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Thema Vorsorgevollmacht "Wie man auf das Schlimmste vorbereitet sein sollte"
Verliert ein Familienangehöriger durch Unfall oder Krankheit die Handlungsfähigkeit, können Rechtsgeschäfte nicht mehr vollzogen werden - es sei denn, es liegt eine Vorsorgevollmacht vor.
-Fragen und Antworten-
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt der Vollmachtgeber eine Person seines Vertrauens ihn gesetzlich zu vertreten, wenn er sich selbst nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann.
Warum sollte man eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Eine plötzliche Erkrankung, ein Unfall oder auch das hohe Alter können dazu führen, dass man wichtige Angelegenheiten des eigenen Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Daher ist es sinnvoll, in guten Tagen vorausschauend für diesen Fall vorzusorgen, um mit einer Vorsorgevollmacht wichtige Entscheidungen des eigenen Lebens in vertraute Hände zu legen. Wenn dieser Fall eintritt, kann die bevollmächtigte Person handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf und ohne Einschaltung des Betreuungsgerichts.
Brauchen das auch Ehepaare?
Ab dem 1. Januar 2023 wird es ein sogenanntes "Notvertretungsrecht" für Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten geben. Dieses ist jedoch auf die Dauer von maximal sechs Monate befristet. Es gewährt den Ehegatten innerhalb dieses Zeitraums ein gesetzliches Vertretungsrecht ausschließlich in Bezug auf medizinische Fragen. Eine individuell ausgestaltete, alle Bereiche umfassende und zeitlich unbefristete Vorsorgevollmacht ist daher trotzdem empfehlenswert.
Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?
Zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht entscheidet man sich zunächst für einen oder mehrere Vertrauenspersonen, die bereit sind, im Bedarfsfall als gesetzliche Vertreter zu handeln. Es ist ratsam, die gewünschten bevollmächtigten Personen bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen, damit sie über persönliche Wünsche und Bedürfnisse des Vollmachtgebers informiert sind. Eine Vorsorgevollmacht kann handschriftlich verfasst werden. Es gibt aber auch eigens hierfür erstellte Formulare, die alle wesentlichen Punkte einer Vorsorgevollmacht enthalten.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Eine Vorsorgevollmacht gibt der bevollmächtigten Person weitreichende Befugnisse. Deshalb sollte man nur Menschen bevollmächtigen zu welchen man ein möglichst uneingeschränktes Vertrauen hat. Man sollte sich immer darüber im Klaren sein, dass gerade die Vorsorgevollmacht gerade dann zum Tragen kommen wird, wenn man selbst nicht mehr imstande ist, die bevollmächtigte Person zu beaufsichtigen. Es ist daher auch möglich und manchmal sinnvoll, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Hierbei sollte man jedoch bedenken, dass unterschiedliche Personen auch verschiedener Meinungen sein können, was bei der Ausübung der Vollmacht zu Problemen führen kann -insbesondere bei zu vielen bevollmächtigten Personen.
Welche Formvorschriften muß man beachten?
Eine Vollmacht soll schriftlich erteilt und mit Ort und Datum eigenhändig unterschrieben sein. Die Unterschrift sollte öffentlich beglaubigt werden. Eine öffentliche Beglaubigung kann beispielsweise von einer Betreuungsbehörde vorgenommen werden (Landratsamt Mosbach). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich vom Vollmachtgeber stammt. Auch eine notarielle Beurkundung ist denkbar. Der Notar bestätigt die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung, um spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht auszuschließen.
Gilt die Vollmacht auch für Bankangelegenheiten?
In der Regel verlangen Banken die Erstellung einer Konto- und Depotvollmacht mittels eines bankeigenem Vollmachtformulars. Darum ist es ratsam, zusätzlich zur Vorsorgevollmacht auch das Formular der Bank auszufüllen. Das muss man gemeinsam mit dem Bevollmächtigten persönlich bei der Bank veranlassen.
Welche Vor- und Nachteile hat die Vorsorgevollmacht?
Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, in gesunden Tagen festzulegen, wer später für ihn entscheiden darf. Die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht kann dadurch vermieden werden. Bedenken sollte man bei der Erstellung der Vollmacht, dass die bevollmächtigte Person Befugnisse haben wird, ohne dabei beaufsichtigt oder kontrolliert zu werden. Denn der Bevollmächtigte ist im Gegensatz zu einem gesetzlichen Betreuer dem Betreuungsgericht gegenüber nicht rechenschaftspflichtig. Damit gibt man also der bevollmächtigten Person einen großen Vertrauensvorschuss.
Wie kann Missbrauch verhindert werden?
Der Vollmachtgeber kann zum Beispielbestimmte Rechtsgeschäfte untersagen oder festlegen, dass bestimmte Rechtgeschäfte (zum Beispiel der Verkauf einer Immobilie) nur durch zwei bevollmächtigte Personen gemeinsam abgeschlossen werden dürfen.

Quelle: Betreuungsverein NOK

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