Sozialverband VdK - Ortsverband Neckarbischofsheim
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VDK-Info

Kinder müssen für Heimkosten der Eltern zahlen;Mit elektronischer Gesundheitskarte zum Arzt; Starker Anstieg bei Grundsicherung; Viele hochbetagte Menschen im Südwesten; ADFC-Kurse auch für VdK-Mitglieder; VdK auf REHAB-MESSE; Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern ; Demenz Schwerpunktthema; ADFC-Radkurse für VdKler ; Hartz IV: Ein Zimmer pro Kopf in Ordnung
Kinder müssen für Heimkosten der Eltern zahlen
Auch bei Kontaktabbruch gilt grundsätzlich:

Kinder müssen für Heimkosten der Eltern zahlen
Erwachsene Kinder müssen auch dann für ungedeckte Heimkosten ihrer
Eltern aufkommen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr mit diesen
haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az: XII ZB
607/12). Die Richter gaben der Stadt Bremen recht. Diese verlangt von
einem Beamten die Zahlung von 9000 Euro Heimkosten für dessen Vater.
Der Mann wollte die Summe nicht zahlen, denn der Vater hatte vor vier
Jahrzehnten den Kontakt zu seinem damals fast erwachsenen Sohn
abgebrochen, dessen Annäherungsversuche abgewiesen und ihn später bis
auf den Pflichtteil enterbt. Der Anspruch auf Elternunterhalt sei
dennoch nicht verwirkt, entschied der BGH. Denn wenn die Eltern
pflegebedürftig werden, sind ihre Kinder zur finanziellen Unterstützung
verpflichtet, wenn Rente, Vermögen und Pflegegeld die Kosten nicht
decken. Voraussetzung ist, dass den Kindern genügend Geld für den
eigenen Lebensunterhalt (inklusive Vorsorge) und für die Erfüllung
etwaiger Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern und Ehepartnern
bleibt.

Mit elektronischer Gesundheitskarte zum Arzt
Seit 1995 gibt es Krankenversichertenkarten. Diese von den
Krankenkassen herausgegebenen Karten verlieren Ende 2013 ihre
Gültigkeit. Ab 2014 braucht man die neue elektronische Gesundheitskarte
(eGK), wenn man ärztliche Leistungen beanspruchen möchte. Nach Angaben
des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hätten
bereits rund 95 Prozent der Versicherten die neue eGK. Die anderen
Versicherten sollten sich schnellstmöglich mit einem Foto an ihre
Krankenkasse wenden, um die neue Karte zu erhalten. Diese eGK enthält
neben den Versichertenstammdaten wie Name, Adresse, Geschlecht auch das
Foto des Inhabers. Die eGK soll später auch dazu verwendet werden
können, einen Zugang zu elektronischen Patienteninformationen,
Arztbriefen und dergleichen herstellen zu können, sofern der Patient
damit einverstanden sei. Nach Angaben des GKV-Verbands würden Patienten
mit alter Karte Anfang 2014 aber nicht nach Hause geschickt. Sie sollen
innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen
Versicherungsnachweis nachreichen können.

Starker Anstieg bei Grundsicherung
Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2012 knapp 465 000 Menschen im
Alter 65+ auf Grundsicherung angewiesen. Gegenüber 2011 erfolgte ein
Anstieg um rund 55 000 Personen oder 6,6 Prozent. Auch bei den
Grundsicherungsbeziehern wegen dauerhafter Erwerbsminderung ist ein
Anstieg um zirka 6,6 Prozent zu verzeichnen. Dort gab es Ende 2012 rund
435 000 Betroffene gegenüber 408 000 im Vorjahr. Seit Einführung der
gesetzlichen Grundsicherung im Jahr 2003 hat sich die Zahl der
Hilfeempfänger mehr als verdoppelt. In der steten Zunahme sieht der VdK
einen dramatischen Anstieg der Altersarmut - zumal es hier eine hohe
Dunkelziffer gebe. Denn viele ältere Menschen würden aus Scham keinen
Grundsicherungsantrag stellen. Der VdK fordert die Koalitionäre auf,
sofort Maßnahmen gegen die Altersarmut zu ergreifen. Rente und
Erwerbsminderungsrente müssten armutsfest gemacht werden. Ebenso
plädiert der Sozialverband VdK (www.vdk.de) für einen flächendeckenden
gesetzlichen Mindestlohn.

