Sozialverband VdK - Ortsverband Neustadt-Hohenacker
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Aktuelle Infos (Stand 28.01.2024)

Januar 2024

14. Sozialgesetzbuch bündelt soziale Entschädigungen

1950 wurde der Sozialverband VdK Deutschland als Dachverband gegründet. In jenem Jahr trat auch das Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Kraft, für das sich der VdK stark gemacht hatte. Das BVG regelte in Deutschland bis Ende Dezember 2023 die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs. Und durch die entsprechende Anwendung der BVG-Leistungsvorschriften bei anderen Personenschäden war es dann zur zentralen Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts geworden. In der VdK-Anfangszeit prägte das BVG die alltägliche Beratungsarbeit des damaligen Kriegsopferverbands VdK.
Zum 1. Januar 2024 wurde das Bundesversorgungsgesetz nun ins neue Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) übergeführt. Es bündelt das Recht der sozialen Entschädigung und regelt manches neu. Durch einheitliche Bestimmungen und eine klare Struktur sollen die Leistungen für Betroffene transparenter werden. Das SGB XIV regelt die Ansprüche von Menschen, die durch bestimmte Ereignisse unmittelbar oder mittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hauptzielgruppe des 14. Sozialgesetzbuchs sind Opfer von körperlichen und psychischen Gewalttaten, Missbrauch, vorsätzlichen Vergiftungen, von Folgen beider Weltkriege, außerdem Betroffene von Nebenwirkungen von Schutzimpfungen sowie die Hinterbliebenen dieser Personen.


Rentenversicherungsbeitrag in 2024 konstant

Auch in 2024 bleibt der Rentenversicherungsbeitrag bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Der Beitrag sei das siebte Jahr in Folge konstant, gab die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) unlängst bekannt. Hingegen stieg die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro. „Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden“, stellte die DRV BW klar. Wer jedoch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten – dieses Jahr 100,07 Euro im Monat, statt vorher 96,72 Euro. „Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro“, so eine weitere Info der DRV BW. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger wies noch darauf hin, dass der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige und Handwerker monatlich 657,51 Euro beträgt. Das Entrichten des halben Regelbeitrags sei jedoch für selbstständige Existenzgründer möglich. Wegen der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung seit Jahresbeginn führt zugleich dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten alle, die monatlich zwischen 538,01 und 2000 Euro verdienen. „Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Rentenansprüche vermindern“, so die DRV BW abschließend.


VdK-Zeitung auch digital

Zeitungen und Zeitschriften umweltfreundlich am PC, Tablet oder auf dem Smartphone zu lesen, wird in Deutschland immer alltäglicher. Seit November 2023 erscheint auch die VdK-Zeitung, die Mitgliederzeitung des Sozialverbands VdK Deutschland, in digitaler Version und zehnmal im Jahr. (Für die Monate Dezember/Januar und Juli/August gibt es Doppelausgaben.) Seitdem können alle interessierten Mitglieder diese E-Zeitung im gewohnten Layout, barrierefrei und passgenau für den jeweiligen eigenen VdK-Landesverband, beispielsweise Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen-Thüringen oder Bayern, lesen. Auch Zoom- und Vorlesefunktion gibt es. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung erhalten Interessierte unter www.vdk.de/abo-ezeitung im Internet. Dort werden auch Fragen zur E-Zeitung beantwortet. Außerdem veranschaulicht ein Video Bedienhinweise zur neuen VdK-E-Zeitung.


Hoher Eigenanteil in Pflegeheimen im Südwesten

Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter – in 2024 um 134 Euro auf 2.907 Euro monatlich im ersten Jahr, so eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen. „Bundesweit liegt der Eigenanteil im Schnitt bei 2.576 Euro“, vergleicht der VdK Baden-Württemberg. Der fast 260.000 Mitglieder starke Sozialverband im Lande verweist auf die rund 92.000 Menschen, die im Südwesten im Pflegeheim leben. Von ihnen seien 26.475 Menschen (Statistisches Bundesamt/ Stand 31.12.2022) auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie den hohen Eigenanteil zur Pflege nicht aufbringen könnten. Der Sozialverband VdK setzt sich daher seit Langem in Bund und Land dafür ein, die Betroffenen finanziell zu entlasten. Mit Blick auf die im Schnitt 458 Euro Investitionskosten, die Pflegeheimbewohner in Baden-Württemberg aufbringen müssen, verweist der VdK-Landesverband auf das Elfte Sozialgesetzbuch, das die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verlangt. Fakt sei aber der Ausstieg des Landes aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen in 2010.


Jahreswechsel 2023/2024

Neujahrsgruß von Verena Bentele

Liebe VdK-Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,
die weltpolitische Anspannung hat uns weiter fest im Griff. In der Ukraine steht der zweite Kriegswinter bevor, in Israel wurde durch den Angriff der Hamas ein weiterer Krieg heraufbeschworen. Viele Menschen fühlen sich hilflos angesichts dieser schlimmen Nachrichten.
Zeiten wie diese sind schwierig für die Stimmung im Land. Denn die politische Lage ist komplex, während sich viele Menschen nach einfachen Erklärungen und Lösungen sehnen. Dem Sozialverband VdK mit seinen über Externer Link:2,2 Millionen Mitgliedern kommt als gesellschaftliches Korrektiv eine wichtige Rolle zu. Wir lassen uns nicht beirren in unserer Grundüberzeugung der Menschlichkeit und Solidarität.
Wenn ich in den VdK-Landesverbänden unterwegs bin, begegnet mir überall tatkräftige Hilfsbereitschaft. Sie zeichnet die VdKlerinnen und VdKler in Ehren- und Hauptamt aus. Es geht ihnen um das Wohl anderer und damit um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Und deshalb niemals darum, andere Gruppen wie Arme oder Geflüchtete auszugrenzen.
Ich möchte mich bei allen Mitgliedern bedanken, die uns zu einer starken sozialen Stimme machen. Persönlich bedanke ich mich für das große Vertrauen, das ich nun in meiner zweiten Amtszeit als VdK-Präsidentin von allen Seiten erfahre.
Gemeinsam mit Ihnen allen möchte ich für soziale Gerechtigkeit und einen starken Sozialstaat eintreten. Packen wir zusammen unsere Themen an: die Externer Link:Nächstenpflege als große gesellschaftliche Herausforderung, eine gute Alterssicherung und Gesundheitsversorgung und die wirksame Armutsbekämpfung in jedem Lebensalter.

Ich wünsche Ihnen ein frohes Fest und alles Gute für das neue Jahr!
Ihre Verena Bentele


Dezember 2023

Erste Kopie der Krankenakte kostenfrei

Nach Paragraf 630g BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Patienten das Recht, ihre Behandlungsunterlagen einzusehen und eine Kopie gegen Kostenerstattung zu bekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass die erste Kopie der Unterlagen kostenlos sein muss (Urteil vom 26.10.2023, Az. C-307/22). Dies ergebe sich aus dem Auskunftsrecht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), so die höchsten europäischen Richter. „Der Anspruch der Patientinnen und Patienten erstreckt sich laut EuGH auf sämtliche Dokumente in der Patientenakte, die zum Verständnis der personenbezogenen Daten erforderlich sind, wie etwa Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen. Dies gilt aber nur für die erste Kopie. Die Kosten für jede weitere Kopie dürfen weiterhin in Rechnung gestellt werden“, erklärt dazu die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart. Weitere Informationen zu dieser Beratungsstelle des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. finden sich unterwww.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw im Internet.


