Sozialverband VdK - Ortsverband Niedereschach-Dauchingen
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Aktuelles

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Gardasee vom 20.09. – 26.09.2024

Unser Ortsverband bietet in Zusammenarbeit mit VdK-Reisen Stuttgart an.
Der Gardasee – auf Italienisch Lago di Garda und umgangssprachlich Bènaco – ist ein im Norden Italiens gelegenes Binnengewässer. Die nördlichen Ufer des Sees liegen inmitten der Alpen südlich von Trient, und die südlichen Ufer zählen bereits zur Po – Ebene. Er ist damit der größte See Italiens. Mit seinem milfen Klima zählt er dzu den beliebtesten Urlaubsregionen Italiens.
Leistungspaket:
• Reise im modernen Nichtraucherreisebus ab/bis Niedereschach
• Kaffee und Kuchen auf der Anreise
• 6x Übernachtung im 4* Hotel Bella Italia in Peschiera del Garda
• 6x Abendessen im Hotel im Rahmen der Halbpension
• Ausflug nach Verona mit Stadtführung
• Ganztagesausflug Bardolino, Lazise und Gardaseerundfahrt Reiseleitung
• Inkl. Bootsfahrt Lazise – Bardolino / oder umgekehrt
• Ausflug Salo inkl. Reiseleitung (Halbtags)
• Ausflug Iseo See, Franciacorta inkl. Reiseleitung
• Inkl. Besichtigung der Franciacorta Kellerei inkl. Verkostung und kleinem Imbiss
Preis:
ab 30 Teilnehmern 1.019,- € p.P. im DZ / Einzelzimmer-Zuschlag 99,- €
Nichtmitglieder sind zum gleichen Angebot eingeladen.

Information zur Reise:
Frau Lorat: 07720-956822
Herr Kubas: 07728 - 7012

DRV ruft Frauen zur Planung der Altersvorsorge auf
Frauen erhalten im Schnitt über ein Viertel weniger gesetzliche Rente als Männer. 2022 lag die durchschnittliche Bruttoaltersrente nach 35 Versicherungsjahren in Baden-Württemberg für Frauen bei 1.293 Euro (Männer 1.830 Euro). Diese Zahlen nannte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) und betonte: „Aber immer noch erreicht nur ein Drittel der Frauen die 35 Versicherungsjahre oder mehr.“ Für die DRV BW liegen die Gründe auf der Hand: „Oft unterbrechen oder reduzieren sie ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.“ Viele Arbeitnehmerinnen verdienten zudem weniger als ihre männlichen Kollegen und steckten häufig in der „Teilzeitfalle“ fest. Daher seien die Beiträge der Frauen in die gesetzliche Rentenversicherung und folglich ihre Rente geringer. Zum Weltfrauentag am 8. März 2024 empfahl die DRV BW Frauen aller Altersklassen, sich jetzt um die Planung ihrer Altersvorsorge zu kümmern. Hierbei verwies sie auf ihre Beratungsstellen in den Regionen sowie ihre spezielle Themenseite im Internet www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen.

Louis Braille Festival vom 3. bis 5. Mai in Stuttgart

„Auf nach Stuttgart!“ heißt es Anfang Mai. Die Stiftung Nikolauspflege veranstaltet zusammen mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und dem Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSVW) das Louis Braille Festival. Es gilt als das größte Festival seiner Art in Europa und findet erstmalig im süddeutschen Raum statt. Schirmherr ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Von Freitag, 3. Mai, 14 Uhr, bis Sonntag, 5. Mai, 14 Uhr, wird auf dem Festivalgelände rund um Berliner Platz, Liederhalle und Hotel Maritim ein buntes Programm mit Musik, Infoständen, Kultur und Unterhaltung, Workshops und Mitmach-Aktionen geboten. Menschen mit und ohne Sehbeeinträchtigung wollen das Programm gemeinsam gestalten, mit Unterstützung von Stuttgarter Institutionen. „Das inklusive Fest richtet sich an Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen, an Kinder, Jugendliche, Erwachsene und an alle Interessierte“, schreibt die Nikolauspflege Stuttgart, die ein Festivalbüro betreibt. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.dbsv-festival.de im Internet.

15 Jahre Behindertenrechtskonvention

Am 24. Februar 2009 ratifizierte Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), am 26. März 2009, mithin vor 15 Jahren, trat die UN-BRK in der Bundesrepublik in Kraft. Dort ist sie seither geltendes Recht und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Hintergrund der „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ war die weltweite Erfahrung, dass Behinderte nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. Die verbindliche Konvention enthält Prinzipien wie Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion. Die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus anderen UN-Übereinkommen werden für die Situation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Angestrebt wird eine gleichberechtigte Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen. „Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, auf bestehende Barrieren hinzuweisen und auf deren Beseitigung zu drängen“, betont der Sozialverband VdK in der März-2024-VdK-Zeitung. Er führte in den Jahren 2016/2017 die bundesweite Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ durch. Vom zuständigen UN-Fachausschuss wurde Deutschland 2023 zum zweiten Mal geprüft. Der Abschlussbericht mahnte dann unter anderem die Beseitigung von Barrieren im Gesundheitswesen, zum Beispiel in Arztpraxen, an. Barrieren schränkten die freie Arztwahl von Menschen mit Behinderung massiv ein, so auch VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Inklusives VdK-Sportwochenende für junge Mitglieder

