Sozialverband VdK - Ortsverband Niederreifenberg
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Pflegekampagne

VdK Pflege-Kampagne

Pflege geht jeden an!

Logo Pflege geht jeden an

Logo Pflege geht jeden an

Mit einer neuen bundesweiten Kampagne setzt sich der Sozialverband VdK dafür ein, dass pflegende Angehörige mehr erhalten - mehr Anerkennung, mehr finanzielle Hilfe, mehr Unterstützung.
Informieren Sie sich jetzt auf der Website zur Kampagne und schreiben Sie noch heute Ihrem Bundestags-Abgeordneten, um mehr Anerkennung für pflegende Angehörige zu fordern:

zur Kampagne Pflege geht jeden an!

Die Internetseite des Hessischen Sozialministeriums zur Pflege

www.pflege-in-hessen.de Hier könnnen Sie verschiedene Broschüren zur Pflege herunterladen

Pflegetagebuch

Tipps und Formblätter zur Dokumentation der Pflegetätigkeit.

Pflegeheime

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat Pflegenoten für deutschen Pflegeheime vergeben.
Details und Informationen für Ratsuchende lesen Sie hier.

Pflegereformgesetz ab 01.01.2013

Zusätzliche Zahlungen für Demenzkranke oder pflegebedürftige Menschen mit geistiger Behinderung.
Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Pflege- und Betreuungsleistungen

Handelt es sich dabei um haushaltsnahe Dienstleistungen?
Den Artikel aus -Steuern aktuell- lesen Sie hier.

  • Pflege und Steuern (150.0 KB, PDF-Datei)

    Mit der zunehmenden Überalterung unserer Bevölkerung, nehmen auch die Probleme mit der Betreuung alter und kranker Menschen zu. Nur wenige werden von Angehörigen rundum versorgt. In den meisten Fällen ist es unumgänglich fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier stellt sich die Frage: Welche Leistungen können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend gemacht werden?

Pflegezeitgesetz

http://www.familien-pflege-zeit.de/

Nachfolgender Artikel aus der Rheinpfalz:

Pflegezeitgesetz: Mehr Zeit und mehr Geld

Seit 1. Januar 2012 gilt das Familienpflegezeitgesetz. Damit erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, für die Pflege von Angehörigen zwei Jahre lang die Arbeitszeit auf 50 Prozent zu verringern, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Bislang konnten jene, die sich bei Eintritt des Pflegefalles um die Betroffenen kümmern, dafür zwar Urlaub nehmen, aber nur unbezahlt. Da sie keine Einkünfte erzielen, wird dadurch auch noch ihr Rentenanspruch gemindert.

Mit der neuen Regelung kann man länger pflegen und steht nicht ganz ohne Lohn da. Wer etwa befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, kann 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens bekommen, obwohl er nur 50 Prozent arbeitet. Um Gehaltseinbußen abzufedern, ist ein Lohn-Vorschuss vorgesehen. Der muss nach Ablauf der Pflegezeit aber zurückgezahlt werden. Man erhält dann trotz Vollzeitbeschäftigung weiter ein reduziertes Gehalt von 75 Prozent, bis der Vorschuss zurückgezahlt ist.

Die Pflegezeit erkennt die Rentenversicherung an. Pflegepersonen haben vom Beginn der Pflegezeit bis zum Zeitpunkt des kompletten Lohnausgleichs Kündigungsschutz.
Eine Besonderheit gilt für privat Krankenversicherte. Auch wenn ihr Gehalt durch die Einkommensreduzierung während der Familienpflegezeit unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht, werden sie nicht versicherungspflichtig.
Die Crux dieser gesetzlichen Neuerung ist, dass kein Rechtsanspruch besteht. Wer die neue Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchte, muss mit seinem Chef verhandeln, ob er bereit und in der Lage ist, einen Teil des Lohnes vorzuschießen. Zuvor sollte man aber unbedingt eine kostenlose Pflegeberatung nutzen.

Pflegeberatung
Gesetzlich Versicherte sollen sich an ihre Pflegekasse wenden. Für alle privat Versicherten ist die Compass-Pflegeberatung, 0800-1018800, zuständig. (bps)

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