Neuer VdK-Film „Fünf von uns“

„Fünf bewegende filmische Einblicke, fünf Mutmacher für soziale Gerechtigkeit und fünf Geschichten von uns“, so beschreibt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. seinen neuen Film. Darin gewähren die fünf Mitglieder Brigitte, Noah, Benjamin, Tino und Andrea sehr persönliche Einblicke in ihre Lebenssituation. Und sie schildern, was sie einst zum Beitritt in den Sozialverband VdK bewogen hat. Dabei kommen auch Aspekte des ehrenamtlichen VdK-Engagements zur Sprache. Außerdem werden Pflege, Schwerbehinderung und chronische Erkrankung thematisiert.
Zum neuen VdK-Kurzfilm kommt man über die Internetseite www.fuenfvonuns.de oder über die Landesverbandshomepage (www.vdk-bw.de) sowie über den YouTube-Kanal des VdK Baden-Württemberg. Des Weiteren enthält die aktuelle Doppelausgabe der Mitgliederzeitung „VdK-Zeitung“ den QR-Code zum direkten Filmerlebnis.


VdK-Präsidentin Bentele führt DBR-Sprecherinnenrat

Im Jahr 2024 führt VdK-Präsidentin Verena Bentele den Sprecherinnenrat des Deutschen Behindertenrats (DBR). Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Turnusgemäß hat der Sozialverband VdK Deutschland e.V. im Dezember 2023 den Vorsitz im DBR-Sprecherinnenrat übernommen. In der bisherigen Amtsperiode stand Professor Sigrid Arnade von Weibernetz e.V. dem Gremium vor.
Verena Bentele, die vom Bodensee stammt, gehörte bereits als Mitglied dem DBR-Sprecherinnenrat an – ebenso wie Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), und Hannelore Loskill, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen e.V. Bentele wirkte vor ihrer VdK-Führungsarbeit als Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Die heute 41-Jährige war als blinde Biathletin und Skilangläuferin vielfache Paralympicssiegerin und Goldmedaillengewinnerin bei Weltmeisterschaften und weiteren Championaten.


November 2023

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Wie bereits am 13.Oktober 2023 in der Waiblinger Kreiszeitung veröffentlicht laden wir alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 16. November 2023 um 15:00 Uhr in die Gaststätte Söhrenberg in Neustadt ein.
Thema der Versammlung ist die Diskussion und Abstimmung über die Zusammenlegung unseres Ortsverbandes mit dem Ortsverband Bittenfeld.


Riester-Zulage bis Jahresende 2023 sichern

„Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2023 die staatliche Riester-Zulage für 2021 sichern. Anträge dafür nehmen die jeweils zuständigen Riester-Anbieter entgegen“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV). Anträge für „Wohn-Riester“ gehen laut DRV hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die DRV Baden-Württemberg empfiehlt einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird. Die Sparer sollten aber prüfen, ob sich Änderungen bei Gehalt und Lebensverhältnissen wie Hochzeit, Geburt oder Kindergeld-Wegfall ergeben haben. „Bei diesen Faktoren sind gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen“, so die DRV. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Für U25 sind einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus möglich. Bei der Berechnung von Zulagenhöhe und Eigenanteil können die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung weiterhelfen:
www.ihre-vorsorge.de oder
www.riester.deutsche-rentenversicherung.de


Sehbehindertenfreundliche Pflegeheime prämiert

Der GERAS-Preis 2023 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist im Herbst an drei Pflegeeinrichtungen verliehen worden, die sich in vorbildlicher Weise auf Menschen mit Seheinschränkungen einstellen. Mit dem Preis werden seit 2016 Menschen und Initiativen gewürdigt, die dazu beitragen, das Leben in Alten- und Pflegeheimen lebenswerter zu machen. Preisstifterin ist die 2019 verstorbene Dr. Trude-Lotte Steinberg-Krupp, die sich über Jahrzehnte für die Rechte von Heimbewohnern einsetzte. Gewinner 2023 ist das Haus „Wohnen am Schlossanger" bei München. Es beeindruckte die Jury mit einem vielfältigen Maßnahmenpaket wie baulichen und gestalterischen Veränderungen sowie der Sensibilisierung und Schulung des gesamten Personals. Zudem erfolgen regelmäßige Besuche von Augen- und HNO-Ärzten sowie Hörakustikern. Denn für Sehbehinderte ist gutes Hören besonders wichtig. Das Heim Schlossblick Rochsburg in Sachsen wurde prämiert, weil es dort taktile Zimmerbeschriftung, ein Sprachinfosystem und umfassende Personalschulung zum Umgang mit sehbeeinträchtigten Bewohnern gibt. Das Saarbrücker Altenwohnstift überzeugte vor allem mit seinen baulichen, räumlichen und gestalterischen Anpassungen sowie der regelmäßigen Weiterbildung der Pflege- und Betreuungskräfte plus den Beschäftigten der Hauswirtschaft.
In der BAGSO sind über 120 Vereine und Verbände, die von älteren Menschen getragen werden oder sich für die Belange Älterer engagieren, auch der Sozialverband VdK gehört dazu. Die BAGSO setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein.


Thema Kontenklärung – Versicherungsverlauf der Rente

Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Rentenpunkte gibt es aber auch für die Kindererziehung. Damit alles berücksichtigt wird, braucht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in der Regel noch Informationen. „Mit der sogenannten Kontenklärung können Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden“, informierte kürzlich die DRV Baden-Württemberg. Denn das Versicherungskonto enthält die Zeiten, die für die Rente wichtig sind – also neben Beitragszeiten noch Schulzeiten, Arbeitslosigkeits- und Krankheitszeiten sowie Kindererziehungszeiten. Doch nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch vor. Die DRV verweist auf die Kontenklärung, mit der Versicherte alle rentenrelevanten Stationen nachweisen könnten. Jeder könne selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen – am schnellsten über die Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services. Hilfe gibt es bei der Gratis-Hotline 0800 1000 48024 der Deutschen Rentenversicherung, zudem vor Ort in DRV-Regionalzentren oder -Außenstellen. Ebenso nehmen die Ortsbehörden der Gemeinden Anträge auf Kontenklärung auf und leiten diese weiter.


Zu Weihnachten: VdK-Mitgliedschaft verschenken

Ob zu Weihnachten oder anderem Anlass – die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. lässt sich mit allen Mitgliedsrechten verschenken. Zum speziellen Geschenkgutschein, der dem oder der Beschenkten die zwölfmonatige Mitgliedschaft einräumt, kommt man überwww.vdk-bw.de und den Menüpunkt der Startseite „Mitglied werden“. Dort ist die Rubrik „Mitgliedschaft verschenken“ – dann noch auf „Gutscheinmotive auswählen“ gehen. Anschließend ist die Online-Anforderung für die einjährige Mitgliedschaft auszufüllen und abzusenden. Die VdK-Landesgeschäftsstelle in Stuttgart sendet sodann an Schenker oder Schenkerin eine Rechnung über 72 Euro für die einjährige Mitgliedschaft oder über 36 Euro, wenn die zu beschenkende Person im Alter U35 ist. Nach Eingang des Betrags kommen der spezielle Gutschein sowie die VdK-Beitrittserklärung zum Verschenken zum Besteller. Wer kein Internet hat, kann per Telefon (0711) 619 56-34 den Geschenkgutschein für die einjährige VdK-Mitgliedschaft besorgen.


Oktober 2023

REHADAT-Broschüre zu Long COVID

Die Reihe REHADAT-Wissen hat eine neue Ausgabe zum Thema Berufliche Teilhabe von Menschen mit Long COVID herausgebracht. Die Online-Broschüre mit dem Titel „Von wegen nur ein Schnupfen!“ erklärt, wie Long COVID-Betroffene am Arbeitsleben teilhaben können. Es gibt praktische Tipps zur beruflichen Wiedereingliederung und zur Arbeitsgestaltung. Interviews und Statements ermöglichen konkrete Einblicke in den Arbeitsalltag Betroffener. Ebenso wird über das Krankheitsbild informiert. Bei Long COVID geht es um die Spät- oder Langzeitfolgen nach einer Coronainfektion, wie beispielsweise Erschöpfung, Gedächtnisprobleme oder Schmerzen. Laut REHADAT gilt dies für mindestens zehn Prozent der Infizierten.
Der Leitfaden „Von wegen nur ein Schnupfen!“ ist kostenlos und barrierefrei unter www.rehadat-wissen.de/ausgaben/12-long-covid abrufbar. REHADAT ist ein zentrales, unabhängiges und langjähriges Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln mit inzwischen 14 Portalen, vielen Publikationen, Apps und Seminaren rund um berufliche Teilhabe und Inklusion.


