Sozialverband VdK - Ortsverband Nieder-Eschbach
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Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung

Gesetzliche Betreuung 1992 ist statt der Vormundschaft und Pflegschaft über Volljährige die gesetzliche Betreuung eingeführt worden. Alte Menschen können daher nicht mehr entmündigt werden.

Der Betreuer wird vom örtlich zuständigen Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) auf Antrag des Betroffenen oder nach Anregung anderer Personen in der Regel auf Grund eines ärztlichen Gutachtens bestellt. Die Bestellung gilt nur für die Angelegenheiten, die der Betroffene auf Grund einer Behinderung oder einer psychischen Krankheit nicht mehr selbst regeln kann (Aufgabenkreise).
Aufgabe des Betreuers ist die rechtliche Vertretung z. B. gegenüber Ärzten, Pflegediensten, Behörden, Sozialversicherungsträgern, Kreditinstituten, nicht aber die persönliche Hilfe, z. B. bei der Haushaltsführung.

Grundsätzlich kann der Betroffene auch danach noch selbst rechtserhebliche Handlungen vornehmen. Das Gericht kann aber bestimmen, dass er in bestimmten Bereichen nur mit Einwilligung des Betreuers Erklärungen abgeben kann (Einwilligungsvorbehalt). Das Gericht muss bei der Auswahl des Betreuers und der Betreuer muss bei der Durchführung der Betreuung grundsätzlich den Wunsch des Betreuten beachten. Dazu dient eine Betreuungsverfügung.

Form und Aufbewahrung Das Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) sollte die Betreuungsverfügung im Original erhalten oder es sollte eine Kopie hinterlegt werden. Im Übrigen gilt das gleiche wie zur Vorsorgevollmacht (VdK-Info-Dienst Nr. 30)

Inhalt Der Betroffene kann regeln, wer und wer in keinem Fall zum Betreuer bestellt werden soll, der Benannte wird aber erst durch die Bestellung durch das Gericht zum Betreuer.

Es können verschiedene Vertrauenspersonen für verschiedene Aufgabenbereiche oder zur gegenseitigen Kontrolle und ein Ersatzbetreuer benannt werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass es im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht bereits eine gerichtliche Kontrolle gibt.

In der Betreuungsverfügung können unter anderem Bestimmungen zu Aufenthalt, Vermögensangelegenheiten und ärztlicher Versorgung getroffen werden.

Eine Betreuungsverfügung finden Sie im Anhang

Tipp: Besprechen Sie sich zunächst mit Ihren Angehörigen oder Vertrauenspersonen und mit den Personen, die Sie als Bevollmächtigte einsetzen bzw. als Betreuer benennen wollen. Der Mustertext dient nur zur Orientierung - gehen Sie von Ihrer eigenen Lebenssituation aus: Sie sollten das Formular nicht einfach nur ausfüllen, sondern die Texte selbst schreiben. Dann machen Sie sich mehr Gedanken über den Inhalt, der Text ist sicherer vor Fälschung und wird eher anerkannt. Den Betreffenden sollten Sie wichtige Adressen und Telefonnummern geben und sie müssen wissen, wo die Texte (im Original) aufbewahrt werden.

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