums. Allerdings zweifelt der Sozialverband VdK BW an der Ausgewogenheit des Projekts.

Laut Ministerium seien Senioren/innen ab 65 besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Diese Aussage steht aber im Widerspruch zur Erhebung des Statistischen Bundesamtes. Danach haben Senioren im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil eine unterproportionale Unfallbeteiligung im Straßenverkehr. Die offizielle Statistik widerlegt eindeutig die Darstellung des Verkehrsministeriums.

„Unserer Auffassung nach ist ausschließlich die jeweilige individuelle Fahrtüchtigkeit entscheidend – nicht das Lebensalter“, so Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des VdK Baden-Württemberg. Zu beachten ist auch der demographische Wandel. Ältere Menschen sind heute wesentlich mobiler unterwegs, als noch vor einigen Jahren.

Bislang beteiligen sich 15 Verkehrsverbünde im Rahmen eines Kooperationsvertrags an dem Landesprojekt, das Senioren/innen ab 65 Jahren dazu bewegen soll, freiwillig ihren Führerschein abzugeben. Im Gegenzug dürfen sie ein Jahr lang kostenlos den öffentlichen Nahverkehr in ihrer Region nutzen. Dieses Tauschangebot betrachtet der VdK Landesverband als eine Mogelpackung. Denn wer nach Ablauf des kostenfreien Probejahres seinen Führerschein wiederhaben will, muss finanzielle und bürokratische Hürden in Kauf nehmen.

Auch der mangelhafte infrastrukturelle Ausbau der ländlichen Regionen wird bei dem Projekt „Bus und Bahn statt Führerschein“ gänzlich ignoriert: Dreiviertel der Menschen in Baden-Württemberg leben im ländlichen Raum, der Großteil der ländlichen Bevölkerung gehört der Altersgruppe über 65 Jahren an. Gerade hier ist der ÖPNV, im Gegensatz zur Stadt, nur unzureichend ausgebaut. „Der Zugang zu medizinischer Versorgung – also die Erreichbarkeit von Arztpraxen oder Apotheken – ist insbesondere auf dem Land für ältere Menschen erschwert, sofern sie auf Bus und Bahn angewiesen sind“, führt Hotz aus.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bei seiner Bedarfsplanung der ärztlichen Versorgung im krassen Widerspruch zu dem Aktionsziel des Verkehrsministeriums steht. „Wir sind sehr überrascht, dass das Sozialministerium bei der Bemessung der Erreichbarkeit von Fachpraxen im ländlichen Raum den motorisierten Individualverkehr als Messkriterium bestimmt – und eben nicht den öffentlichen Nahverkehr“, bemerkt Hotz.

Unter diesen Vorrausetzungen spricht sich der VdK Baden-Württemberg gegen die Aktion „Bus und Bahn statt Führerschein“ aus. Zielführender sieht der Landesverband die Bereitstellung von mehr Programmangeboten zur Förderung der Fahrtauglichkeit im Alter und fordert weiterhin von der Landesregierung den konsequenten Ausbau des barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum.

Laut Satzung vertritt der Ortsverband die sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit auf Ortsverbandsebene.

Zentrale VdK-Aufgaben: Sozialpolitische Interessenvertretung für

  • behinderte, chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen
  • Patienten und Sozialversicherte
  • Rentner und Senioren
  • Kriegs- und Wehrdienstopfer / Hinterbliebene
  • andere sozial Benachteiligte (Grundsicherung)
    Sozialhilfe in der Pflge steigt

    Auch nach der sogenannten Pflegereform der Großen Koalition entstehen unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. So das Ergebnis einer neuen Studie im Auftrag der DAK-Gesundheit. Mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen ist aktuell von Sozialhilfe abhängig. Ihr Anteil wird in diesem Jahr ein neues Rekordergebnis erreichen – der höchste Wert seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er-Jahre.

    An dieser Entwicklung wird sich auch durch die jetzige Pflegereform nichts ändern. Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsvorsorge verabschiedete Pflegereform führt nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Auch in Zukunft wird daher ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen sein. Lt. DAK-Studie wirkt die Pflegereform von Gesundheitsminister Spahn nicht nachhaltig. Die Entwicklungen in der Pflegeversicherung sind alarmierend. Trotz der jüngsten Reform kann die Pflegeversicherung ihren eigenen Anspruch, pflegebedingte Sozialhilfeabhängige zu verhindern, zunehmend weniger erfüllen. Die Pflegereform 2021 ist nicht geeignet, die Probleme der finanziellen Überlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu lösen.
    Zwar führen die neuen Leistungszuschläge zu einer kurzfristigen Entlastung, begrenzen den weiteren Anstieg der Eigenanteile aber nicht. Nach wie vor ist es unmöglich vorherzusagen, wie hoch der Eigenanteil sein werde, wenn Pflegebedürftigkeit in Zukunft auftritt.

    Die in der Pflegereform beschlossenen Leistungszuschläge sind zudem so niedrig angesetzt, dass sie im Durchschnitt nicht einmal in der Lage sind, die reformbedingten Anstiege der Pflegesätze zu kompensieren – geschweige die Eigenanteile zu senken. Durch die Verpflichtung zur Entlohnung auf Tarifniveau und die Refinanzierung von mehr Personal wird die finanzielle Entlastungswirkung zunichte gemacht. Dies führt dazu, dass die Sozialhilfeabhängigkeit wieder weiter ansteigt.

    Die Modellstudie zeigt, dass ohne echte Begrenzung der Eigenanteile, dauerhaft mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationärer Versorgung auf Sozialhilfe angewiesen sein werden – mit steigender Tendenz. Der politische Handlungsbedarf bleibt unverändert hoch. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Deshalb gehört bereits in der ersten Hälfte der kommenden Wahlperiode eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf die politische Agenda.

    Die Pflegeversicherung wurde vor 26 Jahren nicht zuletzt deshalb eingeführt, um pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren. Doch steigende Heimkosten führen auch nach Einführung der neuen Leistungszuschläge zu steigenden Belastungen der Pflegebedürftigen und in Folge zu einem wachsenden Anteil an Sozialhilfeempfängern. Die Pflegeversicherung übernimmt in Teilen gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dafür muss es einen angemessenen Steuerzuschuss geben.

    Riester-Rente: Ist das Vorsorge-Modell noch zu retten?

    Die Riester-Rente gibt es seit 20 Jahren. Sie zu ersetzen, fordern jetzt Verbraucherschützer. Kein schöner Geburtstag für die Riester-Rente, die 2001 beschlossen wurde. Gleich drei Verbraucherschutzorganisationen haben sich zur Protestaktion "Stoppt die Riester-Rente - sonst sehen wir alt aus", zusammengetan. Mit dieser Aktion soll ein Gegengewicht zur Finanzlobby gebildet werden.

    Viele, die heute lautstark die Abschaffung von Riester fordern, haben sie mit konzipiert. So wie der damalige Arbeitsminister Walter Riester, der zum Namensgeber dieser Form der privaten Altersvorsorge wurde. Dabei gibt es 16,5 Millionen Verträge, allerdings wird nur noch für 10,5 Millionen der staatliche Zuschuss beantragt und gezahlt.
    Damals war man davon ausgegangen, dass wegen der Zulagen sehr viele mitmachen und die Kosten niedriger bleiben. Aber die Annahmen sind nicht eingetroffen, die Kosten sind oft viel höher und die Renditen deutlich niedriger als erwartet.

    Hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten
    Die niedrigen Renditen sind ein direktes Ergebnis der seit Jahren niedrigen Zinsen. Das kann niemand den Versicherern vorwerfen. Aber wie steht es mit den Kosten? Da sind die Einflussmöglichkeiten der Anbieter beträchtlich. Hier liegt tatsächlich das Problem. Vertriebs- und Verwaltungskosten sind beträchtlich.

    Dass die Debatte aktuell hochkocht, liegt an der Absenkung des Höchstrechnungszinses durch die Bundesregierung. Ab Januar 2022 dürfen Lebensversicherer ihren Kunden höchstens 0,25 Prozent Verzinsung pro Jahr garantieren (müssen es aber nicht). Zurzeit beträgt der Höchstsatz 0,9 Prozent.
    Mit der neuen Obergrenze haben fast alle Versicherer ein Problem: Sie können dann kaum noch Riester-Policen anbieten. Denn bei Riester müssen sie den Erhalt der eingezahlten Beiträge garantieren, am Ende muss mindestens so viel Geld da sein, wie der Kunde eingezahlt hat - von Rendite ganz zu schweigen. Die beiden staatlichen Vorgaben Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent und Beitragserhalt bei Riester beißen sich.

    Bürgerfond als Riester-Alternative
    Viele Versicherer werden Riester 2022 aufgeben, wenn es nicht noch eine Reform des Systems gibt. Die Versicherungswirtschaft verlangt eine Reduzierung der Beitragserhaltsgarantie auf 80 Prozent. Das heißt, der Kunde kann bis zum Beginn der Rentenzahlung bis zu 20 Prozent des eingezahlten Kapitals verlieren. Das wäre wieder eine Korrektur des bestehenden Systems. Die gab es schon öfter, und sie haben alle nichts gebracht. Es wäre nicht klug, an einem System festzuhalten, das 20 Jahre lang die Erwartungen nicht erfüllt hat.
    Doch schon vor der aktuellen Entscheidung der Bundesregierung haben viele Gesellschaften kaum noch Riester-Verträge verkauft.

    Nötig ist ein öffentliches System, das Sparen für die Bevölkerung organisiert, auch mit Aktien. Es muss so ausgerichtet sein, dass man keinen klassischen Vertrieb und unternehmerisches Gewinnstreben mitfinanziert.

    Krankenkasse-Zusatzbeiträge steigen kräftig

    Haben Sie auch zum Jahresende von ihrer gesetzlichen Krankenkasse unangenehme Post bekommen? Mehr als zwei Dutzend Krankenkassen heben 2021 die Zusatzbeiträge an – und das zum Teil recht deutlich. So steigt bei der Techniker Krankenkasse, nach Mitgliedern die größte Kasse, der Zusatzbeitrag um 0,5 Prozentpunkte, der Branchenzweite die Barmer erhöht um 0,4 Prozentpunkte. Bei den anderen Kassen wie etwa der AOK Plus fällt Beitragsplus mit 0,6 Prozentpunkten noch höher aus (siehe Tabelle).

    Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen setzen sich aus einem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bi 14, 6 Prozent. Die Zusatzbeiträge legen die Kassen am Jahresende selbst fest. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bestimmt dabei das Bundesgesundheitsministerium. Über die tatsächliche Erhöhung entscheiden jedoch die Kassen selbst.

    Ein Grund für die jetzige Erhöhungsrunde bei den Zusatzbeiträgen sind steigende Defizite der Kassen. Die zusätzlichen Kosten durch die Corona-Pandemie machen dabei nur einen kleinen Teil aus. Mehr Schwierigkeiten bereiten den Kassen steigende Kosten bei der Pflege oder teure Medikamente. Die höheren Zusatzbeiträge dürften diese Probleme allerdings nur begrenzt lindern.

    Der allgemeine Beitragssatz und die Zusatzbeiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam jeweils zur Hälfte getragen. Bei Rentnern übernimmt die Deutsche Rentenversicherung den hälftigen Anteil.

    Wie hoch die Zusatzbelastung für den Einzelnen durch die Erhöhung ausfällt, hängt dabei von dessen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen ab. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro, macht z.B. ein Anstieg des Zusatzbeitrags um 0,5 Prozent 250 Euro aus. – also jeweils 125 Euro für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

    Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Steigt der Beitrag also zum 1. Januar, ist eine Kündigung bis zum 31. Januar möglich.

    Versorgungsleistungen belasten öffentliche Haushalte

    Beamte gelten bei der Altersversorgung als privilegiert. Diese Meinung ist in Deutschland weit verbreitet. Und dabei haben die Staatsdiener nicht einmal einen Cent in ihre Altersvorsorge selbst einbezahlt. Pensionen sind oft viel höher als Renten. Aber sind die Pensionen wirklich so hoch? Und kann man so einfach die Rente mit der Versorgung der Beamten vergleichen?

    Neuen Stoff für die immer währende Debatte um die Beamtenpensionen liefert der aktuelle Alterssicherungsbericht 2020 der Bundesregierung. Das Wort Privilegien kommt in dem Bericht, den das Bundesarbeitsministerium alle vier Jahre vorlegt, nicht ein einziges Mal vor. Dafür werden konkrete Zahlen genannt, die auf den ersten Blick den Schluss zulassen: In Deutschland gibt es bei der Altersversorgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.

    Hauptvorteil für die Beamten: Mitentscheidend für die Höhe des Ruhegehalts sind die Bezüge, die „vor Eintritt in den Ruhestand mindestens zwei Jahre lang bezogen wurden“, heißt es im Alterssicherungsbericht. Hinzu gerechnet werden – analog zu den Beitragsjahren bei den Rentnern – die Dienstjahre. Maximal kann ein Pensionär nach zum Beispiel 40 Dienstjahren auf ein Ruhegeld von 71,75 Prozent seiner früheren Bezüge kommen. Ein Wert, den ein Rentner in der gesetzlichen Altersversicherung nie erreichen kann: Zum einen, weil nicht das letzte Gehalt als Bezugsbasis herangezogen wird, sondern der Durchschnittsverdienst des gesamten Arbeitslebens. Hinzu kommt, dass das *Rentenniveau derzeit bei rund 48 Prozent liegt – mit absehbarer Tendenz in Richtung 46 Prozent.

    (Das *Rentenniveau besagt, dass der rechnerische Standard-Rentner mit 45 Versicherungsjahren rund 48 Prozent des Durchschnittsverdiensts aller gesetzlich versicherten Arbeitnehmer als monatliche Rente erhält.)

    Vergleiche sind jedoch immer problematisch, nicht nur wegen der oft unterschiedlichen Qualifikationen, Verdienste und den davon abgeleiteten Altersbezügen von Pensionären und Rentnern. Zudem müssen Pensionäre ihr Ruhegeld abzüglich den Freibeträgen voll versteuern. Neurentner des Jahres 2020 müssen ihre Bruttorente zu 80 Prozent versteuern, 20 Prozent bleiben steuerfrei. Dennoch bleibt untern Strich zwischen Rentnern und Pensionären auch netto eine große Kluft. Darum klopfen beim Sozialamt vor allem Menschen an, die eine gesetzliche Rente beziehen, die zu niedrig zum Überleben ist.

