Sozialverband VdK - Ortsverband Nagold
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-nagold/ID241406
Sie befinden sich hier:

Stromkostenerstattung für Hilfsmittel

Strom für Hilfsmittel-
Erstattung beantragen!

Für Hilfsbedürftige ist es belastend, wenn auch noch der Einsatz von Hilfsmitteln die Stromrechnung in die Höhe treibt.
Das Apothekermagazin >Senioren Ratgeber< rät, eine Erstattung dieser Stromkosten zu beantragen.
Denn die gesetzlichen Kassen müssen die Stromkosten übernehmen, die beim Betreiben der Hilfsmittel anfallen.
Darauf weist der Sozialverband VdK in Berlin hin.
Zu den Hilfsmitteln mit Stromverbrauch gehören etwa Beatmungs- und Absauggeräte, Inhalatoren, Apnoemasken, Elektrorollstühle,
Elektromobile und Lifte.
Voraussetzung für die Erstattung: Das Hilfsmittel wurde vorab vom Arzt verordnet und von der Kasse bewilligt.

Mit freundlichen Grüssen
Ihr Ortsverband

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-nagold/ID241406":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.