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Installieren einer Rampe vor Geschäftshaus
An bestehendem Geschäftshaus werden diverse Renovierungsarbeiten und Umbauten vorgenommen. In diesem Zusammenhang soll auch der Zugang zur Ladenpassage barrierefrei umgestaltet werden.
Die Aufgabenstellung hier ist: eine sinnvolle Lösung zu finden und den Höhenunterschied so aufzugreifen und nach DIN auszuführen, dass Steigung/Gefälle im Rahmen der vorgeschriebenen 6 Prozent bleiben. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Schaufenster nicht übermässig verbaut und die erforderlichen Längen der Rampen eingehalten werden, zumal die einfache Gebäudefront nicht die Länge der Rampe bietet.
Der erste Teil der schiefen Ebene wird in den Hauseingang gelegt werden müssen. Hier erhält man incl. der vorhandenen Treppe -Stufen müssen überbaut werden- eine Länge von ca. 4,5 m und einen Höhenunterschied von 26 cm. Der Rest der Rampe liegt dann in einer zu gestaltenden Art vor dem Gebäude im Fußgängerbereich, was jedoch auch zum Grundstück gehört. Dies könnte ohne weiteres in einem Art "U" vor den Schaufenstern über die gesamte Hauslänge erfolgen!
Natürlich könnte man hier in den Eingangsbereich einen Hydraulik-Lift einbauen, der auch gleichzeitig als Abschottung und Wärme-/Kältebrücke dienen könnte. Oder man löst das Problem auf einfache Weise mittels einer sogenannten Lift-Treppe, bei der sich die Stufen auf Knopfdruck zu einer Ebene/Transportfläche sortieren und dann heben oder senken. Dabei kann ein Höhenunterschied bis max. 1,25 m überwunden werden! Die Stufen sind natürlich auch im ursprünglichen Zustand als Treppe zu benützen, ohne dass der eigentliche Sinn als Hebebühne groß auffällt!
Im Vorfeld müssen Behörden und Ämter eingeschaltet und gehört und über Internet Informationen eingeholt werden.
Rampe - barrierefreier Zugang
Der Eingang eines Geschäftshauses soll barrierefrei gestaltet werden.
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Seitlicher Eingang mit Treppe und Rampe (nicht nach DIN) Höhenunterschied ca. 98 cm im hinteren BereichFoto: © Norbert K. Kreß
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Nebeneingang, 8 Stufen, hinten RampeFoto: © Norbert K. Kreß
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Schaufensterfront ca. 20 m, mit zwei Eingängen, vorgebauten SchaufenstererkernFoto: © Norbert K. Kreß
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Straßenfront vor UmbauFoto: © Norbert K. Kreß
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umzubauender Hauseingang 12Foto: © Norbert K. Kreß
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Direktansicht Schaufensterfront, Eingang 12Foto: © Norbert K. Kreß
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Dirketansicht Schaufensterfront, Eingang 10Foto: © Norbert K. Kreß
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Straßenfront aus rechtem BlickwinkelFoto: © Norbert K. Kreß
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Hauseingang 10, bleibt unverändertFoto: © Norbert K. Kreß
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Hauseingang 12, soll barrierefrei werdenFoto: © Norbert K. Kreß
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zu verändernder Eingang, 7 Stufen, Höhenunterschied 1,15 mFoto: © Norbert K. Kreß
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zu verändernder Eingang, Treppe wird durch Rampe ersetztFoto: © Norbert K. Kreß
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Passage, EinkaufsebeneFoto: © Norbert K. Kreß
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Einkaufsebene, rechts und links Ladengeschäfte, links zum seitlichen Ein-/Ausgang mit Rampe (Nebenein-/ausgang/Fluchtweg)Foto: © Norbert K. Kreß
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Zugang zum Fahrstuhl im hinteren Bereich der PassageFoto: © Norbert K. Kreß
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Ein-/Ausgangsbereich von der Ladenpassage ausFoto: © Norbert K. Kreß
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Ausgang mit seitlicher BriefkästenanlageFoto: © Norbert K. Kreß
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Ausgang zum Bürgersteig/Fußgängerzone, dort soll die Verlängerung der Rampe installiert werdenFoto: © Norbert K. Kreß
Die Überlegungen, eine Lift-Treppe einzubauen, musste nach Vorlage der Unterlagen und Technischen Daten der Lift-Treppe eingestellt werden. Die Treppe hätte zwar die Höhenunterschiede überwinden, aber nicht als einzige und ausschließliche Möglichkeit dienen können, den gesamten Passantenverkehr aufzunehmen. Darüber hinaus hat diese Treppe eine Tragfähigkeit von max. 175 Kg! d. h. bei einer Nutzung durch eine große, kräftige, behinderte Person mit einem Elektro-Rollstuhl könnte die Mechanik/Technik überlastet sein! Somit muss eine andere Lösung her.
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