    Die Pensionsausgaben, die Bund, Länder und Kommunen stemmen müssen, steigen weiter. In wie weit die öffentlichen Haushalte dafür ausreichend finanziell ausgestattet sind, ist umstritten.

    Gleiches Recht für alle

    In Deutschland beziehen etwa 1,8 Millionen Menschen eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM), weil sie zu krank sind zum Arbeiten. Sie haben eine schwere Krankheit, hatten einen Unfall oder leiden unter einer Behinderung. Für diese Gruppe von Rentnern ist das Risiko, in die Armut abzurutschen, besonders hoch. Die Bundesregierung hat deshalb mehrmals die EM-Renten nachgebessert – davon profitierten jedoch nur die Neurentner. Nun können auch diejenigen, die die Leistung bereits bezogen haben, zumindest hoffen, dass sie ebenfalls mehr Geld bekommen.

    Der Sozialverband VdK Deutschland meldet jetzt einen erkämpften Erfolg: Das Bundessozialgericht wird in einem Musterverfahren darüber befinden, ob es rechtens ist, die neuen EM-Rentner besser zu stellen als die bisherigen.
    Dies kam so: Ein Betroffener bezog bereits seit 16 Jahren Erwerbsminderungsrente. Von der gesetzlichen Verbesserung, die für die Renten-Neuzugänge von 2018 an gilt, hatte er aber nichts, da er ja schon vor dem Stichtag seine EM-Rente beantragt hatte. Für den Rentner bedeutet das eine monatliche Schlechterstellung. Denn würde er von der neuen Regel profitieren, bekäme er etwa 100 Euro mehr monatlich.

    Der Rentner klagte, verlor jedoch vor Gericht. Das Landessozialgericht NRW hatte zunächst eine Revision vor dem Bundessozialgericht (BSG) nicht zugelassen. Dagegen legte der VdK Nichtzulassungsbeschwerde ein – mit Erfolg. Das BSG nahm die Beschwerde an. Diese zeige, dass das BSG dem Fall grundsätzliche Bedeutung beimesse, so die VdK-Präsidentin Verena Bentele. 1,8 Millionen EM-Rentner könnten nun auf höhere Rente hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte.

    Es muss gleiches Recht für alle geben. Die Bundesregierung benachteiligt derzeit erwerbsgeminderte Bestandsrentner und bevorzugt Neurentner. Sollte das Bundesverwaltungsgericht anderer Meinung sein, „legen wir den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor“, so der Sozialverband VdK. Es wird damit gerechnet, dass das höchste deutsche Sozialgericht im kommenden Jahr über die Revision entscheiden wird.
    Die EM-Renten fallen schmal aus: Im bundesdeutschen Durchschnitt betrug die Leistung bei den Bestandrentnern 835 Euro im Monat vor Steuern. Bei den Neurentnern lag die entsprechende EM-Rente im Westen bei 806 Euro (Männer: 845 Euro, Frauen: 761 Euro).

    Die Bundesregierung hatte zuvor die für die Berechnung der Rente maßgeblichen Zurechnungszeiten verbessert, mit denen abgewogen wird, wie lange ein Betroffener gearbeitet hätte, wäre er nicht arbeitsunfähig geworden.
    Trotz der neuen Regelung dürfte es vielen EM-Rentnern schwer fallen, mit ihrem Geld über die Runden zu kommen.

    Teure Pflege

    Pflegeheime müssen bezahlbar sein

    Aktuell ist Gesundheitsminister Spahn meist präsent, wenn es um das Coronavirus geht. Doch er kann auch anders. Statt den Fernsehkameras sein Pandemiekonzept zu erläutern, greift er endlich das Thema Pflege auf. Es gehe ihm um „Sicherheit für eine Lebenssituation, in der auf einmal alles in Frage gestellt ist“. Er wolle Pflegebedürftigen und ihren Familien helfen.

    vdK

    Pflege macht arm© VdK

    Im Zentrum seiner Überlegungen stehen die Kosten für ein Zimmer im Pflegeheim, die vielen Menschen drohen, wenn sie sich im Alter oder nach einer Erkrankung nicht mehr selbst versorgen können. Mittlerweile liegt die Summe, die Betroffene dafür zahlen müssen, im bundesweiten Durchschnitt bei 2.015 Euro – Tendenz steigend. Denn sobald sich beispielsweise die Löhne für Pflegekräfte verbessern, müssen die Bewohner tiefer in die Tasche greifen. So will es das heutige System der Pflegeversicherung, welches immer nur einen Teil der Kosten deckt. Dass sich am diesem unheilvollen Mechanismus, der Pfleger und Gepflegte finanziell gegeneinander ausspielt, etwas ändern muss, bestreiten im Bundestag die wenigsten. Bloß die Vorschläge weichen erheblich voneinander ab.

    Der Eigenanteil bezogen auf die reine Pflege liegt im bundesweiten Durchschnitt bei 786 Euro im Monat. Dieser Anteil für die stationäre Pflege soll bei 700 Euro gedeckelt werden und künftig für längstens 36 Monate zu zahlen sein. Das wären maximal 25.200 Euro. Allerdings bleibt die Pflegeversicherung auch dann noch eine Teilkaskoversicherung. Tatsächlich müssen die Pflegebedürftigen für die Heimbetreuung immer mehr aus eigener Tasche beisteuern. Im bundesweiten Schnitt waren zuletzt 2.015 Euro fällig. Denn für die Heimbewohner kommen noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten dazu.

    Die Eigenanteile der Sozialversicherungspflichtigen zu begrenzen geht in die richtige Richtung. Aber es sind nur politische Trippelschritte auf dem Weg zu einer echten Reform in der Pflegeversicherung. Denn bei genauem Hinsehen fallen die Spahn-Vorschläge eher dürftig aus. Angesichts einer Durchschnittrente von 1.500 Euro sind auch mit einer Deckelung des Pflegeanteils auf 700 Euro die Gesamtkosten für die meisten Pflegbedürftigen weiterhin viel zu hoch.

    Fristen bei der Pflegekasse

    Es gibt keine Frist, die vorgibt, wann ein Antrag für Pflegeleistungen zu stellen ist. Wichtig: Sämtliche Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Ein formloser Antrag an die Kranken-/Pflegekasse genügt.

    Voraussetzung für Pflegegeld: Die Person, die Mittel von der Pflegekasse erhalten will, muss mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben.

    Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen damit, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Normalerweise kommt der Gutachter zu einem vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause. Doch während der Corona-Krise läuft das jetzt anders ab. Bis zum 30. September erfolgen die Begutachtungen mit Hilfe eines Fragebogens am Telefon, zum Schutz vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus.

    Frist zur Beratung

    Sobald die Pflegekasse einen Antrag zu Pflegeleistungen erhält, muss sie dem Antragsteller einen Termin für eine Pflegeberatung anbieten. Der Betroffene kann entweder persönlich zu einem Pflegeberater gehen oder sich Zuhause beraten lassen. In manchen Fällen ist auch eine telefonische Beratung möglich.

