Sozialverband VdK - Ortsverband Neesbach
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Ich habe eine sozialrechtliche Frage, an wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie eine sozialrechtliche Frage oder ein sozialrechtliches Problem haben, dann können Sie sich an den Sozialverband VdK wenden. Der VdK berät seine Mitglieder bundesweit in seinen Rechtsberatungsstellen. Wenn Sie bereits VdK-Mitglied sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Kreisverband vor Ort. Wenn Sie Ihren Ansprechpartner nicht kennen, hilft Ihnen Ihr VdK-Landesverband www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/4549/landesverbaende gerne weiter. Sie sind noch kein Mitglied im VdK? Lesen Sie gern weiter und erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Mitgliedschaft im VdK.

Berät der VdK auch zu anderen Rechtsbereichen als dem Sozialrecht?

Nein. Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich zu sozialrechtlichen Fragen. In anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht berät der VdK nicht.

Gemeinsam - mehrere Hände liegen aufeinander

Berät der Sozialverband VdK auch telefonisch oder per E-Mail?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der VdK keine Sozialrechtsberatung per Telefon oder E-Mail durchführt. Die Rechtsberatung findet in den Rechtsberatungsstellen unserer Landesverbände statt.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im VdK?

Der Sozialverband VdK hat keinen deutschlandweit einheitlichen Mitgliedsbeitrag. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind je nach Landesverband unterschiedlich und liegen zwischen fünf und sieben Euro. Einige VdK-Landesverbände bieten Rabatte für Familienangehörige an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Landesverband oder informieren Sie sich direkt auf den jeweiligen Seiten der www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/4549/landesverbaende.

Kann man seinen VdK-Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?

Ja, das ist möglich. Sie können Ihren VdK-Mitgliedsbeitrag gemäß § 10 b Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerlich absetzen, die Beiträge sind bei der Lohn- und Einkommensteuer also abzugsfähig.

Was heißt eigentlich "VdK"?

Der Verbandsname "VdK" war ursprünglich eine Abkürzung: Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.". In den vergangenen 60 Jahren hat der Verband sich vom ehemaligen Kriegsopferverband zum großen, modernen Sozialverband entwickelt. Heute heißt der Verband offiziell Sozialverband VdK Deutschland e. V. mehr Informationen www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/5583/organisation

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  1. Gemeinsam - mehrere Hände liegen aufeinander | © Sozialverband VdK Deutschland

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