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...Sie sind chronisch Krank und zücken in der Apotheke immer noch die Geldscheine? Das muss nicht sein! Sie können viel Geld sparen durch einen gesetzlich geregelten Nachteilsausgleich. Denn wenn Sie chronisch Krank sind, können Sie sich von der Zuzahlung für Verordnungen befreien lassen.
Für chronisch kranke Menschen verringert sich unter bestimmten Voraussetzungen die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen auf 1 Prozent.
Als chronisch krank gilt:
wer seit mindestens einem Jahr einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird (Dauerbehandlung).
und für den eines der folgenden Merkmale zutrifft:
Wenn Sie Ihrer Krankenkasse nachgewiesen haben, dass Sie chronisch Krank sind. Können Sie von Ihrer Kasse eine Zuzahlungsbefreiung (eine Karte im Scheckkarten Format) erhalten. Einfach nach Zahlungsaufforderung Ihrer Krankenkasse den kompletten Betrag der minimierten Zuzahlung überweisen. In ihrer Apotheke die Karte zeigen und keine Zuzahlungen vor Ort mehr leisten. Bei einigen Online-Apotheken im Internet können Sie zusätzlich Gutschriften auf ihr Kundenkonto erhalten.
Ein weiterer Vorteil kann auch sein, dass man als Chroniker nicht mehr unter die Budgetierung des Arztes fällt. Somit kann es auch leichter sein an teurere Medikamente zu kommen.
Gerne helfe ich hier den VdK Mitgliedern weiter, bitte wenden Sie sich bei Fragen an mich. Sie sind noch nicht Mitglied in Deutschlands größtem Sozialverband? Das lässt sich ja ändern.
Andreas Wizemann
OV Vorsitzender
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