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Einspruch einlegen Wichtig!!

VdK fordert: Doppelbesteuerung verhindern - arme Rentner entlasten

Bundestag berät zur Doppelbesteuerung

Bentele: „Es darf nicht sein, dass der Fiskus Rentner doppelt zur Kasse bittet. Diese Ungerechtigkeit muss verhindert werden.“

Am Donnerstag, 25. Februar 2021, berät der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion zur Doppelbesteuerung bei den Renten. VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Es ist gesetzlich verboten, wenn der Fiskus Rentnerinnen oder Rentner doppelt zur Kasse bittet. Das darf es auch nicht in Einzelfällen geben. Kompliziert wird es für diejenigen, die mutmaßlich doppelt Steuern gezahlt haben: Damit das Finanzamt die Doppelbesteuerung prüfen kann, müssen sie alle Steuerbescheide ihres ganzen Lebens vorlegen. Das ist eine Zumutung. Dieses Verfahren muss dringend vereinfacht werden. Es kann nicht sein, dass die Betroffenen nur über den Klageweg zu ihrem Recht kommen. Deshalb fordert der VdK, dass die Finanzverwaltung auf Antrag der Betroffenen prüft, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt.“

Aber die Politik muss auch besonders arme Rentner viel besser bei der Einkommenssteuer schützen: „Der Freibetrag muss rauf auf 12 600 Euro, damit die Steuerlast ihre Existenz nicht gefährdet“, sagt Bentele. Der VdK fordert auch, die Einkommenssteuererklärung für Rentner so zu vereinfachen, dass sie jeder 99-Jährige alleine ausfüllen kann.

Der VdK wartet ungeduldig auf das Urteil des Bundesfinanzhofes, das für das zweite Quartal 2021 angekündigt ist. Bentele: „Das Urteil wird hoffentlich dazu führen, dass die Politik die Besteuerung der Renten endlich einer grundlegenden Reform unterzieht. Rentnerinnen und Rentner brauchen dringend eine Entlastung.“
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Im Streit um eine mögliche Doppelbesteuerung der Rente müssen sich Ruheständler beeilen. Sollte der BFH das Vorgehen der Behörden kassieren, winken mögliche Erstattungen - unter einer Voraussetzung.

München - Tausende Rentner in Deutschland fühlen sich ungerecht behandelt. Grund ist eine mögliche Doppelbesteuerung (mit Betriebsrente 3x ) ihre Renten. Nach Berechnung von Experten könnten viele Ruheständler 1000 Euro zu viel bezahlt haben - pro Jahr. Jetzt muss der Bundesfinanzhof (BFH) in München entscheiden.

Das Urteil wird für den 31. Mai 2021 erwartet. Zwar ist der Ausgang des Verfahrens derzeit noch völlig offen. Doch wer mögliche Ansprüche absichern will, muss sich beeilen. Denn auf eine mögliche Rückzahlung können Rentner nur hoffen, wenn sie gegen ihren Steuerbescheid rechtzeitig Einspruch einlegen.

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Musterschreiben zum Einspruch gegen den Steuerbescheid

Wichtig: Das Musterschreiben wird vom Bund der Steuerzahler zur Verfügung gestellt. Das Muster ist als Vorlage von Steuerpflichtigen für eine Vielzahl von Fällen gedacht. Es ersetzt daher keine individuelle Beratung bei einem Experten (etwa für Steuerrecht), eine Anpassung im Einzelfall könnte sinnvoll sein.

Absender
(Name, Anschrift)

Finanzamt
(Anschrift)
Ort, Datum

Name des Steuerzahlers:
Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer:
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Einspruch gegen den Bescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag ….. (Jahr) vom …. (konkretes Datum des Steuerbescheides)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den Bescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vom …. (Datum) ein. Ich beantrage im Weiteren das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Abgabenordnung.

Begründung:
In meinem zu versteuernden Einkommen sind Renteneinkünfte enthalten, die bereits in der Einzahlungsphase besteuert wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu entschieden, dass Renteneinkünfte, soweit diese aus bereits versteuerten Einkommen stammen, in der Rentenphase nicht noch einmal besteuert werden dürfen (Urteil v. 6. März 2002 Az. 2 BvL 17/99; BStBl. 2002 II S.618). Die geltende Besteuerung der Rente wird dem nicht gerecht, da es in meinen Fall zu einer Zweifachbesteuerung kommt. Ich verweise dabei auf die laufenden Revisionen beim Bundesfinanzhof (BFH: Az.: X R 20/19, X R 33/19). Zudem ist beim Saarländischen Finanzgericht unter dem Az.: 3 K 1072/20 die Klage eines ehemals gesetzlich rentenversicherten Klägers mit Rentenbezügen anhängig. In allen Verfahren soll geklärt werden, wie eine Doppelbesteuerung der Rente berechnet wird. Bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen beantrage ich das Verfahren aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
(Ihre Unterschrift)

Wichtig: Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner zusammenveranlagt sind und Ihr Partner lebt noch, müssen Sie den Einspruch auch gemeinsam stellen. Das heißt: Aus dem "ich" müssen Sie ein "wir" machen – und auch Sie beide müssen unterschreiben.

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