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Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge
Die Beiträge zum Sozialverband VdK Baden-Württemberg gültig ab 2014
Der Beitrag für das Hauptmitglied beträgt 6 EURO / Monat - 72;00 EURO / Jahr
Ab 01.01.2014 wird ein Familienbeitrag eingeführt:
Hauptmitglied (Regelbeitrag) 1/1 Beitrag 6,00 EURO / Monat 72,00 EURO / Jahr
Ehegatten/Lebensgefährten/Kinder ½ Beitrag 3,00 EURO / Monat 36,00 EURO / Jahr
alle anderen Familienmitglieder
insgesamt eines Weiteren ¼ Beitrag 1,50 / Monat 18,00 EURO / Jahr
höchstmöglicher Beitrag 10,50 / Monat 126,00 EURO / Jahr
Wichtig: Erst wenn der höchstmögliche Beitrag erreicht ist, sind alle weiteren Familienmitglieder beitragsfrei.
Jungmitgliedschaft:
Mitglieder bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres des Hälfte des Regelbeitrages. (36 EURO)
Beiträge für Grundsicherungsempfänger
Bei der Landesverbandskonferenz 2016 wurde beschlossen, dass der Personenkreis der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht,ab 2017 lediglich die Hälfte des Mitgliederbeitrags zu entrichten hat. Der Bezug der Grundsicherung muss allerdings durch Vorlage des entsprechenden Bescheids nachgewiesen werden.