Vom 23. bis 25. August 2024 gibt es wieder ein VdK-Sportwochenende für Junge. Diese inklusive Freizeit findet in der Sportschule Baden-Baden-Steinbach unter dem Motto „Inklusion gelebt: Sport verbindet uns alle!“ statt. Sie richtet sich an VdK-Mitglieder im Alter von 10 bis 27 Jahren. Auch junge Nichtmitglieder sind willkommen. Wie bei den Vorgängerevents gibt es Einzel- und Teamsportarten – von Fußball über Rollstuhlbasketball bis hin zu leichtathletischen Spielen, zudem Schwimmen. Die Anmeldung – bis spätestens 31. Mai – erfolgt bei der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des inklusiven Sports (gGFiS), die wieder in Kooperation mit dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg diese besondere Freizeit ausrichtet: gGFiS, Kontaktperson Lisa-Marie Gay, Schönbornstraße 10, 76698 Ubstadt-Weiher, info@ggfis.de. Das Wochenende kostet inklusive Übernachtung, Vollverpflegung und Programm pro teilnehmendes VdK-Mitglied 50 Euro. Bei Begleitung von Minderjährigen durch einen Elternteil zahlt dieser 95 Euro. Jede weitere erwachsene Begleitperson hat 160 Euro zu entrichten, ein teilnehmendes Geschwisterkind oder ein junges Nichtmitglied 70 Euro. Die An- und Abreise erfolgt in Eigenregie. Pflegerische Tätigkeiten können nicht durch das Trainerteam vor Ort übernommen werden. Dies müsste im Bedarfsfall die eigene Begleitperson erledigen

VdK auf Regio Lörrach und IBO Friedrichshafen präsent

Seit Jahrzehnten beschickt der Sozialverband VdK im Südwesten sowohl
Verbraucher- als auch Fachmessen. Fest im VdK-Terminkalender verankert sind die
Frühjahrsmessen Regio Lörrach (www.messe-loerrach.de) und IBO Friedrichshafen
(www.ibo-messe.de). Dort ist der VdK auch im Jahr 2024 präsent und steht mit seinen
Standteams interessierten und ratsuchenden Menschen Rede und Antwort. Los geht
es am Samstag, 9. März, in Lörrach. Die beliebte Verbrauchermesse aus dem
Dreiländereck wird wieder vom VdK-Kreisverband Lörrach, vom Vorstand um Manfred
Merstetter und Team, beschickt. Am Stand mit dabei ist das VdK-Glücksrad. Die
Regio-Messe dauert bis Sonntag, 17. März. Die IBO Friedrichshafen öffnet am
Mittwoch, 20. März, ihre Tore und dauert bis einschließlich Sonntag, 24. März 2024.
Im 75. IBO-Jahr lautet dort das Motto: „Lasst euch überraschen!“ Das gilt auch für den
VdK-Stand in Halle A4, Standplatz 304.

Entlastung bei Zuzahlung zu Arzneimitteln

An den Kosten für Arzneimittel beteiligen sich gesetzlich Versicherte mit einem
Eigenanteil. Sie zahlen in der Regel für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro
Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, jedoch höchstens zehn Euro und
mindestens fünf Euro. Bislang mussten Versicherte, wenn die gewünschte
Packungsgröße nicht lieferbar war und sie mehrere Packungen in der Apotheke
erhielten, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten. Seit dem 1. Februar 2024 zahlen
Patientinnen und Patienten in diesen Fällen nicht mehr doppelt. Grund dafür ist eine
Änderung von Paragraf 61 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) durch das
Lieferengpassgesetz. „Wenn das Arzneimittel nicht in der verordneten Größe
verfügbar ist, wird die Zuzahlung nur noch einmal fällig und zwar auf die verordnete
Packungsgröße“, informiert die VdK Patienten- und Wohnberatung BadenWürttemberg. Ersetzt beispielsweise die Apotheke eine Packung zu 100 Stück durch
zwei Packungen à 50 Stück, ist die Zuzahlung nur für die Packung zu 100 Stück zu
zahlen. Entsprechendes gilt für Teilmengenabgaben.

Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz – 2023 über 18 Millionen Euro erstritten
Seit Anbeginn vor fast 80 Jahren gehört der Sozialrechtsschutz zu den Kernaufgaben
und wesentlichen Mitgliederserviceleistungen des Sozialverbands VdK. 2023 gab es
einen neuen Rekord an sozialrechtlichen Beratungen in Baden-Württemberg – über
68.000. Dabei wurden 12.200 Widersprüche und Klagen durch die VdK-Juristen
eingereicht sowie Berufungen eingelegt. Die vom VdK eingelegten Rechtsmittel
richteten sich beispielsweise gegen Bescheide der Landratsämter in Sachen
Schwerbehindertenanerkennung, gegen Rentenbescheide, gegen abgelehnte
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen oder auch gegen Entscheidungen der
Pflegeversicherungen. Dabei erstritten die 68 hauptamtlichen VdK-Juristen im
Südwesten letztes Jahr 18.440.389 Millionen Euro an Nachzahlungen für die
Sozialrechtsschutz begehrenden Mitglieder – ein weiterer Höchstwert. Ebenso gab es
einen Höchststand bei den VdK-Mitgliederzahlen in Baden-Württemberg. In 2023
kamen weitere 8.400 Männer und Frauen dazu. Dem VdK-Landesverband gehören
erstmals in seiner Geschichte über 260.000 Menschen an