Kryokonservierung von Eierstockgewebe ist Kassenleistung

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde 2019 ein neuer Leistungsanspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe, also Eierstock- oder Hodengewebe, im Falle keimzellschädigender Therapien eingeführt. Bei einer Kryokonservierung werden Keimzellen oder -gewebe entnommen und durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff über lange Zeit aufbewahrt. So wird schwerkranken Menschen ermöglicht, nach einer keimzellschädigenden Behandlung, beispielsweise bei Krebs, Kinder zu bekommen. Zu keimzellschädigenden Behandlungen zählen zum Beispiel die operative Entfernung von Keimdrüsen oder auch Chemo- sowie Strahlentherapie. Seit Juli 2023 gibt es nun eine Abrechnungsziffer für die Kryokonservierung von Eierstockgewebe. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in begründeten Fällen die Kosten. Der Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe besteht für Frauen bis zur Vollendung des 40., bei männlichen Versicherten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs.


Zahl der Neu-Rentner im Südwesten gestiegen

Die Zahl der neuen Rentnerinnen und Rentner ist in Baden-Württemberg weiter gestiegen: „Mit 175.845 waren es im Jahr 2022 genau 3.508 Personen mehr als im Vorjahr“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. 112.142 der neuen Ruheständler bekamen laut DRV eine Altersrente, 16.698 eine Rente wegen Erwerbsminderung und 47.005 Personen eine Hinterbliebenenrente. Bei den neuen Altersrenten habe der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag bei 1.124,06 Euro gelegen. Ende Dezember 2022 lebten in Baden-Württemberg insgesamt 2.915.611 Personen, die von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg eine gesetzliche Rente bezogen.


Weiße Liste empfiehlt Kliniken

Die Weiße Liste (www.weisse-liste.de) hilft dabei, die passende Klinik für eine bestimmte Behandlung zu finden. Dabei greift sie auf öffentlich verfügbare Daten zur Qualität von Krankenhäusern zurück. Das Portal gibt nun auch Auskunft darüber, welche Krankenhäuser für eine bestimmte Behandlung empfehlenswert sind. Dafür wird aus den Qualitätsaspekten Behandlungsqualität, Eignung, Patientensicherheit und Hygiene sowie der Weiterempfehlung ein Gesamtwert berechnet. Die Kliniken werden je nach Abschneiden in die Gruppen überdurchschnittliche, durchschnittliche und unterdurchschnittliche Qualität eingeteilt. Von den Häusern mit überdurchschnittlicher Qualität (drei Sterne) werden besonders empfehlenswerte Kliniken zusätzlich gekennzeichnet, wenn sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Empfehlungen nimmt die Krankenhaussuche aktuell für drei häufig vorkommende medizinische Eingriffe vor: Brustkrebs-OPs sowie das Einsetzen künstlicher Hüft- und Kniegelenke. Eine schlechte Bewertung für eine bestimmte Behandlung bedeute laut Weißer Liste aber nicht, dass das betreffende Krankenhaus zugleich für andere Behandlungsanlässe oder insgesamt ungeeignet sei.


September 2023

Viele VdK-Veranstaltungen in Herbst und Winter

Auch im Herbst 2023 und in den Wintermonaten finden wieder etliche VdK-Veranstaltungen statt. Viele dieser Treffen, Feiern, Ausflüge und Informationsveranstaltungen können auch von Gästen und von am Sozialverband VdK interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Diese Events werden in der Regel von den rund 1000 VdK-Ortsverbänden im Lande organisiert, aber auch von den 52 Kreisverbänden, den vier Bezirksverbänden sowie vom in Stuttgart ansässigen Landesverband des gemeinnützigen Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. Die Termine von VdK-Veranstaltungen finden sich unter www.vdk-bw.de oder auf den Websites von Orts- und Kreisverbänden. Viele Ortsverbände informieren auch über ihre örtlichen Amtsblätter und Gemeinderundschauen über die VdK-Veranstaltungen und -Sprechstunden vor Ort. Ebenso werden solche VdK-Termine vielfach per Aushang in Schaukästen oder am Schwarzen Brett öffentlicher Gebäude bekanntgegeben. Auf der VdK-Website www.vdk.de/bawue-marketing gibt es unter der Rubrik „Vereinsleben“ zahlreiche Berichte von geselligen Veranstaltungen in Gemeinden und Stadtteilen, von Ausflügen und von VdK-Kurzreisen. Ebenso kann man sich auf dieser Internetseite über das VdK-Ehrenamt und die speziellen Schulungen für ehrenamtlich aktive Mitglieder unterrichten.


Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Az.: 1 BvR 847/23). Sie richtete sich gegen die Ungleichbehandlung bei den Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten). Von dieser Ungleichbehandlung sind EM-Rentner betroffen, die diese Rente bis zum 31. Dezember 2018 beantragen mussten. Das sind mehr als 1,8 Millionen Menschen. Auch in Zukunft werden diese Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, weniger Rente erhalten als Neurentner, die erst seit 2019 ihre EM-Rente beziehen. Diese Neurentner behandelt die Rentenversicherung so, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Gegen die Stichtagsregelung 31. Dezember 2018 hatten VdK und SoVD ein Musterstreitverfahren durch alle Instanzen bis zum BVerfG geführt. Dort war die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen worden.


Anspruch auf Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz von 2015 soll Beschäftigten ermöglichen, Job und Pflege besser miteinander zu vereinbaren. Bei einem akuten Pflegefall können sich Angehörige kurzfristig von der Arbeit freistellen lassen. Sie haben das Recht, sich bis zu zehn Tage bezahlt freizunehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt. Das Recht auf Freistellung gilt gegenüber allen Arbeitgebern und ist unabhängig von der Größe des Unternehmens. Als „nahe Angehörige“ gelten nicht nur Eltern, Großeltern und Ehepartner, sondern auch nichteheliche Lebenspartner, Schwager, die Stief- und die Schwiegereltern. Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, kann bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen wird mit ärztlichem Attest nachgewiesen. Ab 2024 kann die Freistellung jährlich beantragt werden.
Bei Streit mit Kranken- und Pflegekassen oder anderen sozialrechtlichen Streitfällen können VdK-Mitglieder Sozialrechtsschutz erhalten.


Mehr als 260.000 VdK-Mitglieder im Südwesten

Im Spätsommer 2023 konnte der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. einen Rekordmitgliederstand bekanntgeben. Mehr als 260.000 Menschen gehören dem VdK im Südwesten an, mittlerweile sind es bereits 262.000 Personen und bundesweit 2,2 Millionen. In seiner bereits 78-jährigen VdK-Geschichte war der frühere historische Höchststand am 31. Dezember 1957 mit 250.209 Personen erreicht worden – damals überwiegend Kriegsbeschädigte sowie Kriegswitwen und -waisen. Mit der Erweiterung seines Aufgabengebiets und der Ausdehnung seiner Mitgliederzielgruppen insbesondere in den vergangenen drei Jahrzehnten kamen vor allem auch Rentnerinnen und Rentner, Patienten und Sozialversicherte, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Grundsicherungsempfänger und andere arme Menschen, aber auch an ehrenamtlicher Arbeit Interessierte zum Sozialverband VdK. Diesen allen kann der gemeinnützige Verein etliche Mitgliederserviceleistungen, sozialpolitische Interessenvertretung und viel geselliges Vereinsleben mit Treffen und Veranstaltungen bieten. Eine große Rolle spielt der Sozialrechtsschutz durch alle Instanzen. Hierfür hält der VdK allein in Baden-Württemberg 65 hauptamtliche Juristinnen und Juristen vor, die die Mitglieder beraten und in Verfahren vertreten.