    Fristen zur Begutachtung

    Zur Entscheidung über einen Pflegeantrag wird eine Beurteilung erstellt. Ein Gutachter überprüft anhand eines festgelegten Verfahrens, wie selbstständig Sie sich noch versorgen können. Dafür müssen Fragen beantwortet und Übungen absolviert werden. Zu gesetzlich Versicherten kommt der Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Ist es dem MDK nicht möglich, innerhalb eines Arbeitsmonats nach der Antragstellung einen Gutachter zu schicken, ist die Pflegekasse verpflichtet, drei unabhängige Gutachter zur Auswahl zu stellen. Der Betroffene kann dann einen davon aussuchen. Nach maximal 1,5 Monaten nach Antragseingang muss die Pflegekasse dann eine Entscheidung treffen, ob und in welchen Pflegegrad der oder die Betroffene einzustufen ist.

    Verkürzte Fristen zur Begutachtung

    In einigen Situationen muss die Entscheidung schneller fallen. Die Pflegekasse muss innerhalb einer Woche eine Begutachtung organisieren, wenn sich der Antragsteller im Krankenhaus, einer Reha-Einrichtung oder in einem Hospiz befindet. Oder wenn der Antragsteller ambulant palliativ versorgt wird und eine Begutachtung zur Sicherstellung der Weiterversorgung erforderlich ist.

    Hält die Kasse die Begutachtungsfristen nicht ein, kann sie u.U. in Regress genommen werden. Das gilt nicht, wenn der Antragsteller sich in stationärer Pflege befindet und bereits in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft ist.

    Sie sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Eine detaillierte Begründung können Sie nachreichen. Wird der Widerspruch von der Pflegekasse abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

    Mit Sozialhilfe im Pflegeheim

    Schlechte Nachrichten für Pflegebedürftige: Die Kosten für die Betreuung in den Heimen in Deutschland steigen immer weiter. Nach den jüngsten Zahlen des Verbands der Ersatzkassen sind inzwischen im bundesweiten Schnitt mehr als 2.000 Euro fällig. Monat für Monat. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Zahlbetrag 2019 für Altersrenten betrug in den alten Bundesländern für Männer 1.130 Euro und für Frauen 647 Euro - nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung.

    Die Folge: Jeder dritte Bewohner eines Pflegeheimes ist auf Sozialhilfe angewiesen. Das geht aus den jetzt bekannt gewordenen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Bundesweit 36 Prozent aller pflegebedürftigen Heimbewohner benötigen Sozialhilfe, weil sie nicht aus eigener Kraft Unterbringung und Versorgung bezahlen können. Die steigenden Pflegekosten werden für immer mehr Pflegebedürftige zur Armutsfalle.

    vdK

    Pflege macht arm© VdK

    Der Sozialverband VdK fordert mehr Fürsorglichkeit von der Politik.„Was ist mit den Alten, den Pflegebedürftigen und Demenzkranken?“ Sie bekommen nicht die Aufmerksamkeit, die nötig wäre und sind oft allein auf sich gestellt. Wie es scheint, ist diese Problematik für Lobbyisten nicht so lohnend wie Wirecard. Dabei ist Pflege eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt.

    Die Leistungen der Pflegeversicherung decken die Pflegekosten in den Heimen nicht ab, sie sind seit Einführung der Pflegeversicherung nicht mit der Preisentwicklung mit gestiegen. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Ausbildung. Ein besonderes Ärgernis sind die Investitionskosten, die ebenfalls den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden, obwohl diese eigentlich die Bundesländer, wie z.B. Baden-Württemberg zahlen sollten.

    Auch in der ambulanten Pflege steigen die Probleme: ambulante Pflegedienste nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr auf, für Tagespflegeeinrichtungen gibt es Wartelisten. Die ambulante Pflege geht häufig zu Lasten der Gesundheit und des Einkommens der pflegenden Angehörigen.
    Die Pflegeversicherung muss endlich alle Pflegekosten übernehmen – und nicht nur einen Zuschuss. Die zu erwartenden Kosten für eine Pflegevollversicherung wären für die Versicherten und Arbeitgeber überschaubar - aber nur dann, wenn die gesetzliche und die private Pflegeversicherung nicht mehr getrennt wären. Außerdem müssen die Bundesländer endlich die Investitionskosten für Pflegeheime übernehmen.

    Kampf um Patientenrechte

    Wir erleben es regelmäßig in den VdK-Sprechstunden und können es auch nachempfinden, wenn gesetzlich Krankenversicherte manchmal verärgert und frustriert sind, weil ihre Krankenkasse Entscheidungen verschleppt oder Anträge mit nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnt.

    Kampf um Patientenrechte

    Patientenrechte© VdK

    Jetzt hat das oberste deutsche Sozialgericht die Position von Krankenversicherten zusätzlich geschwächt. In einen vom Sozialverband VdK angestrengten Verfahren urteilte das Bundessozialgericht (BSG) zugunsten der Krankenkasse. Mit diesem Grundsatzurteil wird die bisherige versichertenfreundliche „Genehmigungsfiktion“ ausgehebelt.

    Weil Krankenkassen Anträge zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln oder Therapien oft lange liegen lassen, wurde 2013 die sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt. Das heißt: Wenn Versicherte drei Wochen nach Antragstellung oder bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes nach fünf Wochen, keine Nachricht von der Kasse erhalten haben, gilt der Antrag als genehmigt. Ziel war es, die teils unzumutbaren langen Wartezeiten zu verkürzen. Denn Patienten befinden sich oft in einer gesundheitlich schwierigen Situation, die eine schnelle Entscheidung notwendig macht.

    Doch damit könnte es bald vorbei sein. Geht es nach dem jüngsten Gerichtsurteil, so können sich Krankenkassen für die Antragsprüfungen nun alle Zeit der Welt lassen. Es gleicht einem Blankoscheck für langsames Arbeiten zum Nachteil der gesetzlich Krankenversicherten. Vermutlich haben bei den Krankenkassen die Sektkorken geknallt. Während gleichzeitig dieses Urteil unzählige Patienten in die Ungewissheit stößt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass das neue Urteil auch in der juristischen Fachwelt auf Unverständnis stößt.

    Der Sozialverband VdK will das BSG-Urteil nicht einfach hinnehmen. Denn das ist eine Ohrfeige für die Versicherten und ein großer Rückschlag für die Patientenrechte. „Wir sehen das Gleichheitsgebot verletzt und werden Verfassungsbeschwerde erheben“ kündigte die VdK-Präsidentin Verena Bentele an. Wann das VdK-Verfahren beim Bundesverfassungsgericht entschieden wird, ist noch unklar.

    Wer bezahlt den Corona-Bonus für Pflegekräfte?

    Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Pflegekräften "angesichts der großen Leistung und Belastung während der Corona-Pandemie" einen Anspruch auf eine einmalige Prämie von bis zu 1.000 Euro zusichert. Vorgesehen ist, dass die Pflegekassen zunächst den Bonus in dieser Höhe finanzieren. Länder und Arbeitgeber können die Prämie aufstocken, zum Beispiel auf die steuer- und sozialversicherungsfreie Summe von 1.500 Euro.