Erfolgreichste VdK-Neumitgliederwerber in 2023
Die erfolgreichsten VdK-Mitgliederwerber in 2023 waren wie 2022 der Kreisverband
Bruchsal und sein Vorsitzender Reinhold Gsell. Gemeinsam konnte man 201
Neumitglieder für den Sozialverband VdK Baden-Württemberg gewinnen. Den zweiten
Platz belegt erneut der Kreisverband Pforzheim, der seit Oktober 2023 von Ursula
Hutmacher geleitet wird, davor zwölf Jahre lang von Ingrid Benda. Gemeinsam konnte
man 85 Frauen und Männer zum VdK-Beitritt bewegen. Auf dem Podest der drei besten
Mitgliederwerber zurück sind der Kreisverband Lahr und sein Vorstand Roland Hailer mit
57 Neumitgliedern. Platz drei nur knapp verfehlt haben Werner Seeger und sein
Kreisverband Mergentheim mit 54 Neuen. Die Geehrten betonen, wie wichtig die
persönliche Mitgliederbetreuungs- und Beratungsarbeit ist. Alle vier erfolgreichen
Kreisverbände können eine umfangreiche örtliche Sprechstundentätigkeit mit
sozialrechtlicher Basisberatung vorweisen. Außerdem werden in diesen und in den
weiteren gut 1.100 VdK-Kreis- und Ortsverbänden im Südwesten Geselligkeit und
menschliches Miteinander großgeschrieben und regelmäßig Infoveranstaltungen,
Stammtische, Feiern sowie Ausflüge durchgeführt

14. Sozialgesetzbuch bündelt soziale Entschädigungen

1950 wurde der Sozialverband VdK Deutschland als Dachverband gegründet. In jenem Jahr trat auch das Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Kraft, für das sich der VdK stark gemacht hatte. Das BVG regelte in Deutschland bis Ende Dezember 2023 die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs. Und durch die entsprechende Anwendung der BVG-Leistungsvorschriften bei anderen Personenschäden war es dann zur zentralen Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts geworden. In der VdK-Anfangszeit prägte das BVG die alltägliche Beratungsarbeit des damaligen Kriegsopferverbands VdK.
Zum 1. Januar 2024 wurde das Bundesversorgungsgesetz nun ins neue Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) übergeführt. Es bündelt das Recht der sozialen Entschädigung und regelt manches neu. Durch einheitliche Bestimmungen und eine klare Struktur sollen die Leistungen für Betroffene transparenter werden. Das SGB XIV regelt die Ansprüche von Menschen, die durch bestimmte Ereignisse unmittelbar oder mittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hauptzielgruppe des 14. Sozialgesetzbuchs sind Opfer von körperlichen und psychischen Gewalttaten, Missbrauch, vorsätzlichen Vergiftungen, von Folgen beider Weltkriege, außerdem Betroffene von Nebenwirkungen von Schutzimpfungen sowie die Hinterbliebenen dieser Personen.

Rentenversicherungsbeitrag in 2024 konstant
Auch in 2024 bleibt der Rentenversicherungsbeitrag bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Der Beitrag sei das siebte Jahr in Folge konstant, gab die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) unlängst bekannt. Hingegen stieg die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro. „Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden“, stellte die DRV BW klar. Wer jedoch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten – dieses Jahr 100,07 Euro im Monat, statt vorher 96,72 Euro. „Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro“, so eine weitere Info der DRV BW. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger wies noch darauf hin, dass der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige und Handwerker monatlich 657,51 Euro beträgt. Das Entrichten des halben Regelbeitrags sei jedoch für selbstständige Existenzgründer möglich. Wegen der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung seit Jahresbeginn führt zugleich dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten alle, die monatlich zwischen 538,01 und 2000 Euro verdienen. „Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Rentenansprüche vermindern“, so die DRV BW abschließend.

VdK-Zeitung auch digital
Zeitungen und Zeitschriften umweltfreundlich am PC, Tablet oder auf dem Smartphone zu lesen, wird in Deutschland immer alltäglicher. Seit November 2023 erscheint auch die VdK-Zeitung, die Mitgliederzeitung des Sozialverbands VdK Deutschland, in digitaler Version und zehnmal im Jahr. (Für die Monate Dezember/Januar und Juli/August gibt es Doppelausgaben.) Seitdem können alle interessierten Mitglieder diese E-Zeitung im gewohnten Layout, barrierefrei und passgenau für den jeweiligen eigenen VdK-Landesverband, beispielsweise Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen-Thüringen oder Bayern, lesen. Auch Zoom- und Vorlesefunktion gibt es. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung erhalten Interessierte unter www.vdk.de/abo-ezeitung im Internet. Dort werden auch Fragen zur E-Zeitung beantwortet. Außerdem veranschaulicht ein Video Bedienhinweise zur neuen VdK-E-Zeitung.

Hoher Eigenanteil in Pflegeheimen im Südwesten

Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter – in 2024 um 134 Euro auf 2.907 Euro monatlich im ersten Jahr, so eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen. „Bundesweit liegt der Eigenanteil im Schnitt bei 2.576 Euro“, vergleicht der VdK Baden-Württemberg. Der fast 260.000 Mitglieder starke Sozialverband im Lande verweist auf die rund 92.000 Menschen, die im Südwesten im Pflegeheim leben. Von ihnen seien 26.475 Menschen (Statistisches Bundesamt/ Stand 31.12.2022) auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie den hohen Eigenanteil zur Pflege nicht aufbringen könnten. Der Sozialverband VdK setzt sich daher seit Langem in Bund und Land dafür ein, die Betroffenen finanziell zu entlasten. Mit Blick auf die im Schnitt 458 Euro Investitionskosten, die Pflegeheimbewohner in Baden-Württemberg aufbringen müssen, verweist der VdK-Landesverband auf das Elfte Sozialgesetzbuch, das die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verlangt. Fakt sei aber der Ausstieg des Landes aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen in 2010.

