Seiteninhalt
Was leistet der Sozialverband VdK
Was macht eigentlich der VdK?
© VdKTVwir möchten Ihnen einige allgemeine Informationen geben und Sie mit unserer Organisation vertraut machen.
Unser Leistungsangebot
Rechtsberatung
Die versierten VdK-Juristen beraten und vertreten die Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten:
- Rentenversicherung,
- soziale Pflegeversicherung,
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
- Schwerbehindertenrecht,
- gesetzliche Krankenversicherung,
- Arbeitsförderung,
- gesetzliche Unfallversicherung,
- Grundsicherung für Arbeitssuchende,
- Grundsicherung im Alter,
- Erwerbsminderung,
- soziales Entschädigungsrecht
Bitte beachten Sie:
Zur Beantragung von Grundsicherungsleistungen, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen und Pflegestufen ist die persönliche Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Behörden bzw. Kranken- und Pflegekassen erforderlich.
Keine Beratung durch den VdK:
Aufgrund vieler Nachfragen machen wir darauf aufmerksam, dass wir für folgende Rechtsgebiete keine Beratungen leisten.
- Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutzverfahren/Abfindung)
- Erbrecht
- Familienrecht (etwa Unterhaltsfragen, Elternunterhalt)
- Angelegenheiten im Bereich der Jungendhilfe
- private Krankenversicherung (Ausnahme Pflege)
- Mietrecht
- private Unfallversicherung
- Wohngeld
Auch steuerrechtliche Fragen fallen nicht in unseren Aufgabenbereich.
Hier besteht jedoch eine Kooperation mit dem Lohn- und Einkommensteuer - Hilfe -Ring Deutschland e.V.
Kontaktdaten sind bei Bedarf im Kreisverband erhältlich.