August 2023

Wieder KfW-Zuschuss zur Barriere-Reduzierung verfügbar

Ab sofort kann wieder für Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung bei Wohngebäuden ein Zuschuss (455-B) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Die KfW ist übers Internet unter www.kfw.de erreichbar. Eine Antragstellung ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. „Dabei spielt das Alter des Antragstellers keine Rolle“, betont die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen – und zwar als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss – wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert. Bei Einzelmaßnahmen gibt es als Zuschuss zehn Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 2.500 Euro. „Wichtig ist“, so die Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung, „dass man nur dann einen Antrag stellen kann, wenn man noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen hat. Der Antrag bei der KfW ist also unbedingt vor Baubeginn zu stellen“.


Keine Diskriminierung mehr bei Blutspenden

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes vom März 2023 wurden die Höchstaltersgrenzen für eine Blut- oder Plasmaspende aufgehoben. Ärzte sollen individuell beurteilen, ob eine Spende möglich ist. Je nach Region durften Erstspender bis zur Gesetzesänderung im Frühjahr nur etwa 65 Jahre alt sein. Für Wiederholungsspender lag die Altersgrenze meist bei 70 bis 75. Das Alter soll fortan keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist die individuelle Spendetauglichkeit. Auch dürfen Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. „Für eine solche Diskriminierung gibt es keinen wissenschaftlichen Grund“, betont die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Allerdings bleibt eine Rückstellung von Spendern wegen des „individuellen Sexualverhaltens“ im Rahmen der Risikobewertung weiterhin möglich. Die Bundesärztekammer soll nun bis Oktober 2023 die Spenderauswahlkriterien in der Richtlinie Hämotherapie überarbeiten. Diese regelt auf der Grundlage des Transfusionsgesetzes die Kriterien, aufgrund derer Menschen entweder ganz von der Blutspende ausgeschlossen werden dürfen oder erst nach einer Wartefrist Blut spenden können.


BAGSO fordert gesetzliche Verankerung der Suizidprävention

Der Seniorendachverband BAGSO, dem auch der Sozialverband VdK angehört, fordert die gesetzliche Verankerung der Suizidprävention noch in dieser Legislaturperiode. Hilfe zur Unterstützung in suizidalen Krisen müsse leichter zugänglich sein. Es brauche ein Schutzkonzept für Menschen mit Suizidgedanken. Dies müsse den Aus- und Aufbau regionaler und überregionaler suizidpräventiver Angebote umfassen. Auch müsse es eine bundesweit einheitliche Telefonnummer sowie Internetseite geben. Für Risikogruppen sowie für junge und ältere Menschen müsse man laut BAGSO spezielle präventive Angebote schaffen. Ebenso sei eine intensive gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Wert und der Würde des Lebens, auch in Grenzsituationen des Alters, erforderlich. Der BAGSO-Dachverband hatte bereits letzten Sommer auf das erhöhte Suizidrisiko im fortgeschrittenen Lebensalter hingewiesen.


Leichterer Austausch von Arzneimitteln – Neues zu Kinderarznei

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Lieferengpässen bei Medikamenten. „Seit dem 1. August 2023 dürfen Apotheken verordnete Arzneimittel bei Nichtverfügbarkeit gegen ein verfügbares wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen“, informiert die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Grundlage ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Die Regeln, die den Austausch erleichtern, gelten, wenn das abzugebende Arzneimittel nicht innerhalb einer angemessenen Zeit beschafft werden kann. „Dazu muss die Apotheke zwei unterschiedliche Verfügbarkeitsanfragen bei Arzneimittelgroßhändlern stellen. Wird die Apotheke nur von einem Großhändler beliefert, reicht eine Anfrage“, so die VdK-Patientenberatung. Neu ist auch, dass es für Kinderarznei keine Rabattverträge mehr gibt. Ebenso wenig gibt es für Kindermedikamente neue Festbeträge, sprich maximale Beträge, die die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Zudem muss der Großhandel für Kinderarzneimittel eine Liefermenge für vier Wochen vorrätig halten.


Juni/Juli 2023

Höhere Rente ab Juli 2023

Rund 21 Millionen Menschen erhalten im Sommer bundesweit eine höhere Rente. Zum 1. Juli 2023 steigen die Renten um 4,39 Prozent in den alten Bundesländern und um 5,86 Prozent in den neuen Bundesländern. „Wann das Plus auf dem Konto ankommt, hängt grundsätzlich vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV). Wer bis März 2004 in den Ruhestand gegangen ist, erhalte den höheren Betrag bereits Ende Juni. Dagegen werde Rentnerinnen und Rentnern, die ihre erste Rentenzahlung im April 2004 oder später erhalten haben, die Rente erst Ende Juli mit dem höheren Zahlbetrag überwiesen. Die DRV wies ebenfalls darauf hin, dass der Renten-Service der Deutschen Post AG rechtzeitig zur jeweiligen Auszahlung des neuen Zahlbetrags in einem Schreiben an alle Rentnerinnen und Rentner über die Höhe der Rentenanpassung informiert.


Viele Delegierte aus Südwesten auf VdK-Bundesverbandstag

21 Delegierte aus dem Südwesten und sechs weitere Personen vertraten unlängst den VdK Baden-Württemberg auf dem 19. Bundesverbandstag des Sozialverbands VdK in Berlin. Dort waren rund 200 Delegierte aus 13 Landesverbänden präsent. Wie vielfach berichtet, wurde VdK-Präsidentin Verena Bentele, die aus der Bodenseeregion stammt, einstimmig wiedergewählt. Die 41-Jährige amtiert seit 2018. In ihrer bisherigen Amtszeit erhöhte sich die VdK-Mitgliederzahl auf fast 2,2 Millionen Menschen. In Baden-Württemberg gehören rund 255.000 Frauen und Männer jeden Alters dem VdK an. Der Landesverband wird seit 2020 von Hans-Josef Hotz (67) geführt. Bentele, Hotz und ihre unzähligen ehren- und hauptamtlichen Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Bund und Land, vertreten die sozialpolitischen Interessen dieser und weiterer Menschen gegenüber Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Zugleich bietet der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen, wie professionellen Sozialrechtsschutz durch alle Instanzen. Dafür stehen allein in Baden-Württemberg 65 hauptamtliche VdK-Juristinnen und -Juristen in 35 Servicestellen des Sozialverbands in allen Landesteilen zur Verfügung.


BAGSO: Ältere vor Hitze schützen – Kommunale Hitzeaktionspläne erstellen!

Zum bundesweiten Hitzeaktionstag im Juni rief die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der auch der Sozialverband VdK angehört, dazu auf, Ältere besser vor Hitze zu schützen. Mit fortschreitendem Klimawandel nehme die Hitzebelastung seit Jahren zu und stelle ein Gesundheitsrisiko für alle dar. „Zu den besonders Gefährdeten zählen vor allem ältere und pflegebedürftige Menschen“, so die BAGSO. Sie appelliert an alle Kommunen, Hitzeaktionspläne zu erstellen und umzusetzen, um negativen gesundheitlichen Folgen vorzubeugen. Hitzeaktionspläne sollten sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige vorsorgende Maßnahmen umfassen und einen Fokus auf Risikogruppen legen, empfiehlt auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Für den Hitzeschutz von Älteren mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sind aus BAGSO-Sicht vor allem verhältnispräventive Maßnahmen wichtig. Sie setzen in der Umwelt der Menschen an, wie klimaangepasste Gebäude- und Freiraumplanung. Denn Pflegebedürftige könnten nur eingeschränkt Einfluss auf ihr Verhalten nehmen und seien bei Hitze häufig auf die Hilfe anderer angewiesen, beispielsweise bei Flüssigkeitsaufnahme oder Kleidungswechsel. Zugleich könne sich der alte Körper nicht mehr so leicht an hohe Temperaturen anpassen, vor allem, wenn zusätzlich chronische Erkrankungen bestehen, auch nehme das Durstgefühl ab, so die BAGSO.