Riester-Zulage bis Jahresende 2023 sichern

„Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2023 die staatliche Riester-Zulage für 2021 sichern. Anträge dafür nehmen die jeweils zuständigen Riester-Anbieter entgegen“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV). Anträge für „Wohn-Riester“ gehen laut DRV hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die DRV Baden-Württemberg empfiehlt einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird. Die Sparer sollten aber prüfen, ob sich Änderungen bei Gehalt und Lebensverhältnissen wie Hochzeit, Geburt oder Kindergeld-Wegfall ergeben haben. „Bei diesen Faktoren sind gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen“, so die DRV. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Für U25 sind einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus möglich. Bei der Berechnung von Zulagenhöhe und Eigenanteil können die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung weiterhelfen:
www.ihre-vorsorge.de oder www.riester.deutsche-rentenversicherung.de

Sehbehinderten freundliche Pflegeheime prämiert

Der GERAS-Preis 2023 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist im Herbst an drei Pflegeeinrichtungen verliehen worden, die sich in vorbildlicher Weise auf Menschen mit Seheinschränkungen einstellen. Mit dem Preis werden seit 2016 Menschen und Initiativen gewürdigt, die dazu beitragen, das Leben in Alten- und Pflegeheimen lebenswerter zu machen. Preisstifterin ist die 2019 verstorbene Dr. Trude-Lotte Steinberg-Krupp, die sich über Jahrzehnte für die Rechte von Heimbewohnern einsetzte. Gewinner 2023 ist das Haus „Wohnen am Schlossanger" bei München. Es beeindruckte die Jury mit einem vielfältigen Maßnahmenpaket wie baulichen und gestalterischen Veränderungen sowie der Sensibilisierung und Schulung des gesamten Personals. Zudem erfolgen regelmäßige Besuche von Augen- und HNO-Ärzten sowie Hörakustikern. Denn für Sehbehinderte ist gutes Hören besonders wichtig. Das Heim Schlossblick Rochsburg in Sachsen wurde prämiert, weil es dort taktile Zimmerbeschriftung, ein Sprachinfosystem und umfassende Personalschulung zum Umgang mit sehbeeinträchtigten Bewohnern gibt. Das Saarbrücker Altenwohnstift überzeugte vor allem mit seinen baulichen, räumlichen und gestalterischen Anpassungen sowie der regelmäßigen Weiterbildung der Pflege- und Betreuungskräfte plus den Beschäftigten der Hauswirtschaft.
In der BAGSO sind über 120 Vereine und Verbände, die von älteren Menschen getragen werden oder sich für die Belange Älterer engagieren, auch der Sozialverband VdK gehört dazu. Die BAGSO setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein.

Thema Kontenklärung – Versicherungsverlauf der Rente

Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Rentenpunkte gibt es aber auch für die Kindererziehung. Damit alles berücksichtigt wird, braucht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in der Regel noch Informationen. „Mit der sogenannten Kontenklärung können Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden“, informierte kürzlich die DRV Baden-Württemberg. Denn das Versicherungskonto enthält die Zeiten, die für die Rente wichtig sind – also neben Beitragszeiten noch Schulzeiten, Arbeitslosigkeits- und Krankheitszeiten sowie Kindererziehungszeiten. Doch nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch vor. Die DRV verweist auf die Kontenklärung, mit der Versicherte alle rentenrelevanten Stationen nachweisen könnten. Jeder könne selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen – am schnellsten über die Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services. Hilfe gibt es bei der Gratis-Hotline 0800 1000 48024 der Deutschen Rentenversicherung, zudem vor Ort in DRV-Regionalzentren oder -Außenstellen. Ebenso nehmen die Ortsbehörden der Gemeinden Anträge auf Kontenklärung auf und leiten diese weiter

REHADAT-Broschüre zu Long COVID
Die Reihe REHADAT-Wissen hat eine neue Ausgabe zum Thema Berufliche Teilhabe von Menschen mit Long COVID herausgebracht. Die Online-Broschüre mit dem Titel „Von wegen nur ein Schnupfen!“ erklärt, wie Long COVID-Betroffene am Arbeitsleben teilhaben können. Es gibt praktische Tipps zur beruflichen Wiedereingliederung und zur Arbeitsgestaltung. Interviews und Statements ermöglichen konkrete Einblicke in den Arbeitsalltag Betroffener. Ebenso wird über das Krankheitsbild informiert. Bei Long COVID geht es um die Spät- oder Langzeitfolgen nach einer Coronainfektion, wie beispielsweise Erschöpfung, Gedächtnisprobleme oder Schmerzen. Laut REHADAT gilt dies für mindestens zehn Prozent der Infizierten.
Der Leitfaden „Von wegen nur ein Schnupfen!“ ist kostenlos und barrierefrei unter www.rehadat-wissen.de/ausgaben/12-long-covid abrufbar. REHADAT ist ein zentrales, unabhängiges und langjähriges Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln mit inzwischen 14 Portalen, vielen Publikationen, Apps und Seminaren rund um berufliche Teilhabe und Inklusion.

