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Vorsorge sollte jeder treffen für den Fall, dass er aus gesundheitlichen Gründen oder bedingt durch einen Unfall vorübergehend oder dauerhaft in seiner Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist. Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbst bestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Die VdK Mappe bietet Erklärungen und Vordrucke bestehend aus 3 Teilen.
1. Patientenverfügung
2. Betreuungsverfügung
3. Vorsorgevollmacht.
Mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für Wechselfälle des Lebens entscheiden.
zu Teil 1: Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine Willensäußerung zur zukünftigen medizinischen Behandlung und Pflege für den Fall, dass eine eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Wichtigste Punkte in Stichworten:
Lebensverlängernde Maßnahmen, Reanimation, Schmerzlinderung, Bluttransfusion, Organspende, Obduktion, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.
Zu Teil 2: Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung benennt der Verfasser eine Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass ein rechtlicher Betreuer gerichtlich eingesetzt werden muss.
Wichtig: Die Betreuungsverfügung tritt erst nach richterlicher Bestellung in Kraft.
Zu Teil 3: Vorsorgevollmacht
In der Vorsorgevollmacht ermächtigt der Verfasser eine Person, im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit rechtswirksam, aber ohne gerichtliche Begleitung zu agieren.
Die Vorsorge Vollmacht ist sofort und OHNE Richterlichen Beschluss wirksam.
Wichtig: eine Beglaubigung von der örtlichen Betreuungsbehörde wird dringend empfohlen.
Banken erkennen eine Vorsorgevollmacht in der Regel nicht an, d.h. Trotzdem eine separate Bankvollmacht erteilen.
Für die Bereiche von Immobilien und anderem Grundeigentum ist eine notarielle Beurkundung notwendig.
Für die Ortsverbands Mitglieder haben wir ausreichend Exemplare der aktuellen VdK Ausgabe „Vorsorge für den Ernstfall“ vorrätig. Bitte Rufen Sie einfach eines der Vorstandsmitglieder an, wenn Sie Hilfe beim ausfüllen der Broschüre benötigen.
Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-nussdorf/ID222296":
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