    Corona-Bonus

    Pflegekräfte© VdK

    Damit ist aber die Frage der Finanzierung noch nicht restlos geklärt. Zwei Drittel der Kosten sollen über die Pflegekasse finanziert werden. Im Herbst will die Regierung entscheiden, wie sie die Kassen refinanzieren kann. Doch aus Sicht der Gesetzlichen Krankenkassen wäre diese Entscheidung schon jetzt fällig: Ob der Bundesfinanzminister das finanziert oder ob am Ende allein die Beitragszahler der Pflegeversicherung dafür aufkommen müssen.

    Diakonie und private Krankenversicherer fordern, für den Bonus Steuermittel zu nutzen. Die Alternative wäre, die Pflegesätze und damit auch die Eigenanteile zu erhöhen und somit die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu belasten.

    Auch die Stiftung Patientenschutz appellierte im Vorfeld daran, den Bonus aus Steuermitteln zu finanzieren. Sonst führt die Prämie am Ende zu einem höheren Eigenanteil für Pflegebedürftige in Pflegeheimen. Das würde genau die Menschen treffen, die Pflege heute schon arm macht.

    Ebenso würde es dem Gedanken der Prämie widersprechen, mit der sich die gesamte Gesellschaft bei den Beschäftigten in der Pflege auch in barer Münze bedankt.

    14.42020

    Solidarität mit den Pflegekräften

    Diese Krise hat viele Helden hervorgebracht, dazu zählen besonders Pflegekräfte. Politik und Gesellschaft haben das erkannt, und ihnen applaudiert. Bürger, die auf Balkonen und an Fenstern stehen und Beifall klatschen, wissen, welchen Dank sie den Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen schulden.
    Viele Pflegekräfte, die meisten sind Frauen, gingen schon vor der Corona-Krise an ihre Grenzen. Doppelschichten, weil die Stationen unterbesetzt sind. Fällt jemand aus, muss ein anderer aushelfen. Dessen Arbeit muss wieder jemand ausgleichen. Und immer fehlt einer. Viele Pflegekräfte werden nach Jahren im Beruf selbst zum Pflegefall. Sie zerrütten ihre Gesundheit für die Pflegebedürftigen.

    Und nun auch noch die Corona Pandemie mit unabsehbaren Folgen. Verhängnisvoll der Mangel an Schutzkleidung. Eine Gefährdung des Lebens von Pflegekräften und Heimbewohnern. Sicher ist nur: Abgesehen von den Ärzten wird kein Berufsstand in der Corona-Krise so gefordert wie die Pflegekräfte. Dass sie für diesen Einsatz gefeiert werden, ist wohlverdient. Doch davon können sie keine Rechnungen bezahlen, wenn die Krise wieder abflaut. Jetzt sollen sie zumindest einen Bonus bekommen, steuer- und abgabefrei.

    Diese zusätzliche Motivation ist bitter nötigt. Denn zugleich wurden die Personaluntergrenze ausgesetzt und die Arbeitszeit ausgeweitet. So gesehen, werden mit dem Bonus gerade mal die Überstunden abbezahlt, die geleistet werden mussten und müssen, damit das System nicht kollabiert.

    Alle, die jetzt mitklatschen, sollten nach dem Ende der Krise solidarisch sein mit den Pflegekräften und sie in ihrem berechtigten Kampf um höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen tatkräftig unterstützen. Mehr und besser bezahltes Personal in Kliniken und Heimen nutzt jedem. Dass die Pflegerinnen und Pfleger für alle unschätzbar wichtig sind – dieses Bewusstsein muss die Gesellschaft über die Krise retten. Sonst ist uns allen nicht zu helfen.

    Rentenkommission blieb vage

    Mitten in der Corona-Krise meldet sich die Rentenkommission mit ihrem Bericht „Verlässlicher Generationenvertrag“. Kurz zuvor wurde eine Rentenerhöhung für Mitte des Jahres angekündigt. Dazu muss man wissen, die Rente reagiert auf Lohn- und Beschäftigungsentwicklungen mit bis zu zweijähriger Verzögerung. Die Auswirkungen der Corona-Krise werden die Renten erst 2022 voll erfassen.

    Doch die eigentliche Herausforderung der Rentenversicherung ist nicht ein möglicher Konjunktureinbruch, sondern die demografische Entwicklung. Selbst eine so günstige Arbeitsmarktentwicklung wie in den vergangenen Jahren würde die Effekte der demografischen Alterung nur etwas mildern, keinesfalls ausgleichen. Die Zahl der Rentner wird in den nächsten Jahren stark steigen, die Zahl der Beschäftigten dagegen zurückgehen. An diese Perspektive ist das Rentensystem anzupassen.

    Logo Verlässlicher Generat

    Verlässlicher Gernerationenvertrag© BRD

    Um Reformen vorzubereiten, hat die Bundesregierung im Mai 2018 die Rentenkommission eingesetzt. Doch mit Empfehlungen hat sie sich schwergetan. Die bleiben vage, die brennenden Probleme werden lediglich an künftige Gremien weitergegeben.

    Bei den notwendigen Reformen sind Grundprinzipien zu beachten, die das Rentensystem prägen. Eine einseitige Belastung der Erwerbstätigengeneration durch steigende Beiträge und ein langfristig sinkendes Rentenniveau sind zu vermeiden.

    Die Herausforderung lässt sich nicht mit einer einzigen Gegenmaßnahme lösen. Man braucht ein Paket mehrerer Eingriffe, die sich an einzelnen Ursachen orientieren. Für fast jede dieser Maßnahmen gibt es alternative Gestaltungsmöglichkeiten. Nichts tun, ist keine Alternative.
    Gefordert wird immer wieder, Beamte, Selbständige und Politiker in die Rentenversicherung einzubeziehen, damit die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung wird.

    Es ist zu hoffen, dass das Ergebnis der Rentenkommission, auch wenn es sehr mager ist, zumindest eine rentenpolitische Diskussion auslöst.

    Betrieblichen Altersvorsorge: Freibetrag bei „Doppelverbeitragung“

    Vielleicht hat die Kritik doch etwas genützt. Jedenfalls hat sich die große Koalition darauf verständigt, Betriebsrentner bei ihren Beiträgen für die Krankenkassen zu entlasten. Seit 2004 zahlen sie nicht den halben Arbeitnehmerbeitrag, sondern den vollen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

    Ab diesem Jahr sollen die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten - 16 Jahre nach ihrer Verdoppelung – gesenkt werden. 2003 brauchte die rot-grüne Regierung dringend Geld, da die gesetzlichen Krankenkassen marode waren. Also beschloss man, fortan auf Betriebsrenten nicht den halben Arbeitnehmerbeitrag, sondern den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegekassen zu erheben: die Union machte mit.
    Diese „Doppelverbeitragung“ traf und trifft alle gesetzlich Krankenversicherten. Eine irrlichternde Entscheidung, weil die Politik eigentlich das Ziel verfolgen wollte, die private Altersvorsorge zu stärken.

    Was wird verbessert?

