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Leistungen des VdK
Der VdK ist der größte Sozialverband in Deutschland
VdK-Mitglieder profitieren von der umfassenden Erfahrung, der Fachkompetenz und der bundesweiten Präsenz des größten Sozialverbands in Deutschland. Rentnerinnen und Rentner, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Patienten, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, ältere Arbeitnehmer, Arbeitslose, Hartz-IV- und Grundsicherungsempfänger dürfen nicht ins soziale Abseits gedrängt werden!
Der VdK versteht sich als Anwalt dieser Menschen in der Bundes- und Landespolitik genauso wie in den Kommunen. Der Verband kämpft für soziale Gerechtigkeit, für Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligungen. Als starke Lobby der Mitglieder nimmt der VdK Einfluss auf die Sozialgesetzgebung in Bund und Ländern.
Der Sozialverband VdK berät und hilft in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten und vertritt die Mitglieder bis hin zum Bundessozialgericht u.a. in folgenden Bereichen:
Rentenversicherung (Rentenantrag, Rentenbescheid, Kuranträge, Rehabilitation, Erwerbsunfähigkeitsrente, Kindererziehungszeiten, Teilrente, Witwenrente, Versicherungsverlauf)
Arbeitslosenversicherung
(Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Umschulung, berufliche Bildung, Eingliederungshilfen, Schlechtwettergeld ...)
Pflegeversicherung
(Beiträge, Pflegestufen, häusliche Pflege, Pflegegeld, Heimunterbringung, Sachleistungen ...)
Unfallversicherung
(Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Wegeunfall, Übergangsgeld, Verletztenrente, Sterbegeld, Witwen- und Witwerrente, Berufshilfe ...)
Behindertenrecht
(Rehabilitation, Feststellungsverfahren, Schwerbehindertenausweis, Kündigungsschutz, Versorgungsamt, Zusatzurlaub ...)
Sozialhilferecht
(Hilfe zum Lebensunterhalt, Regelsatz, Bekleidungszuschuss, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Antragstellung ...).