Kryokonservierung von Eierstockgewebe ist Kassenleistung
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde 2019 ein neuer Leistungsanspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe, also Eierstock- oder Hodengewebe, im Falle keimzellschädigender Therapien eingeführt. Bei einer Kryokonservierung werden Keimzellen oder -gewebe entnommen und durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff über lange Zeit aufbewahrt. So wird schwerkranken Menschen ermöglicht, nach einer keimzellschädigenden Behandlung, beispielsweise bei Krebs, Kinder zu bekommen. Zu keimzellschädigenden Behandlungen zählen zum Beispiel die operative Entfernung von Keimdrüsen oder auch Chemo- sowie Strahlentherapie. Seit Juli 2023 gibt es nun eine Abrechnungsziffer für die Kryokonservierung von Eierstockgewebe. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in begründeten Fällen die Kosten. Der Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe besteht für Frauen bis zur Vollendung des 40., bei männlichen Versicherten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs.

Zahl der Neu-Rentner im Südwesten gestiegen

Die Zahl der neuen Rentnerinnen und Rentner ist in Baden-Württemberg weiter gestiegen: „Mit 175.845 waren es im Jahr 2022 genau 3.508 Personen mehr als im Vorjahr“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. 112.142 der neuen Ruheständler bekamen laut DRV eine Altersrente, 16.698 eine Rente wegen Erwerbsminderung und 47.005 Personen eine Hinterbliebenenrente. Bei den neuen Altersrenten habe der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag bei 1.124,06 Euro gelegen. Ende Dezember 2022 lebten in Baden-Württemberg insgesamt 2.915.611 Personen, die von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg eine gesetzliche Rente bezogen.

Die Weiße Liste empfiehlt Kliniken
Die Weiße Liste (www.weisse-liste.de) hilft dabei, die passende Klinik für eine bestimmte Behandlung zu finden. Dabei greift sie auf öffentlich verfügbare Daten zur Qualität von Krankenhäusern zurück. Das Portal gibt nun auch Auskunft darüber, welche Krankenhäuser für eine bestimmte Behandlung empfehlenswert sind. Dafür wird aus den Qualitätsaspekten Behandlungsqualität, Eignung, Patientensicherheit und Hygiene sowie der Weiterempfehlung ein Gesamtwert berechnet. Die Kliniken werden je nach Abschneiden in die Gruppen überdurchschnittliche, durchschnittliche und unterdurchschnittliche Qualität eingeteilt. Von den Häusern mit überdurchschnittlicher Qualität (drei Sterne) werden besonders empfehlenswerte Kliniken zusätzlich gekennzeichnet, wenn sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Empfehlungen nimmt die Krankenhaussuche aktuell für drei häufig vorkommende medizinische Eingriffe vor: Brustkrebs-OPs sowie das Einsetzen künstlicher Hüft- und Kniegelenke. Eine schlechte Bewertung für eine bestimmte Behandlung bedeute laut Weißer Liste aber nicht, dass das betreffende Krankenhaus zugleich für andere Behandlungsanlässe oder insgesamt ungeeignet sei.

Viele Delegierte aus Südwesten auf VdK-Bundesverbandstag

21 Delegierte aus dem Südwesten und sechs weitere Personen vertraten unlängst den VdK Baden-Württemberg auf dem 19. Bundesverbandstag des Sozialverbands VdK in Berlin. Dort waren rund 200 Delegierte aus 13 Landesverbänden präsent. Wie vielfach berichtet, wurde VdK-Präsidentin Verena Bentele, die aus der Bodenseeregion stammt, einstimmig wiedergewählt. Die 41-Jährige amtiert seit 2018. In ihrer bisherigen Amtszeit erhöhte sich die VdK-Mitgliederzahl auf fast 2,2 Millionen Menschen. In Baden-Württemberg gehören rund 255.000 Frauen und Männer jeden Alters dem VdK an. Der Landesverband wird seit 2020 von Hans-Josef Hotz (67) geführt. Bentele, Hotz und ihre unzähligen ehren- und hauptamtlichen Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Bund und Land, vertreten die sozialpolitischen Interessen dieser und weiterer Menschen gegenüber Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Zugleich bietet der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen, wie professionellen Sozialrechtsschutz durch alle Instanzen. Dafür stehen allein in Baden-Württemberg 65 hauptamtliche VdK-Juristinnen und -Juristen in 35 Servicestellen des Sozialverbands in allen Landesteilen zur Verfügung.

Vorsicht bei Absagen der Kasse per Telefon

„Er kann durchaus vorkommen, dass Krankenkassen ihre Versicherten anrufen, um ihnen die Entscheidung zu einer beantragten Leistung mündlich mitzuteilen“, informierte unlängst die VdK-Zeitung die Mitglieder des Sozialverbands. Durch solche unangekündigten Anrufe fühlten sich die meisten Menschen überrumpelt, vor allem, wenn es sich um die Ablehnung einer Leistung handle, so die Mitgliederzeitung. „Doch auch wenn Versicherte davon ausgehen, dass sie in der Regel einen schriftlichen Bescheid erhalten, ist dieses Vorgehen rechtens“, stellte die VdK-Zeitung klar und gab den Tipp, sich Entscheidungen der Kasse stets schriftlich geben zu lassen. Denn ohne schriftlichen Bescheid werde es schwieriger die Entscheidung der Krankenkasse nachzuvollziehen. Zudem muss der schriftliche Bescheid immer mit einer Begründung versehen sein und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, in der die Rechtsmittel und die Frist genannt sind. Weiterer Tipp: VdK-Mitglieder können sich bei Streitfällen mit gesetzlichen Krankenversicherungen oder bei anderen sozialrechtlichen Streitigkeiten von den hauptamtlichen VdK-Juristen beraten und juristisch vertreten lassen. Die Geschäftsstellen dieser VdK-Experten finden sich auf den Internetseiten des Landesverbands unter www.vdk-bw.de

