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Sozialrechtsschutz
Rat und Hilfe in allen sozialen Fragen
Die VdK-Mitarbeiter/innen in den 1.300 Ortsverbänden und Kreisverbänden beraten die Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfen, übernehmen den Schriftverkehr oder begleiten zu Arzt- oder Behördengängen.
In strittigen Fällen - wenn zur Durchsetzung der Rechte Widerspruch oder Klage eingelegt werden müssen - werden unsere Mitglieder durch die hauptamtlichen Sozialjuristinnen und -juristen in den zehn Bezirksgeschäftsstellen vor Behörden, Verwaltungen und Gerichten vertreten - wenn's sein muss, durch alle Instanzen. Fast jedes 5. Verfahren vor den Sozialgerichten in Hessen und jedes 15. in Thüringen wird von VdK-Bevollmächtigten geführt.
Wir kennen uns aus in allen Bereichen des Sozialrechts:
Behindertenrecht
-Anerkennung einer Behinderung
-Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. Freifahrt)
-Zustimmungsverfahren Kündigung
-Rehabilitation
Rentenrecht
-Altersrente für schwerbehinderte Menschen/Frauen/Arbeitslose und nach Altersteilzeit
-Erwerbsminderungsrente
-Hinterbliebenenrenten
-Übergangsregelungen
-rentenrechtliche Zeiten
-Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (keine gerichtliche Vertretung)
-steuerliche Auswirkungen in den Grundsätzen
Probleme mit der Berufsgenossenschaft
-BG-Rente
-Verletztengeld
-Reha-Maßnahmen
-Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle
Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende, etwa
-Leistungsarten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Arbeitslosengeld II usw.)
-Anrechnung von Einkommen und Vermögen
-Heranziehung Unterhaltspflichtiger (ohne Vertretung vor Familiengerichten)
Pflegeversicherung
-Pflegegeld und Pflegesachleistung und als Voraussetzung dafür die An-erkennung einer Pflegestufe
-Hilfsmittel der Pflegekassen
Krankenversicherung
-Krankenversicherung der Rentner
-Heil- und Hilfsmittel
-Zuzahlungen/Überforderungsklausel
-häusliche Krankenpflege
-Krankengeld
Leistungen der Agentur für Arbeit
-Arbeitslosengeld
-Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
-Sperrzeiten
-Insolvenzgeld
Sonstige Bereiche
-Opferentschädigungsgesetz
-Kriegsopferversorgung/-fürsorge
-Wohngeld (keine gerichtliche Vertretung) und Landesblindengeld
-Kindergeld, soweit ein Bezug zur Behinderung besteht (keine gerichtliche Vertretung)
WICHTIG: Wir können in der Regel nur Prozessvertretungen vor dem Sozialgericht übernehmen!
Anwaltsberatung
In Fällen "am Rande des Sozialrechts", in denen der VdK nicht selbst tätig werden darf, können Mitglieder kostenlos Auskunft durch zugelassene Rechtsanwälte unseres Vertrauens erhalten. Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:
-Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
-Miet- oder Erbrecht
-Abfassung eines Testamentes
-Mobbing am Arbeitsplatz wegen Behinderung
-Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Wird nach dieser "Erstberatung" ein weitergehendes Tätigwerden - etwa eine Vertretung durch unseren Vertrauensanwalt - gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Selbstverständlich werden dabei private Rechtschutzversicherungen anerkannt.