    Bisher gilt statt eines Freibetrags eine – Achtung – Freigrenze von 155,75 Euro. Wird die nur um einen Euro überschritten, so ist auf die gesamte Betriebsrente der volle Kranken- und Pflegebeitrag zu entrichten. Nun kommt ab Januar 2020 statt einer Altersvorsorge fördernden Korrektur erneut Flickwerk: Die ohnehin komplizierte Rentenmaschinerie erhält ein weiteres Rädchen.
    Vom 1. Januar an soll für Betriebsrentner ein Freibetrag von monatlich 159,25 Euro gelten, bis zu dem keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Für den darüber hinaus reichenden Teil der Rente ist weiterhin der volle Beitrag zu zahlen.

    Das Gesetz wird zum Jahresanfang geändert. Die Zahlstellen für die Betriebsrenten müssen erst ihre Programmabläufe umstellen. Das klappt frühestens zum 1. Juli 2020, womöglich noch später. So werden in der ersten Hälfte des neuen Jahres die betroffenen Rentner nichts auf ihrem Konto merken. Zumindest gibt es die zu viel bezahlten Beiträge rückwirkend.

    Strafzins trifft Sozialkassen

    Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank belastet zunehmend die Sozialversicherungen. Kassierten diese früher noch Zinsen, müssen sie jetzt für das angelegte Geld häufig draufzahlen. Das Zinstief im Euroraum freut Kreditnehmer. Doch für Sparer ist die Entwicklung bitter. Auch Sozialkassen bekommen die Negativzinsen zu spüren. Zinsflaute und Strafzinsen im Euroraum belasten die Sozialversicherungen in Deutschland.

    Für die Reserve der Rentenversicherung, die Nachhaltigkeitsrücklage, fielen 2018 Negativzinsen von etwa 54 Millionen Euro an, so die Deutsche Rentenversicherung. Nach Angaben des Renten-Versicherers werde die Nachhaltigkeitsrücklage meist in Form von Termingeldern entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten angelegt. Für kurzfristige Anlagen zahlen Banken oft keine Zinsen mehr, sondern sie verlangen Geld vom Anleger. So kommt es zu negativen Zinsergebnissen.

    Wenn also die Sozialkassen Negativzinsen bezahlen müssen, bedeutet das automatisch, dass die Beitragszahler irgendwann einmal mehr Geld zahlen müssen, um das auszugleichen. Die Rechnung zahlt also dann der Normalkunde.

    Vergleiche mit Negativ-Zins

    Vergleiche mit Negativ-Zins© SZ

    Auch beim Gesundheitsfond in der gesetzlichen Krankenversicherung werden Negativzinsen fällig – 9,2 Millionen Euro, teilt das Bundesversicherungsamt mit. Beim bestehenden Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung betrugen sie 3,5 Millionen Euro.
    Dass ein Minus bei Zinszahlungen überhaupt zu Stande kommt, liegt daran, dass die Europäische Zentralbank nicht nur die Leitzinsen auf null Prozent gesetzt hat. Sie hat auch Strafzinsen eingeführt für Bankinstitute, die bei der Zentralbank Geld deponieren. So möchte die Notenbank die Banken dazu bringen, das Geld in Form von Krediten auszugeben, statt es zu bunkern. Das bedeutet jedoch für die Rentenversicherung, dass die Kreditinstitute bei einem Anlagehorizont von bis zu zwölf Monaten überwiegend nur noch negative Verzinsungen anbieten.

    Rettet die Grundrente

    Die Diskussionen um die Grundrente für Menschen, die nach 35 Beitragsjahren eine Aufstockung kleiner Renten über Grundsicherungsniveau bekommen sollen, sind verebbt. Es wäre jedenfalls kläglich, wenn die Grundrente wegen den GroKo-Reiberei scheitern würde.

    In diesem öffentlich inszenierten Streit geht völlig unter, worum es bei der Grundrente eigentlich geht: Wenn die Altersarmut steigt, muss die Politik handeln!
    Eine Studie der Bertelmann-Stiftung belegt: Das Armutsrisiko wird in den nächsten Jahren stark zunehmen, jeder fünfte Senior könnte betroffen sein. Das sind jene, die nur im rasant wachsenden Niedriglohnsektor Arbeit finden. Oder Mütter, die wegen ihrer Kinder aussetzen und nicht mehr richtig in den Beruf kommen. Für sie alle sollte die Politik etwas tun.
    Wer lange gearbeitet hat, darf im Alter nicht in die Sozialhilfe fallen. Das gebietet der Respekt vor der Lebensleistung, ohne den unser Wirtschaftsmodell an Akzeptanz verliert. Doch das Rentensystem bietet bisher keine Lösung für den tief greifenden Wandel des Arbeitsmarkts.

    Der aktuelle Streit lässt sich beilegen, wenn die Beteiligten das wirklich wollen. Die einen stoßen sich daran, dass nicht geprüft werden soll, ob die Empfänger wirklich bedürftig sind. Die anderen argumentieren, dann hole sich mancher die Grundrente aus Scham nicht ab. Dieser Konflikt lässt sich entschärfen. Entweder man verzichtet auf die Prüfung mit der Einsicht, dass die Zahl der Mindestlöhner mit einer Villa am Starnberger See nicht in die Millionen gehen dürfte. Oder man nimmt eine reduzierte Prüfung vor, die etwa hohe Altersbezüge des Partners berücksichtigt und so die häufigsten Fälle aussortiert.

    Hinzu kommen abenteuerliche Finanzierungsvorschläge. Auf keinen Fall darf erneut in die Sozialkasse der Beitragszahler gegriffen werden. An parteitaktischen Überlegungen droht die Aufgabe zu scheitern. Das wäre fatal, denn die Altersarmut wird deshalb nicht verschwinden.

    Notstand in der Altenpflege

    10.6.2019

    Was tun, gegen Notstand in der Altenpflege?

    Alte Menschen haben keine Lobby. Ein Grund für den Pflegenotstand? Jetzt soll die „Konzertierte Aktion Pflege“ der Bundesregierung das Image der Pflege heben. Wichtig wäre, den Pflegekräften mehr zu bezahlen, die Ausbildung und den Personalschlüssel zu verbessern – damit auf schöne Worte konkrete Hilfe folgt. Allerdings bleibt unklar, wer die Kosten trägt.
    Für Finanzinvestoren und Kapitalgesellschaften sind Heime in Deutschland ein profitables Geschäft. Steht Rendite an erster Stelle, sind kaum finanzielle Verbesserungen für die Pflege zu erwarten. Pflege gehört zur Daseinsfürsorge und damit in öffentliche oder konfessionelle Hand. Werden alte Menschen zum Renditeobjekt, ist keine Besserstellung der Pflegekräfte zu erwarten.