Erstattungsansprüche gegenüber Pflegekasse erlöschen nicht mit Tod

Erben können bei der Pflegekasse Kostenerstattungsansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod ihres pflegebedürftigen Angehörigen geltend machen. Das sieht eine wenig beachtete Gesetzesänderung im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) vor, das bereits seit Juli 2021 in Kraft ist. In Frage kommt dies für Leistungen und Kosten wie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die Kosten für eine Verhinderungspflege, Kosten für Entlastungsleistungen, beispielsweise die Tagespflege, oder auch die Kosten für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, wie eine barrierefreie Dusche. „Wichtig ist, dass die Leistungen vor dem Tod der pflegebedürftigen Person erbracht wurden“, betonte unlängst die Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung und gab den Tipp: „Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung, wenn zum Beispiel Verhinderungspflege in Anspruch genommen oder die Wohnung pflegegerecht umgebaut wurde, die Rechnungen aber erst nach dem Tod Ihres Angehörigen bei der Pflegekasse eingereicht werden können.“

VdK-Präsidentin Verena Bentele wiedergewählt

Der VdK Deutschland hat seine Präsidentin Verena Bentele auf seinem
Bundesverbandstag in Berlin einstimmig wiedergewählt. Die 41-Jährige, die aus
Baden-Württemberg stammt, steht seit Mai 2018 an der VdK-Spitze. Während ihrer
ersten Amtszeit erhöhte sich die Zahl der Mitglieder auf fast 2,2 Millionen. Im
Südwesten gehören rund 255.000 Menschen dem VdK-Landesverband an. Bentele
und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Bund und Land vertreten die
sozialpolitischen Interessen dieser Menschen vor Politik, Verwaltung und Gesellschaft.
Zugleich bietet der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern umfangreiche
Serviceleistungen, insbesondere Sozialrechtsschutz.
Verena Bentele ist zwölffache Paralympicssiegerin und vierfache Weltmeisterin im
Biathlon und Skilanglauf. Nach ihrer Sportkarriere wirkte die blinde Athletin von 2014
bis 2018 als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit
Behinderungen.

Pflegegeld darf nicht gepfändet werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Oktober 2022 (Aktenzeichen IX ZB 12/22)
entschieden, dass weitergeleitetes Pflegegeld nicht als Arbeitseinkommen gilt. Das
bedeutet: Pflegegeld darf nicht gepfändet werden, wenn ein pflegender Angehöriger
überschuldet ist. Sonst werde man dem gesetzlichen Ziel des Pflegegelds, die
Pflegebereitschaft von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn zu erhöhen, nicht
gerecht. Pflegegeld ist, so der BGH, kein Entgelt für bestimmte Leistungen, sondern
eine materielle Anerkennung.
Wichtig ist auch: Pflegegeld ist als Sozialleistung für die Pflegebedürftigen selbst
steuerfrei. Geben sie es an pflegende Angehörige weiter, müssen diese ebenfalls
keine Steuern darauf zahlen. Steuerfrei bleibt das Pflegegeld auch für Menschen, die
zwar nicht zur Verwandtschaft zählen, aber eine enge Beziehung zum
Pflegebedürftigen haben und sich verpflichtet fühlen, ihn zu unterstützen.
Pflegepersonen, die jedoch für die Pflege mehr als nur das Pflegegeld bekommen,
müssen diese Einkünfte beim Finanzamt anzeigen

Jetzt gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten
Seit Januar 2023 gilt das sogenannte Notvertretungsrecht für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Denn entgegen weitverbreiteter Ansicht konnten sich diese Personen bis vor Kurzem, auch im medizinischen Notfall, nicht bei medizinischen Entscheidungen vertreten. Die Gesetzesänderung bedeutet nun:
Auch wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, können Eheleute und eingetragene Lebenspartner im medizinischen Notfall, beispielsweise nach einem schweren Unfall oder Schlaganfall, füreinander entscheiden. So regelt es Paragraf 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eheleute, die nicht möchten, dass der Ehepartner im Notfall für sie in Gesundheitsangelegenheiten entscheidet, können Widerspruch einlegen und beim Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) eintragen lassen. Weitere Ausschlussgründe für das Notvertretungsrecht sind: Das Ehepaar lebt getrennt oder es gibt bereits eine Vorsorgevollmacht mit entsprechenden Regelungen. Das Notvertretungsrecht ist auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge und auf maximal sechs Monate begrenzt. Nach Fristablauf wird bei Bedarf ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Eine Vorsorgevollmacht ist daher weiterhin sinnvoll.

Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz seit Jahrzehnten

15,5 Millione Euro an Nachzahlungen erstritten die hauptamtlichen VdK-Juristen im Jahr 2022 allein in Baden-Württemberg. Der VdK-Sozialrechtsschutz gehört seit den Anfängen des Sozialverbands Mitte/Ende der 1940er-Jahre zu den ganz wesentlichen Mitgliederserviceleistungen. Im Südwesten wird diese zentrale Dienstleistung durch die 65 Juristinnen und Juristen der gemeinnützigen VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg erbracht. Sie beraten und vertreten die Mitglieder in allen Bereichen des umfangreichen Sozialrechts, beispielsweise bei Streitfällen um den Grad der Behinderung oder den Pflegegrad, um das Krankengeld, die Erwerbsminderungsrente oder um die Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Wegeunfalls. Dieses VdK-Expertenteam steht den Ratsuchenden in landesweit 35 Beratungsstellen von „A“ wie Aalen bis „W“ wie Waldshut-Tiengen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich unter www.vdk-bw.de (Rubrik Beratungsstellen).