Vorsicht bei Absagen der Kasse per Telefon

„Er kann durchaus vorkommen, dass Krankenkassen ihre Versicherten anrufen, um ihnen die Entscheidung zu einer beantragten Leistung mündlich mitzuteilen“, informierte unlängst die VdK-Zeitung die Mitglieder des Sozialverbands. Durch solche unangekündigten Anrufe fühlten sich die meisten Menschen überrumpelt, vor allem, wenn es sich um die Ablehnung einer Leistung handle, so die Mitgliederzeitung. „Doch auch wenn Versicherte davon ausgehen, dass sie in der Regel einen schriftlichen Bescheid erhalten, ist dieses Vorgehen rechtens“, stellte die VdK-Zeitung klar und gab den Tipp, sich Entscheidungen der Kasse stets schriftlich geben zu lassen. Denn ohne schriftlichen Bescheid werde es schwieriger die Entscheidung der Krankenkasse nachzuvollziehen. Zudem muss der schriftliche Bescheid immer mit einer Begründung versehen sein und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, in der die Rechtsmittel und die Frist genannt sind. Weiterer Tipp: VdK-Mitglieder können sich bei Streitfällen mit gesetzlichen Krankenversicherungen oder bei anderen sozialrechtlichen Streitigkeiten von den hauptamtlichen VdK-Juristen beraten und juristisch vertreten lassen. Die Geschäftsstellen dieser VdK-Experten finden sich auf den Internetseiten des Landesverbands unter www.vdk-bw.de


Erstattungsansprüche gegenüber Pflegekasse erlöschen nicht mit Tod

Erben können bei der Pflegekasse Kostenerstattungsansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod ihres pflegebedürftigen Angehörigen geltend machen. Das sieht eine wenig beachtete Gesetzesänderung im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) vor, das bereits seit Juli 2021 in Kraft ist. In Frage kommt dies für Leistungen und Kosten wie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die Kosten für eine Verhinderungspflege, Kosten für Entlastungsleistungen, beispielsweise die Tagespflege, oder auch die Kosten für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, wie eine barrierefreie Dusche. „Wichtig ist, dass die Leistungen vor dem Tod der pflegebedürftigen Person erbracht wurden“, betonte unlängst die Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung und gab den Tipp: „Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung, wenn zum Beispiel Verhinderungspflege in Anspruch genommen oder die Wohnung pflegegerecht umgebaut wurde, die Rechnungen aber erst nach dem Tod Ihres Angehörigen bei der Pflegekasse eingereicht werden können.“


16. September 2023 VdK-Gesundheitstag in Liederhalle Stuttgart

Auch in diesem Jahr führt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. wieder einen großen Gesundheitstag in Stuttgart durch. Die ganztägige Veranstaltung findet am Samstag, 16. September 2023, in der Liederhalle statt. Die begleitende Ausstellung im Foyer öffnet bereits kurz nach 9.00 Uhr. Die Vorträge rund ums Thema „Medizinische Versorgung in Baden-Württemberg – auch in Zukunft gut und für alle erreichbar?“ beginnen um 10.00 Uhr. Veranstaltungsende ist gegen 16.00 Uhr. Der Eintritt ist für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger frei. Allerdings ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich – beispielsweise im Onlineanmeldeportal auf der Homepage des VdK-Landesverbands unter www.vdk-bw.de oder per E-Mail an VdK-Mitarbeiterin Andrea Heider in Stuttgart: a.heider@vdk.de .


Mai 2023

VdK-Präsidentin Verena Bentele wiedergewählt

Der VdK Deutschland hat seine Präsidentin Verena Bentele auf seinem Bundesverbandstag in Berlin einstimmig wiedergewählt. Die 41-Jährige, die aus Baden-Württemberg stammt, steht seit Mai 2018 an der VdK-Spitze. Während ihrer ersten Amtszeit erhöhte sich die Zahl der Mitglieder auf fast 2,2 Millionen. Im Südwesten gehören rund 255.000 Menschen dem VdK-Landesverband an. Bentele und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Bund und Land vertreten die sozialpolitischen Interessen dieser Menschen vor Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Zugleich bietet der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen, insbesondere Sozialrechtsschutz.
Verena Bentele ist zwölffache Paralympicssiegerin und vierfache Weltmeisterin im Biathlon und Skilanglauf. Nach ihrer Sportkarriere wirkte die blinde Athletin von 2014 bis 2018 als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.


Mitte Juni: VdK auf REHAB-Messe Karlsruhe

Bereits zum 22. Mal findet die Europäische Fachmesse REHAB im Juni 2023 in Karlsruhe statt. Sie gilt als größte Messe ihrer Art in Süddeutschland und hat die Schwerpunkte Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion. Neben Fachbesuchern von Nah und Fern wird die REHAB stets auch von vielen Menschen mit Behinderungen oder/und Pflegebedarf, von pflegenden Angehörigen, Mitwirkenden in Selbsthilfegruppen und von anderen Experten in eigener Sache besucht. 2023 öffnet die REHAB vom 15. bis 17. Juni ihre Tore – jeweils um 10 Uhr. Als REHAB-Aussteller seit Langem dabei ist der VdK Baden-Württemberg – diesmal in der dm-arena, Platz „U30“. Dort informieren VdK-Mitarbeiter über die Aufgaben und Ziele des größten Behinderten- und Sozialverbands in Bund und Land und stellen das umfangreiche Mitgliederserviceangebot vor. Weitere Informationen zu Messe und Rahmenprogramm finden sich unter www.rehab-karlsruhe.com im Internet.


Pflegegeld darf nicht gepfändet werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Oktober 2022 (Aktenzeichen IX ZB 12/22) entschieden, dass weitergeleitetes Pflegegeld nicht als Arbeitseinkommen gilt. Das bedeutet: Pflegegeld darf nicht gepfändet werden, wenn ein pflegender Angehöriger überschuldet ist. Sonst werde man dem gesetzlichen Ziel des Pflegegelds, die Pflegebereitschaft von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn zu erhöhen, nicht gerecht. Pflegegeld ist, so der BGH, kein Entgelt für bestimmte Leistungen, sondern eine materielle Anerkennung.
Wichtig ist auch: Pflegegeld ist als Sozialleistung für die Pflegebedürftigen selbst steuerfrei. Geben sie es an pflegende Angehörige weiter, müssen diese ebenfalls keine Steuern darauf zahlen. Steuerfrei bleibt das Pflegegeld auch für Menschen, die zwar nicht zur Verwandtschaft zählen, aber eine enge Beziehung zum Pflegebedürftigen haben und sich verpflichtet fühlen, ihn zu unterstützen. Pflegepersonen, die jedoch für die Pflege mehr als nur das Pflegegeld bekommen, müssen diese Einkünfte beim Finanzamt anzeigen.


