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Verlegen eines Behinderten-Parkplatzes
Ein VdK-Mitglied - Schwerbeschädigt GdB 100 mit mehreren Merkzeichen - hat von der Behörde einen Behindertenparkplatz eingerichtet und ausgewiesen bekommen. Der Behindertenparkplatz befindet sich auf einer öffentlichen Straße im Bereich eines 12 prozentigen Gefälles, 17,5 m vom Grundstücksausgang entfernt. Zwischen dem Grundstücksausgang und dem ausgewiesenen Behinderten-P. befinden sich zwei weitere Parkplätze. Unterhalb des Grundstücksausganges gibt es noch eine weitere Möglichkeit, ein Fahrzeug abzustellen.
Der Antrag des Mitgliedes auf Verlegen des Beh.-P. in die unmittelbare Nähe des Grundstückseinganges wurde von der Behörde abgelehnt mit der Begründung:
>>>In Abwägung aller Aspekte, auch den übrigen Bewohnern des Mehrfamilienhauses nicht die Möglichkeiten zu nehmen, eingangsnah zu parken um zu be- und entladen!
Würde der Beh.-P. verlegt, hätte kein weiterer Verkehrsteilnehmer rund um die Uhr die Chance, hausnah zu parken, zumal der Beh.-P. eigentlich nur zum aus- und einsteigen genutzt werde.<<<
Hier werden wir versuchen im Sinne und Nutzen für das Mitglied die Behörde doch noch zu überzeugen und umzustimmen.
Behinderten-Parkplatz
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Straße mit 12 % Gefälle, vor dem parkenden Auto der Behindertenparkplatz, ausgewiesen mit VZ 314 und 1020-11Foto: © Norbert K. Kreß
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Der Behindertenparkplatz, ausgewiesen mit VZ 314 und 1020-11, bis Grundstückeingang zusätzliche zwei Parkplätze, ca. 17,5 m entferntFoto: © Norbert K. Kreß
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Der Behindertenparkplatz, ausgewiesen mit VZ 314 und 1020-11Foto: © Norbert K. Kreß
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Der Behindertenparkplatz, ausgewiesen mit VZ 314 und 1020-11Foto: © Norbert K. Kreß
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Behindertenparkplatz, ausgewiesen mit VZ 314 und 1020-11Foto: © Norbert K. Kreß
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Grundstücksausgang, bis Behindertenparkplatz sind es 17,5 m, bei ca. 12 % Steigung, davor 2 PKW-ParkplätzeFoto: © Norbert K. Kreß
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Grundstückseingang, Weg zum Hauseingang, 3 Treppenstufen, linksseitig GeländerFoto: © Norbert K. Kreß
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Grundstücksweg vom Hauseingang, 3 Treppenstufen, rechts GeländerFoto: © Norbert K. Kreß
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Grundstücksausgang, rechts davon eine ParkflächeFoto: © Norbert K. Kreß
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Grundstücksausgang, rechts davon eine ParkflächeFoto: © Norbert K. Kreß
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Grundstücksausgang, straßenabwärts mit einer Parkfläche, Gefälle ca 9,5 %, soll zukünftiger Behindertenparkplatz werdenFoto: © Norbert K. Kreß
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Straßenverlauf, Steigung anfangs 9,5 %, dann übergehend bis 12 %, ein Parkplatz vor, drei Parkplätze nach dem Grundstücksein-/ausgang, dritter Stellplatz ist der BehindertenparkplatzFoto: © Norbert K. Kreß
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Parkplatz vor dem Grundstücksein-/ausgang soll der zukünftige Behindertenparkplatz werdenFoto: © Norbert K. Kreß
Mit einem Schreiben an die zuständigen Straßenverkehrsbehörde unterrichtete Herr Norbert K. Kreß - Vors. OV-Neuses - den Sachbearbeiter davon, dass sich auf Bitte des betroffenen, behinderten VdK-Mitgliedes, die Fachstelle Barrierefreiheit an der FH Frankfurt, eingeschaltet hat und tätig geworden ist. Er hinterfragte die Aspekte und Gründe für die Ablehnung, versuchte den Kontakt herzustellen und hatte seine Gesprächsbereitschaft angeboten.
In einer alsbald folgenden Antwort wurde seitens der Behörde ein Ortstermin genannt und signalisiert, dass nach erneuter Aussprache vor Ort einer Umlegung nichts im Wege stehen wird.
Termin: Dienstag, 19. Nov. 2013, 14:30 Uhr, vor Ort
Anwesend waren: Das betroffene behinderte Mitglied und seine Ehefrau, die Sachbearbeiterin vom Straßenverkehrsamt, ein Polizeibamter des Ordnungsamtes,
Martin Fleckenstein und Norbert K. Kreß vom VdK OV-Neuses im Auftrag der Fachstelle für Barrierefreiheit, FH Ffm.
Nach der Begrüßung und kurzer einleitender Worte, konnten sich alle Anwesenden von dem Gesundheitszustand des Behinderten ein Bild machen und sehen, dass eine Umlegung des Behindertenparkplatzes unbedingt erforderlich ist.
Die im Vorfeld befragten Mitbewohner des Hauses, die unmittelbaren Nachbarn, so wie die betreffende Hausverwaltung hatten bereits ihre Zustimmung gegeben.
Es blieb also nur noch zu klären, wo der Parklpaltz eingerichtet wird. Ob die Größe/Maße und sonstigen Vorgaben eingehalten werden können und wo das Schild hingestellt werden soll, ohne dass man dabei auf Unvorhergesehenes stößt.
Der PKW des behinderten Mitgliedes war vor Ort an der Stelle geparkt, an der später dann der Parkplatz eingerichtet werden solle. Es wird zur vorherigen Nachbarausfahrt ausreichend Platz gelassen werden können. Die dann noch zur Verfügung stehende Bürgersteiglänge für den Parkplatz ist mit mehr als sechs Metern für das entsprechende Fahrzeug (SUV) ausreichend, um auch hinter dem geparkten KFZ dem Rollstuhlfahrer Bewegungsfreiheit zu geben.
Dieser Bereich ist außerdem schon straßenseitig mit Verbundpflaster abgesetzt und liegt genau im Eingangsbereich des Grundstückes.
Mit dieser Absprache und dem Übereinkommen aller Beteiligten konnte ein guter Kosens gefunden und dem VdK-Mitglied geholfen werden.
Die Umlegung soll laut Straßenverkehrsbehörde sofort beauftragt werden und so bald als möglich - je nach Witterung - erfolgen.
Projekt - Behindertenparkplatz
Lieber Herr Kreß, das ist ja wunderbar! Herzlichen Glückwunsch!
Da hat sich Ihr Engagement vollkommen gelohnt:-)
Weiter so viel Erfolg bei Ihren Projekten!
Viele Grüße,
Katinka Herr
Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V.
Fachstelle für Barrierefreiheit
Noch zum Ende der darauf folgenden Woche wurde seitens der Behörde das Verkehrszeichen umgesetzt und somit die Verlegung des Behindertenparkplatzes durchgeführt. Alle Hausbewohner und Nachbarn haben sich schon positiv geäußert und finden die neue Anordnung auch für Andere gut. Die Straßenmarkierungen werden lt. Behörde im Frühjahr bei besseren Witterungsbedingungen vorgenommen.
Sie werden hier weiter vom neuesten Stand und dem Ausgang unterrichtet.