Eigenes Merkzeichen für Taubblindheit

In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit amtlich festgestellter Schwerbehinderung, in Baden-Württemberg fast 957.500 mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50. Ab diesem GdB wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Viele dieser Ausweise enthalten sogenannte Merkzeichen wie „G“ für „Gehbehinderung“, „H“ für „hilflos“ oder „B“ für „Begleitperson“. Sie erleichtern die Geltendmachung der Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung. Noch recht neu ist das Merkzeichen „TBI“. Es wurde 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführt. „TBI“ steht für die schwere Behinderung „Taubblindheit“. Bundesweit gibt es rund 10.000 taubblinde Menschen. Zirka 1000 der Betroffenen haben eine angeborene Taubblindheit. Das neue Merkzeichen können sie erhalten, wenn bei ihnen eine Störung der Hörfunktion mit einem GdB von mindestens 70 vorliegt und wenn zugleich wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 besteht. Mit dem „TBI“ wird die Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt

B{BAGSO-Ratgeber für pflegende Angehörige}

„Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ lautet der Titel einer bekannten Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die jetzt wieder erhältlich ist. Sie gibt Antworten auf wichtige Fragen rund um die Pflege von Angehörigen. Denn, in Deutschland sind knapp fünf Millionen Menschen pflegebedürftig und die meisten von ihnen werden zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt und betreut. Viele sehen sich mit enormen Anforderungen konfrontiert. Der Ratgeber zeigt denn auch Möglichkeiten der Entlastung auf und ermutigt dazu, rechtzeitig Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen. Er kann kostenlos unter www.bagso.de (Rubrik Publikationen) bestellt oder dort als barrierefreies pdf-Dokument heruntergeladen werden. Bei der BAGSO, der auch der Sozialverband VdK als eine von über 120 Mitgliedsorganisationen angehört, sind noch weitere interessante Broschüren erhältlich. Auch telefonische Bestellungen sind unter (02 28) 24 99 93-0 möglich.

Pflege-Erstattungsansprüche erlöschen nicht
Das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juli 2021 sieht vor, dass Erben bei der Pflegekasse Kostenerstattungsansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod ihres pflegebedürftigen Angehörigen geltend machen können. Das gilt für folgende Leistungen und Kosten: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Kosten für eine Verhinderungspflege, Kosten für Entlastungsleistungen, beispielsweise Tagespflege, oder auch für die Kosten für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen wie eine barrierefreie Dusche. Wichtig ist, dass die Leistungen vor dem Tod der pflegebedürftigen Person erbracht wurden. „Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung, wenn zum Beispiel Verhinderungspflege in Anspruch genommen oder die Wohnung pflegegerecht umgebaut wurde, die Rechnungen aber erst nach dem Tod Ihres Angehörigen bei der Pflegekasse eingereicht werden können“, so der Tipp der Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung.

Uwe Würthenberger jetzt Ehrenmitglied VdK-Landesvorstand}
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Über eine weitere hohe Ehrung durfte sich der frühere stellvertretende Vorsitzende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V., Uwe Würthenberger, kürzlich freuen. Würthenberger, erst im Dezember 2022 zum Ehrenvorsitzenden des VdK-Bezirksverbands Südbaden ernannt, wurde für seine großen Verdienste um den Südwest-VdK nun auch die Ehrenmitgliedschaft im Landesverbandsvorstand verliehen. Der Behinderten- und Sozialexperte aus Freiburg hatte von 2002 bis Juli 2022 erfolgreich, mit großer Sachkunde und Empathie, den Bezirksverband Südbaden gelenkt und – ebenfalls ehrenamtlich – als Landesvize die Geschicke des gut 250.000 Mitglieder starken VdK Baden-Württemberg mitgelenkt. Darüber hinaus war Würthenberger Mitglied des Aufsichtsrats der VdK-Wohnungsbaugesellschaft GSW in Sigmaringen. Auch außerhalb des VdK waren sein Engagement und sein Wissen sehr geschätzt, beispielsweise als ehrenamtlicher Richter, zunächst am Landessozialgericht und später am Bundessozialgericht.

Weiterhin viel Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen
Am 8. März ist wieder Internationaler Frauentag – ein langjähriger Gedenk- und Aktionstag, der nach wie vor nötig ist, sagt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg. Denn auf den 7. März fällt im Jahr 2023 der Equal Pay Day. Er macht auf Verdienstunterschiede von Frauen und Männern aufmerksam und markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der in Deutschland weiterhin immens ist. Er beträgt aktuell 18 Prozent, in Baden-Württemberg sogar 23 Prozent. Bis zum Equal Pay Day am diesjährigen 7. März arbeiten Frauen sozusagen umsonst – ganze 66 Tage. Der VdK ermutigt denn auch die Frauen, Lohngerechtigkeit einzufordern und für die bessere Vereinbarkeit von Kindererziehung und Pflegetätigkeit mit der Berufstätigkeit einzutreten. Schließlich müsse man hier auch Armut und Altersarmut im Blick haben, so der VdK, der bundesweit fast 2,2 Millionen und im Südwesten gut 250.000 Mitglieder hat, darunter mehr als die Hälfte Frauen.