Viele hochbetagte Menschen im Südwesten
In Baden-Württemberg ist jeder 23. Bürger 85 Jahre alt oder sogar
älter. Nach Angaben des Statistischen Landesamts hat sich seit den
1970er-Jahren die Zahl der über 85-Jährigen mehr als verfünffacht.
Diese Altersgruppe setze sich aus rund drei Viertel Frauen (188 000
Personen) und einem Viertel Männern (78 000 Personen) zusammen. Die
Zahl der derzeit 266 000 Menschen im Alter 85plus könne sich im
Südwesten bis 2060 noch verdreifachen, so die Landesstatistiker. Nach
deren Angaben könne ein neugeborener Junge etwa 79 Jahre alt und somit
neun Jahre älter werden als ein in den 1970er-Jahren geborener Knabe.
Bei Mädchen betrage die durchschnittliche Lebenserwartung mittlerweile
sogar 84 Jahre.

ADFC-Kurse auch für VdK-Mitglieder
Im Rahmen einer Kooperation des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg
mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) können auch
VdK-Mitglieder an den ADFC-Kursen "Besser Rad fahren" teilnehmen. Die
geschulten ADFC-Kursleiter vermitteln in Theorie und Praxis wichtige
Sicherheitsinfos und üben mit den maximal acht Teilnehmern auch
Gefahrenbremsungen, Ausweichmanöver und das Radfahren im Stadtverkehr.
Die nächsten ADFC-Kurse für erwachsene Radfahrer finden ab Juni in Ulm,
Freiburg, Mannheim, Baden-Baden und Stuttgart statt. Es wird empfohlen,
mit dem eigenen Rad zu üben und hierbei einen Helm zu tragen. Die acht-
oder neunstündigen Kurse erstrecken sich über zwei bis drei Termine.
Pedelec-Fahrer können nach Absprache an den Radkursen oder speziellen
Pedelec-Kursen teilnehmen. Infos zu Terminen, Orten und
Teilnahmebedingungen und -gebühren gibt es beim ADFC Baden-Württemberg,
Reinsburgstraße 97, 70197 Stuttgart, Telefon (07 11) 62 89 99, Fax (07
11) 6 15 77 37 sowie unter www.adfc-bw.de/besser-radfahren im Internet

VdK auf REHAB-MESSE Karlsruhe
Auch 2013 wirkt der Sozialverband VdK an der Internationalen Fachmesse
für Rehabilitation, Therapie und Prävention "REHAB" in Karlsruhe mit.
Der VdK-Messestand befindet sich in Halle A, Standnummer B25/C24. Die
insbesondere für Menschen mit Behinderung sehr wichtige Ausstellung
öffnet vom 25. bis 27. April auf dem Karlsruher Messegelände ihre Tore.
Die REHAB-Aussteller informieren unter anderem über ihre
Dienstleistungen und Beratungsangebote für behinderte und
pflegebedürftige Menschen, Bau- und Wohnkonzepte sowie über bewährte
und neue Hilfsmittel. Um intelligente Technologien, die den Alltag der
Menschen erleichtern und ein Leben in Eigenständigkeit sichern können,
geht es auf der Messe-Sonderschau "Alltagsunterstützende
Assistenzlösungen" im Rahmen der REHAB Karlsruhe. Dort findet am 25.
April, 12.30 Uhr, eine Podiumsdiskussion zu dieser immer wichtigeren
Thematik statt. Auf dem Podium teilnehmen wird auch der
VdK-Landesverbandsvorsitzende Roland Sing. Weitere Infos zu dieser und
anderen Messerahmenveranstaltungen gibt es unter www.aal-karlsruhe.com
und unter www.rehab-fair.com im Internet.

Demenz Schwerpunktthema bei VdK-Gesundheitsveranstaltung in
Stuttgart-Bad Cannstatt

"Demenz entgegenwirken - mit der Demenz leben" - um dieses immer
bedeutsamere Thema geht es bei der Gesundheitsinformationsveranstaltung
des VdK-Kreisverbands Stuttgart. Sie findet am 3. Mai 2013, 14 bis
17.30 Uhr, im Kursaal in Bad Cannstatt statt. Es referieren Sylvia
Kern, Geschäftsführerin der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg,
und Günther Schwarz, Leiter der Alzheimer Beratungsstelle, Evangelische
Gesellschaft Stuttgart. Umrahmt wird die Veranstaltung von einer
Ausstellung im Foyer, an der unter anderem auch die Unabhängige
Patientenberatung Deutschland (UPD), der Malteser Hilfsdienst und
"Elektronische Lebenshilfen im Alter" mitwirken werden. Zum
Begleitprogramm gehören auch spielerische Gedächtnisübungen sowie der
Auftritt des Chors TIRAMISU. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist
nicht erforderlich. Der Kursaal in Cannstatt ist mit dem ÖPNV
(Haltestelle Kursaal) gut erreichbar.

Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern am Telefon
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) warnt vor
Trickbetrügern. Derzeit würden vermehrt Rentner mit den Begriffen
"Pfändung" und "fehlerhafte Berechnung" am Telefon konfrontiert. Die
DRV vermutet, dass Betrüger persönliche Bankdaten der Angerufenen
ermitteln oder gar die Rentenempfänger zur Überweisung von Geldbeträgen
veranlassen wollten. Der Rentenversicherungsträger weist ausdrücklich
darauf hin, dass es sich bei diesen Anrufern nicht um Mitarbeiter der
Deutschen Rentenversicherung handelt. Auf keinen Fall sollten
Betroffene am Telefon persönliche Daten angeben oder aufgrund eines
Anrufs Überweisungen vornehmen. Auskünfte zu den Themen Rente,
Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen
Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und
Außenstellen sowie bei den ehrenamtlich im Lande tätigen
Versichertenberatern und über das kostenlose Servicetelefon unter (08
00) 1 00 04 80 24, zudem via [1]www.deutsche-rentenversicherung-bw.de
im Internet.

ADFC-Radkurse für VdKler
Im Rahmen einer Kooperation des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg
mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) können auch
VdK-Mitglieder an ADFC-Seminaren zum Thema "Besser Rad fahren"
teilnehmen. Mit diesen Kursen will der ADFC dafür sorgen, dass sich
Radfahrer sicherer im Verkehr bewegen. Die speziell geschulten
ADFC-Kursleiter vermitteln nicht nur Sicherheitsinformationen, sondern
üben auch Gefahrenbremsungen, Ausweichmanöver und konkret das Fahren im
Stadtverkehr.

Die nächsten ADFC-Kurse für erwachsene Radfahrer finden in Freiburg,
Ravensburg, Marbach a.N., Stuttgart, Ulm und Mannheim statt. Den
Teilnehmern wird empfohlen, mit dem eigenen Rad zu üben und hierbei
auch einen Fahrradhelm zu tragen. Die neunstündigen Kurse erstrecken
sich über zwei bis drei Termine. Es können auch spezielle Kurse für
Pedelec-Fahrer organisiert werden. Weitere Infos zu den Kursen,
Teilnahmevoraussetzungen, Terminen, Veranstaltungsorten und Kosten gibt
es beim ADFC Baden-Württemberg, Reinsburgstraße 97, 70197 Stuttgart,
Telefon (07 11) 62 89 99, Fax (07 11) 6 15 77 37,
[1]besser-radfahren@adfc-bw.de sowie unter
www.adfc-bw.de/besser-radfahren im Internet.

Hartz IV: Ein Zimmer pro Kopf in Ordnung
Eine Vierzimmerwohnung ist für Hartz-IV-Empfänger dann angemessen, wenn es sich um eine vierköpfige Familie handelt. So entschied kürzlich das Sozialgericht Dresden. Im zu Grunde liegenden Fall (AZ: S 10 AS 1957/07 ER) hatte ein Elternpaar mit zwei Kindern von Arbeitslosengeld II gelebt. Es hatte bislang in einer 60-Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung gewohnt. Die begehrte und um zehn Quadratmeter größere Vierzimmerwohnung war vom Kostenträger abgelehnt worden. Vor dem Sozialgericht Dresden hatte die Familie Recht bekommen, da die Kinder keine Säuglinge mehr waren. Daher stehe, so die Richter, in der Regel jeder Person ein eigenes Zimmer zu.
Bei sozialrechtlichen Streitigkeiten können sich Betroffene Rechtsrat bei den hauptamtlichen VdK-Sozialrechtsreferenten holen. Diese vertreten die Mitglieder auch in Verfahren vor Sozialbehörden und Sozialgerichten durch alle Instanzen.}

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