Wieder VdK-Reha- und Gesundheitsmesse am 5. Juli in Harmonie Heilbronn

Am 5. Juli 2023 findet anlässlich der großen Schwerbehindertenvertrauensleute-Konferenz des Sozialverbands VdK wieder eine begleitende Reha- und Gesundheitsmesse in der Harmonie Heilbronn statt. Sie öffnet für das breite interessierte Publikum – gratis und ohne Anmeldepflicht – von 10 bis gegen 14 Uhr ihre Tore. Es haben sich bereits rund 40 Aussteller angemeldet. Neben Dienstleistern aus dem Gesundheits- und Rehabereich, Sozialversicherungsträgern, mehreren Berufsförderungswerken und weiteren Bildungseinrichtungen, Sozialinstitutionen und Selbsthilfegruppen stehen auch die Pflegestützpunkte und die offiziellen Inklusionsbeauftragten von Stadt und Landkreis Heilbronn den Besuchern Rede und Antwort. Wie immer sind VdK-Experten aus den Bereichen Patienten- und Wohnberatung sowie Sozialrechtsschutz präsent. Außerdem führen viele Aussteller ein Mitmachprogramm durch. Ganz im Zeichen des barrierefreien Autofahrens steht der Gemeinschaftsstand zweier Aussteller aus dem Automobilsektor.


Mit „VdK Reisen“ barrierefrei nach Thüringen

„VdK Reisen“, das Reisebüro des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg in Stuttgart, und sein langjähriger Partner „Müller Reisen“ aus Bösingen führen auch im Frühherbst wieder eine barrierefreie Reise durch. Vom 17. bis 22. September geht es nach Thüringen – im auch E-Rollstuhl-tauglichen Reisebus mit Behinderten-WC. Neben Stadtführungen in Erfurt und Eisenach stehen zudem eine Führung im Japanischen Garten in Bad Langensalza und der Baumkronenpfad im Nationalpark Hainich auf dem Programm, des Weiteren die Besichtigung der Viba Nougat-Welt. Die Reisegruppe residiert im barrierefreien Dreisterne-Schlosshotel in Behringen. Wie immer in der 32-jährigen Geschichte von „VdK Reisen“ können interessierte Mitglieder und Nichtmitglieder, behinderte und nichtbehinderte Menschen mitfahren. Neben Stuttgart und Bösingen gibt es noch drei weitere Buszustiege in Baden-Württemberg.

Detailauskünfte bei:

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April 2023

Hertie-Preis prämiert Bewusstsein für inklusive Gesellschaft

Noch bis zum 31. Mai 2023 kann man sich für den Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe bewerben. Er sucht Menschen, die sich für Menschen einsetzen und dabei das Bewusstsein für eine inklusive Gesellschaft stärken. Konkret geht es um „Engagement, das ans Herz geht, das Veränderungen im Leben erkrankter Mitmenschen und ihrer Angehörigen schafft und unser gesellschaftliches Miteinander stärkt“, schreibt die gemeinnützige Stiftung in ihrer Ausschreibung. Die Hertie-Stiftung konzentriert sich auf die Leitthemen „Gehirn erforschen“ und „Demokratie stärken“ – dabei im Fokus sind der Mensch und die konkrete Verbesserung seiner Lebensbedingungen. Beim aktuellen Hertie-Preis, der mit 25.000 Euro dotiert ist, stehen die Multiple Sklerose (MS) und weitere neurologische Erkrankungen im Mittelpunkt. Prämiert werden herausragendes Engagement und vorbildliche Aktivitäten, kreative und außergewöhnliche Ansätze von Einzelpersonen oder von Gruppen. Die Größe des Projekts soll weniger entscheidend sein. Weitere Informationen gibt es unter www.ghst.de/hertie-preis


Jetzt gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten

Seit Januar 2023 gilt das sogenannte Notvertretungsrecht für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Denn entgegen weitverbreiteter Ansicht konnten sich diese Personen bis vor Kurzem, auch im medizinischen Notfall, nicht bei medizinischen Entscheidungen vertreten. Die Gesetzesänderung bedeutet nun:
Auch wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, können Eheleute und eingetragene Lebenspartner im medizinischen Notfall, beispielsweise nach einem schweren Unfall oder Schlaganfall, füreinander entscheiden. So regelt es Paragraf 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eheleute, die nicht möchten, dass der Ehepartner im Notfall für sie in Gesundheitsangelegenheiten entscheidet, können Widerspruch einlegen und beim Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) eintragen lassen. Weitere Ausschlussgründe für das Notvertretungsrecht sind: Das Ehepaar lebt getrennt oder es gibt bereits eine Vorsorgevollmacht mit entsprechenden Regelungen. Das Notvertretungsrecht ist auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge und auf maximal sechs Monate begrenzt. Nach Fristablauf wird bei Bedarf ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Eine Vorsorgevollmacht ist daher weiterhin sinnvoll.


Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz seit Jahrzehnten

15,5 Millionen Euro an Nachzahlungen erstritten die hauptamtlichen VdK-Juristen im Jahr 2022 allein in Baden-Württemberg. Der VdK-Sozialrechtsschutz gehört seit den Anfängen des Sozialverbands Mitte/Ende der 1940er-Jahre zu den ganz wesentlichen Mitgliederserviceleistungen. Im Südwesten wird diese zentrale Dienstleistung durch die 65 Juristinnen und Juristen der gemeinnützigen VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg erbracht. Sie beraten und vertreten die Mitglieder in allen Bereichen des umfangreichen Sozialrechts, beispielsweise bei Streitfällen um den Grad der Behinderung oder den Pflegegrad, um das Krankengeld, die Erwerbsminderungsrente oder um die Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Wegeunfalls. Dieses VdK-Expertenteam steht den Ratsuchenden in landesweit 35 Beratungsstellen von „A“ wie Aalen bis „W“ wie Waldshut-Tiengen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich unterwww.vdk-bw.de (Rubrik Beratungsstellen).


Eigenes Merkzeichen für Taubblindheit

In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit amtlich festgestellter Schwerbehinderung, in Baden-Württemberg fast 957.500 mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50. Ab diesem GdB wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Viele dieser Ausweise enthalten sogenannte Merkzeichen wie „G“ für „Gehbehinderung“, „H“ für „hilflos“ oder „B“ für „Begleitperson“. Sie erleichtern die Geltendmachung der Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung. Noch recht neu ist das Merkzeichen „TBI“. Es wurde 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführt. „TBI“ steht für die schwere Behinderung „Taubblindheit“. Bundesweit gibt es rund 10.000 taubblinde Menschen. Zirka 1000 der Betroffenen haben eine angeborene Taubblindheit. Das neue Merkzeichen können sie erhalten, wenn bei ihnen eine Störung der Hörfunktion mit einem GdB von mindestens 70 vorliegt und wenn zugleich wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 besteht. Mit dem „TBI“ wird die Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt.


März 2023

BAGSO-Ratgeber für pflegende Angehörige

„Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ lautet der Titel einer bekannten Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die jetzt wieder erhältlich ist. Sie gibt Antworten auf wichtige Fragen rund um die Pflege von Angehörigen. Denn, in Deutschland sind knapp fünf Millionen Menschen pflegebedürftig und die meisten von ihnen werden zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt und betreut. Viele sehen sich mit enormen Anforderungen konfrontiert. Der Ratgeber zeigt denn auch Möglichkeiten der Entlastung auf und ermutigt dazu, rechtzeitig Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen. Er kann kostenlos unter www.bagso.de (Rubrik Publikationen) bestellt oder dort als barrierefreies pdf-Dokument heruntergeladen werden. Bei der BAGSO, der auch der Sozialverband VdK als eine von über 120 Mitgliedsorganisationen angehört, sind noch weitere interessante Broschüren erhältlich. Auch telefonische Bestellungen sind unter (02 28) 24 99 93-0 möglich.


Pflege-Erstattungsansprüche erlöschen nicht

Das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juli 2021 sieht vor, dass Erben bei der Pflegekasse Kostenerstattungsansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod ihres pflegebedürftigen Angehörigen geltend machen können. Das gilt für folgende Leistungen und Kosten: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Kosten für eine Verhinderungspflege, Kosten für Entlastungsleistungen, beispielsweise Tagespflege, oder auch für die Kosten für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen wie eine barrierefreie Dusche. Wichtig ist, dass die Leistungen vor dem Tod der pflegebedürftigen Person erbracht wurden. „Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung, wenn zum Beispiel Verhinderungspflege in Anspruch genommen oder die Wohnung pflegegerecht umgebaut wurde, die Rechnungen aber erst nach dem Tod Ihres Angehörigen bei der Pflegekasse eingereicht werden können“, so der Tipp der Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung.