    Pflege als Daseinsfürsorge
    Wie viel eine Altenpflegerin verdient, hängt auch davon ab, für wen sie arbeitet. Etwa die Hälfte aller Pflegeheime in Deutschland wird von privaten Unternehmen betrieben. Die übrigen Einrichtungen führen unterschiedliche gemeinnützige Verbände. Neben Arbeitgebern wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder der AWO beschäftigen auch kirchliche Verbände wie Diakonie und Caritas mehrere 100.000 Pfleger und Pflegehelfer.
    So verschieden diese Träger sind, so unterschiedlich sind auch die Löhne, die sie zahlen. Der Pflegemindestlohn liegt derzeit bei 11,05 Euro im Westen. Die Pflegehelfer, die in vielen Heimen gut die Hälfte des Personals stellen, will Arbeitsminister Heil durch einen flächendeckenden Tarifvertrag besser stellen. Dieser soll dann Heimbetreiber zwingen, ihren Mitarbeitern mehr zu zahlen. Doch der Plan ist nicht leicht in die Tat umzusetzen. Um die Hintergründe zu verstehen, muss man erst einmal wissen, wer sich nicht daran beteiligen möchte.
    Da sind zunächst der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sowie dessen Arbeitgeberverband, die sich für die private Hälfte der Heime zuständig fühlen. Sie bevorzugen eigene Arbeitsvertragsrichtlinien, ohne klassischen Tarif. Um sie mit einem allgemein verbindlichen Tarifvertag zu bestimmen Löhnen zu verpflichten, sind rechtliche Hürden zu überwinden.

    Zahl der Pflegebedürftigen steigt
    Auch die kirchlichen Arbeitgeber waren nicht gerade begeistert von der Idee, dass sie sich an weltliche Tarifverträge halten sollen. Übrig bleiben die gemeinnützigen Verbände, die eine neue Bundesvereinigung der Pflegebranche gründen wollen. Mit dieser soll dann die Gewerkschaft Verdi einen branchenweiten Tarifvertrag aushandeln. Ob diese Variante ohne die privaten Heimbetreiber machbar ist, scheint derzeit fraglich.
    Dass in der Pflege etwas passieren muss, zeigt die rasant gestiegene Zahl der Pflegebedürftigen. Zu den größten Unbekannten gehört die Finanzierung. Der Sozialverband VdK warnt davor, die Kosten für bessere Arbeitsbedingungen einfach auf die Pflegebedürftigen und ihre Familien abzuwälzen.

    15.5.2019

    Geriatrische Reha: VdK hilft, wenn der Antrag nicht genehmigt wird

    Seit mehr als zehn Jahren gibt es den Rechtsanspruch auf eine geriatrische Reha. Vor allem für ältere Menschen, die an mehreren Krankheiten leiden, kann eine Reha Pflegebedürftigkeit hinauszögern oder gar verhindern. Doch zwischen Anspruch und Realität klafft eine Lücke, denn viele bekommen keine Maßnahme von ihrer Krankenkasse genehmigt. Dann sollte Widerspruch eingelegt werden. Dabei hilft der Sozialverband VdK.

    Grundsätzlich muss man zwischen den zwei Reha-Formen „indikationsspezifische Reha“ und „geriatrische Reha“ unterscheiden. Im ersten Fall treten Betroffene die Reha meist nach einem akuten Ereignis wie einem Herzinfarkt, Schlaganfall, Knochenbruch oder einer Gelenkoperation an. Der Reha-Antrag wird meist schon während des Krankenhausaufenthalts gestellt und in den meisten Fällen auch genehmigt.

    Kassen lehnen geriatrische Rehas oft ab

    Die geriatrische Reha zielt dagegen auf Menschen ab etwa 70 Jahren mit mehreren altersbedingten Beschwerden und Einschränkungen ab.
    Diese Versorgungsform ist vergleichsweise teuer, und so lehnen die Krankenkassen Anträge immer wieder ab oder lenken Versicherte in die günstigere indikationsspezifische Reha um. Generell gilt: Chronische altersbedingte Einschränkungen und Beschwerden, wie etwa Herz-und Kreislauferkrankungen, Gelenkverschleiß oder Parkinson, können allein als Grund für eine geriatrische Reha reichen, auch ohne akuten Anlass. Die Gesetzesvorgabe lautet „Reha vor Pflege“.

    Wie kann eine Reha gestaltet sein?

    Das Ziel ist es, dass der Patient so weit wie möglich wieder selbstständig leben kann. „Für geriatrische Patienten, muss daher der frühestmögliche Zugang zu Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen sichergestellt werden“, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Trennung zwischen Geriatrie im Krankenhaus und geriatrischer Reha müsse überwunden werden.
    Es gibt unterschiedliche Formen wie eine Reha gestaltet werden kann: stationär oder ambulant, vereinzelt auch mobil. Dann kommen Therapeuten zu den Patienten nach Hause. Die ausgewählte Einrichtung sollte möglichst nah am Wohnort liegen, damit die Vernetzung mit ambulanten Dienstleistern für die Zeit nach der Reha erfolgen kann. Zudem gilt der Grundsatz: „Ambulant vor stationär“. So lässt sich Gelerntes direkt zu Hause ausprobieren. Das klingt gut, klappt aber nicht immer.

    VdK-Rechtsberatung

    Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung. Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VdK - dem mit fast 2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands.

    Wie hoch ist die Durchschnittsrente in Deutschland?

    17.1.2019

    Die Deutsche Rentenversicherung informiert regelmäßig über die Entwicklung der Renten. Dabei fällt häufig der Begriff der „Standard- oder Eckrente“. Doch was viele nicht wissen, die Standard-Rente ist ein Rechenmodell, die sich von der tatsächlichen und oft niedrigeren Durchschnittsrente erheblich unterscheidet.

    Um die Standard-Rente zu erhalten, muss man 45 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen und in den 45 Beitragsjahren stets ein Entgelt in Höhe des Durchschnittsentgelts aller Versicherten bezogen haben. Nur wer regelmäßig mehr als das Durchschnittsentgelt verdient, liegt über die Standard-Rente.

    Allerdings erreichen nur wenige Sozialversicherte 45 Beitragsjahre. Das betrifft besonders auf Frauen im Westen zu. Abzüge gibt es beispielsweise auch, wenn der Lohn unter dem Durchschnittsentgelt liegt. Lücken im Erwerbsleben führen ebenfalls zu einer niedrigeren Rente.

    Mitte 2017 wurde das durchschnittliche Einkommen aller Versicherten laut Deutscher Rentenversicherung mit 3.096 Euro monatlich veranschlagt. Im Vergleich dazu lag dieStandard-Rente bei rund 1.383 Euro monatlich in Westdeutschland. Das entspricht einem Brutto-Rentenniveau von 44,7 Prozent. Als Rentenniveau wird das Verhältnis zwischen der Standard-Rente und dem Durchschnittseinkommen bezeichnet und besagt, dass der Standard-Rentner mit ca. 45 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes auskommen muss.

    Doch nun zu den tatsächlichen Durchschnittsrenten von Frauen und Männern in den alten Bundesländern. Auch hierzu gibt die Deutsche Rentenversicherung im Jahresbericht 2017 Auskunft. Das Ergebnis ist für die Bezieher von Altersrenten ziemlich ernüchternd und Altersarmut ist in vielen Fällen vorprogrammiert. Demnach bezogen Männer eine Durchschnittsrente von 1.095 Euro und Frauen von 633 Euro. Zwischenzeitlich sind die Durchschnittsrenten leicht angestiegen.

    Bei den Werten zur Durchschnittsrente handelt es sich um die Bruttorente. Von der Rente gehen noch Steuern (sofern die Rente den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet) und auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab.