Ab 2023 elektronische AU-Bescheinigung für Arbeitgeber Pflicht

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) informieren. Ab dem vierten Tag dieser AU sind sie grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit mit einer sogenannten AU-Bescheinigung nachzuweisen. Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern. Vor 2023 gab es die AU-Bescheinigung in Papierform auf dem gelben Papier im Kleinformat. Ab Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den gesetzlichen Krankenkassen für Arbeitgeber Pflicht. Das heißt, der Arbeitgeber ruft die Daten bei der zuständigen Krankenkasse seines Mitarbeiters oder seiner Mitarbeiterin ab. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber daher keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Die Pflicht, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen, entfällt jedoch nicht! Es besteht auch weiterhin ein Anspruch darauf, sich von Arzt oder Ärztin die AU-Bescheinigung in Papier geben zu lassen. Das Papierdokument hat hohen Beweiswert – beispielweise bei einer fehlgeschlagenen Übermittlung im elektronischen Verfahren. Krankenhäuser nehmen ebenfalls an diesem E-Verfahren teil. Nicht beteiligt sind derzeit jedoch Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehaeinrichtungen sowie Physio- und Psychotherapeuten.

Ehrenamt bereichert und macht Freude!
Sozialverband VdK setzt auf aktive Menschen

Seit rund 75 Jahren bildet das ehrenamtliche Engagement einen der Hauptpfeiler des Sozialverbands VdK. Unzählige ehrenamtlich aktive Menschen wirken als gewählte Vorstandsmitglieder und/oder Unterstützerinnen und Unterstützer bei Veranstaltungen und Stammtischen, Ausflügen und Reisen, Treffen und Aktionen, bei Sprechstunden und bei Besuchs- oder Begleitdiensten mit. Auch in Sachen Wohnberatung setzt der Sozialverband VdK auf die Einsatzfreude tatkräftiger Menschen. So gibt es beim gut 250.000 Mitglieder starken Landesverband Baden-Württemberg zirka 10.000 ehrenamtlich engagierte Frauen und Männer. Sie werden professionell unterstützt von rund 200 hauptamtlich Mitarbeitenden – beispielsweise in der Stuttgarter Landesgeschäftsstelle, in vier Bezirksgeschäftsstellen und in landesweit 35 Beratungsstellen und weiteren VdK-Einrichtungen sowie im Wege digitaler Medien und Formate. Ebenso werden den Ehrenamtlichen regelmäßige Seminare und Schulungen angeboten. Sogenannte Ehrenamtscafés und Ehrenamtsbeauftragte in den VdK-Kreisverbänden erleichtern Kontaktaufnahme und Einstieg in ein VdK-Ehrenamt.

Sind auch Sie kontaktfreudig, gesellig, sozial eingestellt und vielseitig interessiert – dann könnte die ehrenamtliche Mitarbeit im Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. für Sie ebenfalls eine wertvolle und bereichernde Tätigkeit sein. Weitere Informationen und Kontakt: www.vdk-bw.de Rubrik Ehrenamt

Eine würdige Toilette ist ein Menschenrecht!
Das Neun-Euro-Ticket sorgte dafür, dass mehr Leute als sonst spontane Touren unternahmen. Spontane Ausflüge kommen für viele Menschen mit Behinderung nicht in Frage. Denn, gerade bei schweren Mobilitätsbeeinträchtigungen muss man gut planen, um nicht gleich an baulichen und sonstigen Hürden zu scheitern. Besonders kritisch wird es für erwachsene, mehrfachbehinderte Menschen, die Windeln tragen. Wo soll unterwegs ein Windelwechsel erfolgen – auf dem Boden einer öffentlichen Toilette, auf der Wiese hinter einem Busch oder auf der Autorückbank? Alles ist menschenunwürdig, doch es kommt vor. Realität ist auch, dass Betroffene vielfach lieber ihre Teilhabe am öffentlichen Leben stark einschränken, um solch unangenehme Situationen zu vermeiden. Dies ist ebenfalls nicht tragbar und im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Menschen sind dringend auf eine „Toilette für alle“ angewiesen. Da gibt es einen Lifter für Erwachsene, eine Pflegeliege, einen luftdichten Windeleimer und genug Bewegungsfläche für Rollstuhl und Hilfsperson. Erst in 2016 ist in Stuttgart die erste Toilette dieser Art geschaffen worden. Mittlerweile sind im gesamten Südwesten 80 entstanden. Nicht gerade viel für ein Land mit 957 415 anerkannten Schwerbehinderten. Umso mehr begrüßt der Sozialverband VdK, dass Baden-Württemberg als einziges Bundesland die Ausstattung geeigneter Räume als Toilette für alle fördert. Rund 200 000 Euro stehen bereit. Die gilt es abzurufen.

.Onlinesuche nach Physiotherapiepraxen
Bei der Suche nach Physiotherapiepraxen kann das Internet helfen. Hierauf weist die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg hin. Danach können gesetzlich versicherte Menschen auf der Website des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) konkret nach Therapiepraxen mit speziellen Behandlungsschwerpunkten suchen. In der Onlineliste sind alle Praxen aufgeführt, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen. Suchen kann man nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, für Podologie, für Ergo- oder auch für Ernährungstherapie sowie für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Außerdem können gesetzlich Versicherte dort nach besonderen Behandlungsmethoden wie beispielsweise Krankengymnastik nach Bobath/Vojta oder nach „Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation“ (PNF) suchen, so die VdK-Beratungsstelle. Zu finden ist die online Heilmittelerbringer-Liste im Internet unter https://www.gkv-spitzenverband.de/service/heilmittelerbringer/heilmittelerbringer.jsp

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