Barrierefrei verreisen mit dem VdK

Auch in 2023 bietet das VdK-eigene Reisebüro „VdK Reisen“ wieder zwei komplett barrierefreie Reisen für alle Interessierten mit und ohne Behinderung – und unabhängig von einer VdK-Mitgliedschaft – an. In bewährter Kooperation mit „Müller Reisen“ (Bösingen) geht es – im auch für E-Rollstühle tauglichen Reisebus – vom 30. Mai bis 5. Juni an den Ossiacher See in Kärnten. Wer lieber im Herbst wegfahren will, kann vom 17. bis 22. September 2023 auf Tour nach Thüringen. Bei beiden Reisen ist auch das tägliche Ausflugs- und Besichtigungsprogramm behindertengerecht und barrierefrei. Für Detailauskünfte steht „VdK Reisen“ in der Stuttgarter Landesgeschäftsstelle des Sozialverbands VdK, Telefon (07 11) 6 19 56-82 oder -85, bereit. Unter www.vdk-reisen.de finden sich ebenfalls Informationen zu diesen und zu weiteren Reisen, außerdem in jeder VdK-Zeitung auf Seite 18.


Februar 2023

Uwe Würthenberger jetzt Ehrenmitglied VdK-Landesvorstand

Über eine weitere hohe Ehrung durfte sich der frühere stellvertretende Vorsitzende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V., Uwe Würthenberger, kürzlich freuen. Würthenberger, erst im Dezember 2022 zum Ehrenvorsitzenden des VdK-Bezirksverbands Südbaden ernannt, wurde für seine großen Verdienste um den Südwest-VdK nun auch die Ehrenmitgliedschaft im Landesverbandsvorstand verliehen. Der Behinderten- und Sozialexperte aus Freiburg hatte von 2002 bis Juli 2022 erfolgreich, mit großer Sachkunde und Empathie, den Bezirksverband Südbaden gelenkt und – ebenfalls ehrenamtlich – als Landesvize die Geschicke des gut 250.000 Mitglieder starken VdK Baden-Württemberg mitgelenkt. Darüber hinaus war Würthenberger Mitglied des Aufsichtsrats der VdK-Wohnungsbaugesellschaft GSW in Sigmaringen. Auch außerhalb des VdK waren sein Engagement und sein Wissen sehr geschätzt, beispielsweise als ehrenamtlicher Richter, zunächst am Landessozialgericht und später am Bundessozialgericht.
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DRV rät zur Prüfung der Jahresmeldung

Bis Mitte Februar erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung“ von ihrem Arbeitgeber. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg rät dazu, die Angaben genau zu prüfen und diese Jahresmeldung gut aufzubewahren. Denn falsche Angaben könnten sich sowohl auf die künftige Bearbeitung der Rentenanträge als auch auf die Rentenhöhe auswirken. Für alle Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2022 beschäftigt waren, müssen die Arbeitgeber zusammen mit der ersten Lohn- oder Gehaltsabrechnung 2023 eine Jahresmeldung für das vergangene Jahr abgeben. Aus dieser geht neben dem Zeitraum der Beschäftigung auch das sozialversicherungspflichtige Entgelt hervor, aus dem die spätere Rente berechnet wird. „Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst“, betont die DRV. Wer Fehler entdecke, solle sich sofort an den Arbeitgeber wenden. Für die Jahresmeldung werden die Daten maschinell vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse als Einzugsstelle gemeldet. Sie leitet die Daten automatisch an die anderen Sozialversicherungsträger weiter. Auch für Minijobs werden Jahresmeldungen abgegeben, Empfänger ist hier allerdings die Minijobzentrale.
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Weiterhin viel Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen

Am 8. März ist wieder Internationaler Frauentag – ein langjähriger Gedenk- und Aktionstag, der nach wie vor nötig ist, sagt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg. Denn auf den 7. März fällt im Jahr 2023 der Equal Pay Day. Er macht auf Verdienstunterschiede von Frauen und Männern aufmerksam und markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der in Deutschland weiterhin immens ist. Er beträgt aktuell 18 Prozent, in Baden-Württemberg sogar 23 Prozent. Bis zum Equal Pay Day am diesjährigen 7. März arbeiten Frauen sozusagen umsonst – ganze 66 Tage. Der VdK ermutigt denn auch die Frauen, Lohngerechtigkeit einzufordern und für die bessere Vereinbarkeit von Kindererziehung und Pflegetätigkeit mit der Berufstätigkeit einzutreten. Schließlich müsse man hier auch Armut und Altersarmut im Blick haben, so der VdK, der bundesweit fast 2,2 Millionen und im Südwesten gut 250.000 Mitglieder hat, darunter mehr als die Hälfte Frauen.
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Zum Vormerken: VdK lädt zur SBV-Konferenz am 5. Juli nach Heilbronn

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. lädt auch dieses Jahr wieder die Schwerbehindertenvertrauenspersonen von Firmen, Behörden und Einrichtungen sowie Betriebs- und Personalräte am Mittwoch, 5. Juli, 9.30 bis zirka 15.30 Uhr, zur SBV-Konferenz in die Harmonie Heilbronn ein. Das Motto in 2023 lautet: „Schwerbehindertenvertretungen einbinden!“. Fachlicher Ausgangspunkt wird ein Podiumsgespräch zum neuen „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ sein. Außerdem wird die Berliner Professorin Dörte Busch den Fachkomplex „Gesundheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz“ behandeln. Neben Vorträgen und Podiumsgespräch findet in den Foyers und vor der Halle auch wieder die begleitende Reha- und Gesundheitsmesse statt, zu der rund 50 Aussteller, darunter auch Selbsthilfegruppen, erwartet werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Onlineanmeldung gibt es ab März unterwww.vdk-bw-event.de
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Januar 2023

Sozialrecht: Neue Regelungen ab 2023

Auch nach dem Jahreswechsel 2022/2023 treten wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen im Sozialrecht, zumeist zum 1. Januar 2023, in Kraft: Anstelle von Hartz IV gibt es fortan ein sogenanntes Bürgergeld, was der Sozialverband VdK grundsätzlich begrüßt. Wie hoch die Beträge für welche Personengruppen sind, erfahren Interessierte auf der Homepage des VdK Baden-Württemberg unter www.vdk-bw.de. Dort kann man sich zudem über Neuerungen beim Wohngeld, beim Kindergeld und beim Kinderkrankengeld, im Bereich Krankenversicherungsbeiträge, ebenso über geänderte Hinzuverdienstgrenzen bei der Rente, außerdem über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aber auch über Gas- und Strompreisbremse und weitere Dinge informieren, die insbesondere gesetzlich Versicherte sowie Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren. Welche sozialpolitischen Positionen der Sozialverband VdK bezieht , wo sich die zahlreichen Geschäftsstellen befinden und vieles mehr gibt es ebenfalls unter www.vdk-bw.de. Über diese Website kommt man auch zu den regelmäßigen VdK-Podcasts und zu Informationen in Sachen Ehrenamt.
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Ab 2023 elektronische AU-Bescheinigung für Arbeitgeber Pflicht

