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Stromkostenerstattung für Hilfsmittel
Strom für Hilfsmittel-
Erstattung beantragen!
Für Hilfsbedürftige ist es belastend, wenn auch noch der Einsatz von Hilfsmitteln die Stromrechnung in die Höhe treibt.
Das Apothekermagazin >Senioren Ratgeber< rät, eine Erstattung dieser Stromkosten zu beantragen.
Denn die gesetzlichen Kassen müssen die Stromkosten übernehmen, die beim Betreiben der Hilfsmittel anfallen.
Darauf weist der Sozialverband VdK in Berlin hin.
Zu den Hilfsmitteln mit Stromverbrauch gehören etwa Beatmungs- und Absauggeräte, Inhalatoren, Apnoemasken, Elektrorollstühle,
Elektromobile und Lifte.
Voraussetzung für die Erstattung: Das Hilfsmittel wurde vorab vom Arzt verordnet und von der Kasse bewilligt.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Ortsverband