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Unser Sozialrechtsschutz
Unsere VdK Sozialrechtsschutz gGmbH vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche vor Behörden sowie vor Sozial- und Verwaltungsgerichten ohne Wartezeit. Wir helfen Ihnen zum Beispiel, wenn:
- Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt worden ist
- Sie mit der Einstufung Ihres Grades der Behinderung nicht einverstanden sind
- Ihr Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt worden ist
- Sie um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kämpfen müssen
Hier werden wir für Sie tätig:
- Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, etc.)
- Krankenkassen
- Pflegekassen
- Berufsgenossenschaften
- Versorgungsämter
- Integrationsämter
- Arbeitsämter
- Sozialämter
- Sozial- und Verwaltungsgerichte