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) informieren. Ab dem vierten Tag dieser AU sind sie grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit mit einer sogenannten AU-Bescheinigung nachzuweisen. Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern. Vor 2023 gab es die AU-Bescheinigung in Papierform auf dem gelben Papier im Kleinformat. Ab Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den gesetzlichen Krankenkassen für Arbeitgeber Pflicht. Das heißt, der Arbeitgeber ruft die Daten bei der zuständigen Krankenkasse seines Mitarbeiters oder seiner Mitarbeiterin ab. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber daher keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Die Pflicht, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen, entfällt jedoch nicht! Es besteht auch weiterhin ein Anspruch darauf, sich von Arzt oder Ärztin die AU-Bescheinigung in Papier geben zu lassen. Das Papierdokument hat hohen Beweiswert – beispielweise bei einer fehlgeschlagenen Übermittlung im elektronischen Verfahren. Krankenhäuser nehmen ebenfalls an diesem E-Verfahren teil. Nicht beteiligt sind derzeit jedoch Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehaeinrichtungen sowie Physio- und Psychotherapeuten.
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November 2022

Riester-Zulage noch bis Jahresende sichern

Wer die staatliche Riester-Zulage für 2020 noch bekommen will, muss diese spätestens bis Ende 2022 über den Anbieter seines Riester-Vertrags beantragen. Darauf wies kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) hin. Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, könne über seinen Vertragsanbieter auch einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage werde dann automatisch Jahr für Jahr direkt durch den Anbieter gestellt. Die DRV rät allerdings, die Angaben im Dauerzulagenantrag regelmäßig zu prüfen. Sie verweist hier auf etwaige Änderungen bei Gehalt oder persönlichen Lebensverhältnissen durch Heirat, Geburt eines Kindes oder auch den Kindergeldwegfall. Die volle staatliche Riester-Grundzulage für 2020 beträgt 175 Euro pro Jahr. Zudem wird eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich je Kind gezahlt. Einen zusätzlichen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro erhalten alle Personen, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mehr Informationen zur gesetzlichen Rente und zur privaten sowie betrieblichen Altersvorsorge gibt es in den Servicezentren für Altersvorsorge der DRV Baden-Württemberg. An landesweit 19 Standorten erfolgen produkt- und anbieterneutrale sowie individuelle Intensivgespräche zur Altersvorsorge.
Adressen unter www.prosa-bw.de __________________________________________________________________________

VdK-Mitgliedschaft zum Verschenken

Weihnachten ist Geschenkezeit! Da bietet sich auch die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. an. Denn die einjährige VdK-Mitgliedschaft mit allen Rechten kann per Gutschein verschenkt werden. So kann man für den regulären Jahresmitgliedsbeitrag von 72 Euro eine geliebte Person an Kompetenz, Verbandsstärke und VdK-Mitgliederservice teilhaben lassen. Nur 36 Euro fallen an, wenn der oder die Bedachte unter 35 ist. Unter www.vdk-bw.de Rubrik „Mitglied werden“, Unterrubrik „Mitgliedschaft verschenken“, gibt es die Gutscheinmotive zum Auswählen. Dann ist die Online-Anforderung für die einjährige Mitgliedschaft auszufüllen. Anschließend muss lediglich „Absenden“ angeklickt werden. Man erhält daraufhin von der VdK-Landesgeschäftsstelle in Stuttgart eine Rechnung über 72 beziehungsweise 36 Euro, für die einjährige Mitgliedschaft der beschenkten Person. Nach Eingang dieses Betrags auf dem VdK-Konto bekommt man den Geschenkgutschein sowie die Beitrittserklärung zum Verschenken an Weihnachten oder zu anderen Anlässen. Wer keine Möglichkeit der Online-Bestellung hat, kann sich telefonisch mit VdK-Mitarbeiterin Andrea Heider, Telefon (0711) 619 56-34, in Verbindung setzen.
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Ehrenamt bereichert und macht Freude!
Sozialverband VdK setzt auf aktive Menschen

Seit rund 75 Jahren bildet das ehrenamtliche Engagement einen der Hauptpfeiler des Sozialverbands VdK. Unzählige ehrenamtlich aktive Menschen wirken als gewählte Vorstandsmitglieder und/oder Unterstützerinnen und Unterstützer bei Veranstaltungen und Stammtischen, Ausflügen und Reisen, Treffen und Aktionen, bei Sprechstunden und bei Besuchs- oder Begleitdiensten mit. Auch in Sachen Wohnberatung setzt der Sozialverband VdK auf die Einsatzfreude tatkräftiger Menschen. So gibt es beim gut 250.000 Mitglieder starken Landesverband Baden-Württemberg zirka 10.000 ehrenamtlich engagierte Frauen und Männer. Sie werden professionell unterstützt von rund 200 hauptamtlich Mitarbeitenden – beispielsweise in der Stuttgarter Landesgeschäftsstelle, in vier Bezirksgeschäftsstellen und in landesweit 35 Beratungsstellen und weiteren VdK-Einrichtungen sowie im Wege digitaler Medien und Formate. Ebenso werden den Ehrenamtlichen regelmäßige Seminare und Schulungen angeboten. Sogenannte Ehrenamtscafés und Ehrenamtsbeauftragte in den VdK-Kreisverbänden erleichtern Kontaktaufnahme und Einstieg in ein VdK-Ehrenamt.
Sind auch Sie kontaktfreudig, gesellig, sozial eingestellt und vielseitig interessiert – dann könnte die ehrenamtliche Mitarbeit im Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. für Sie ebenfalls eine wertvolle und bereichernde Tätigkeit sein.
Weitere Informationen und Kontakt: www.vdk-bw.de Rubrik Ehrenamt
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VdK-Schließtage an Weihnachten und zwischen den Jahren

„Zwischen den Jahren zur Ruhe kommen“, heißt es demnächst auch beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg und seinen Einrichtungen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Stuttgarter Landesgeschäftsstelle, die Bezirksgeschäftsstellen in Freiburg, Heidelberg und Tübingen, die 35 VdK-Beratungsstellen und die VdK Service GmbH Baden-Württemberg samt „VdK Reisen“ in Stuttgart sind zu diesen Zeiten geschlossen: von Heiligabend, 24. Dezember 2022, bis einschließlich Neujahr, 1. Januar 2023. Die Geschäftsstellen öffnen in der Regel wieder am Montag, 2. Januar. Die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in der Stuttgarter Gaisburgstraße, die freitags generell geschlossen ist, hat entsprechend ab Freitag, 23. Dezember, Weihnachtspause. Sie öffnet wieder am Montag, 2. Januar 2023. Die VdK-Patienten- und Wohnberatung in Radolfzell ist bereits ab Mittwoch, 21. Dezember, und bis einschließlich Dienstag, 3. Januar, geschlossen. Alle Geschäftsstellenadressen sowie die Anschriften und Sprechzeiten der VdK-Juristinnen und -Juristen gibt es unter www.vdk-bw.de. Es wird um Terminvereinbarung gebeten. Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten finden sich auch auf sonstigen VdK-Websites oder den VdK-Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, Twitter und YouTube) sowie gegebenenfalls zum Abhören am Telefon und per Geschäftsstellenaushang.
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September/Oktober 2022

VdK-Gesundheitstag 2022 im Zeichen der Pflege

Nach dreijähriger Corona-Pause führte der Sozialverband VdK Baden-Württemberg im September 2022 wieder seinen traditionellen Gesundheitstag durch. Diesmal drehte sich alles ums Thema Pflege. Zur Großveranstaltung in der Liederhalle Stuttgart kamen 1200 Menschen. In ihrem Beisein erneuerte der Südwest-VdK seine langjährige Forderung an das Land, wieder die Investitionskosten für Pflegeheime zu übernehmen. Hintergrund sind die hohen und weiter steigenden Eigenanteile der Heimbewohner. Diese VdK-Forderung unterstreichen gut 100 000 von Mitgliedern und anderen engagierten Menschen im Jahr 2019 gesammelte Unterschriften, die pandemiebedingt bislang noch nicht überreicht worden waren. Eine symbolische Übergabe an eine Vertreterin d

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