Sozialverband VdK - Ortsverband Neckarsulm
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Gesetzesgrundlagen - Landesbauordnung (Ba-Wü) - DIN-Normen

Gesetzliche Regelungen in Deutschland

Artikel 3 Abs. 3 GG hält unumstößlich fest, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf.
Art. 3 GG
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert die Barrierefreiheit in § 4
§ 4 BGG

DIN-Normen

DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 18040-1

DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen Ausgabe: 2011-09
DIN 18040-2

DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
DIN 18040-3

DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
DIN 32984

DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
DIN 32975

sonstige Richtlinien und Verordnungen
Richtlinien / Verordnungen

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