    Der sogenannte „Standard- oder Eckrentner“ beschreibt ein optimistisches Szenario, das längst nicht für alle Beschäftigten zutrifft. Denn die tatsächlichen Durchschnittsrenten liegen oft darunter und werden in vielen Fällen der VdK-Forderung, dass die Rente zum Leben reichen muss, kaum gerecht.

    Berufsunfähigkeit:Risikofaktor Schicksal

    17.8.2018

    Wenn mitten im Leben, lange vor dem Rentenalter, plötzlich der Körper streikt, ist das für die meisten Menschen ein Albtraum. Mitten im Erwerbsleben so schwer zu erkranken, dass man seinen Beruf aufgeben muss, ist ein schlimmes Schicksal.
    Die Erwerbsminderungsrente, die in einem solchen Fall einspringt, liegt durchschnittlich bei 700 Euro. Dies ist ein Notfallbetrag, eine Stütze. Für viele Betroffene ist Berufsunfähigkeit ein absolutes Armutsrisiko.

    Wenn die Frührente zu niedrig ist, um davon zu leben, beginnt für die Leidtragenden ein unwürdiges Geschacher zwischen den Ämtern. Besonders schwierig für alle Beteiligten wird es dann, wenn jemand nur eine „teilweise Erwerbsminderungsrente“ bekommt. Der Betrag ist nur halb so hoch, dafür sollen die Menschen zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten. Viele Frührentner werden so zu „Dauergästen“ im Jobcenter. Die Arbeitsagentur verwaltet heute immer mehr Menschen, die zu krank sind, um in ihrem Beruf zu arbeiten, und zu gesund, um in Rente zu gehen. Das ist eine unehrliche Prozedur.

    Dabei ist ein Schicksalsschlag wie Berufsunfähigkeit keine Seltenheit. Vor allem bei Menschen, die körperlich arbeiten, die auf ihren Knien gestützt, Fliesen verlegen oder jeden Tag auf einen Dachstuhl klettern, ist Arbeitsunfähigkeit keine abstrakte Sorge. Sie ist Berufsrisiko.

    Obwohl Berufsunfähigkeit jeden treffen kann, ohne eigenes Zutun, drückt sich der Staat um eine auskömmliche Absicherung der Bürger. Die Politik rät jedem zur privaten Vorsorge. Doch das ist schwierig: Gerade Arbeitsnehmer mit kleinem Einkommen und hohem Risiko müssen die teuersten BU-Versicherungstarife zahlen. Auch das Heer der flexiblen Arbeitnehmer, die sich über Jahre von Befristung zu Befristung hageln, steht nicht besser dar.
    Zwar hat die jüngste Rentenreform die Beträge, die kranke Frührentner bekommen, etwas verbessert. Doch das ist nicht ausreichend. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung das Thema Berufsunfähigkeit endlich ernst nimmt und die Betroffenen nicht wie Standard-Arbeitssuchende durch die Ämter schleust. Ansonsten fallen immer mehr Erwerbsgeminderte in ihrer Lebensmitte in die Armut.

    VdK

    Gefühlte Wahrheit© VdK (Süddeutsche Zeitung)

    Bestandsaufnahme Pflege

    Die fortschreitende Alterung der deutschen Bevölkerung fordert die Pflegepolitik heraus. Im demografischen Wandel nehmen auf der einen Seite die Pflegebedürftigkeit und damit die Zahl der zu pflegenden Menschen zu. Auf der anderen Seite nimmt die Zahl der Personen im Erwerbsalter und damit die der möglichen Fachkräfte ab. Dabei ist die pflegerische Versorgung schon heute ein Problem. Pflegekräfte fehlen oder klagen über schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Bezahlung. Das Pflegestärkungsgesetz hat zwar spürbare Verbesserungen z.B. für Demenzkranke gebracht, doch es fehlen Konzepte für die nachhaltige Finanzierung und das notwendige Personal.

    Wie sind die Vorhaben der GroKo zu bewerten? Die Koalitionäre versprechen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, neue Pflegkräfte auszubilden sowie die Bezahlung anzuheben. Doch wo soll das zusätzliche Personal herkommen? Die 8.000 in Aussicht gestellten zusätzlichen Pflegekräfte (0,5 Stellen pro Pflegeheim) stehen nicht auf der Straße, bereits heute bleiben viele Stellen unbesetzt. Und Ausbildung kostet Zeit.

    In puncto bessere Bezahlung sind die Möglichkeiten der Politik begrenzt. Die Tarifautonomie fällt in den Bereich der Sozialpartner. Über die Hälfte der Einrichtungen in Deutschland gehören privaten Unternehmen. Für sie soll ein Seniorenheim Gewinne abwerfen. Deshalb ist es wichtig, dass die Politik den Arbeitgebern klare Grenzen setzt. Es fehlen Regeln für eine Mindestanzahl von Arbeitskräften auf den Stationen.

    Die Politik muss auch beantworten, wer die möglichen Lohnsteigerungen bezahlt. Geht dies auf Kosten der Pflegebedürftigen (in Form höherer Eigenbeiträge bei den Pflegekosten) und/oder zu Lasten der Versicherten, in Form höherer Beitragssätze?

    Um den Pflegenotstand zu mildern, muss auf beiden Seiten gehandelt werden. Auf der Nachfrageseite geht es um Prävention und verbesserte Versorgungsstrukturen, angebotsseitig braucht es attraktive Arbeitsbedingungen.

    VdK

    Kreisverbandstag in Forst© VdK

    Im gebührenden Rahmen des Kreisverbandstags erhielt Wolfgang Bubenitschek für seine 24 jährige Mitarbeit als Kassier im Kreisverband, die silberne Ehrennadel des Sozialverbands VdK Deutschland. Dazu herzlichen Glückwunsch. Natürlich hoffen wir, dass dies ein Ansporn ist, weiterhin die Finanzgeschäfte des Kreis- sowie Ortsverband zu führen.

    In Relation zur Einwohnerzahl ist der Ortsverband Philippsburg mit über 500 Mitgliedern einer der größten im Kreisverband Bruchsal. Dies ist mit ein Verdienst des langjährigen Vorsitzenden Wolfgang Braun. Hinzu kommt, dass wir für die Menschen vor Ort ansprechbar sind, uns um deren sozialrechtlichen Anliegen und Sorgen kümmern. Dazu dienen u.a. unsere regelmäßigen VdK-Sprechstunden. Die sind jeweils am 1. Donnerstag eines Monats von 9.00 - 11.00 Uhr, im Rathaus Philippsburg, Zimmer 014, und bei Bedarf auch am 3. Donnerstag des Monats - dann jedoch nur nach Vereinbarung. Wir beraten Sie in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen z.B.:

    - Hilfe beim Aus

    Bildrechte einblenden

    Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-philippsburg/ID194990":

    1. VdK | © VdK
    2. Info-Veranstaltung zur Pflege | © VdK
    3. vdK | © VdK
    4. vdK | © VdK
    5. Kampf um Patientenrechte | © VdK
    6. Corona-Bonus | © VdK
    7. Logo Verlässlicher Generat | © BRD
    8. Vergleiche mit Negativ-Zins | © SZ
    9. VdK | © VdK (Süddeutsche Zeitung)
    10. VdK | © VdK

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.