Sozialverband VdK - Ortsverband Münstertal
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Der Sozialverband VdK fordert auf!

2 Weg mit den Barrieren (6)

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BARRIEREFREIHEIT BEI PRIVATEN GÜTERN UND DIENSTLEISTUNGEN 2

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Von einer Gesellschaft, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können, sind wir in Deutschland weit entfernt. Im deutlichen Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind insbesondere große Bereiche der Privatwirtschaft von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit weitgehend ausgenommen. Stattdessen setzt Deutschland auf freiwillige Vereinbarungen. Ohne Erfolg!

Der VdK fordert deshalb:

  • Alle privaten Anbieter müssen gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden!

  • Die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen braucht eine gesetzliche Grundlage!

Das "Prinzip Freiwilligkeit" hat versagt. Mit der Unterzeichnung der UN-BRK hat sich Deutschland verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine barrierefreie Gesellschaft zu treffen. Ausdrücklich geht es dabei auch um die Privatwirtschaft, die Dienste, Güter oder Einrichtungen für die Allgemeinheit bereithält.

1.2 Millionen Blinde(1)

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Ungeachtet dessen existieren in Deutschland bis heute keine Regelungen, die privaten Anbietern vorschreiben, keine neuen Barrieren zu schaffen und vorhandene zu beseitigenDer Gesetzgeber verlässt sich stattdessen darauf, dass Behindertenverbände und Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen Zielvereinbarungen aushandeln.

Die Erfahrung der letzten 13 Jahre zeigt: Wesentliche Fortschritte lassen sich so nicht erreichen!
So ist es zumeist dem Zufall überlassen, ob ein Geschäft für Rollstuhlfahrer zugänglich ist, ein Online-Dienst von blinden Menschen genutzt werden kann oder das Programm eines privaten TV-Senders auch von hörgeschädigten Menschen verstanden wird. Die gleichberechtigte Teilhabe bleibt Millionen von Menschen mit Behinderung und zunehmend vielen älteren Menschen auf nicht absehbare Zeit versagt

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Für gehbehinderte Menschen ist es unzumutbar und oft gar nicht möglich.
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Barrierefreiheit braucht gesetzliche Regelungen für alle

Länder wie Österreich machen es vor: Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit ergibt sich hier aus dem Diskriminierungs-verbot. Das heißt: Menschen mit Behinderung können sich gegen eine Benachteiligung wehren, zum Beispiel Scha-densersatzforderungen vor Gericht geltend machen. Ist die Beseitigung der Barrieren eine unverhältnismäßige Belastung für einen Unternehmer, können von ihm zumutbare Anpassungen und Änderungen verlangt werden, die eine größtmögliche Annäherung an eine Gleichbehandlung möglich machen. Deutschland braucht vergleichbare Regelungen mit einer verbindlichen Frist zur Umsetzung. Unternehmen können sich in der Übergangszeit darauf einstellen und werden durch Förderprogramme unterstütz.

TV - Angebote(1)

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Deutschland wird barrierefrei !
Der Sozialverband VdK fordert:

  • Barrierefreiheit darf nicht auf Freiwilligkeit setzen. Gesetzliche Regelungen für alle privaten Güter und Dienstleistungen sind notwendig und zwar mit einer verbindlichen Frist zur Umsetzung bis zum Jahr 2023. Das heißt im Einzelnen:
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) muss für private Internetportale verbindlich werden.
  • Private Fernsehsender müssen verpflichtet werden, mindestens 80 Prozent ihrer Sendungen mit einer Untertitelung auszustrahlen.

WEG MIT DEN BARRIEREN (5)

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  • Barrieren in Geschäften, Friseursalons, Nagel- und Sonnenstudios, Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sind zu beseitigen. Für den Umbau braucht es umgehend ein eigenes KfW-Programm (KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Höhe von 200 Millionen Euro.

  • Die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen für den Einzelnen ist gesetzlich zu verankern.

"Weg mit den Barrieren!" fordert der Sozialverband VdK Deutschland und kämpft damit für eine umfassende Barrierefreiheit in Bund, Sozialverband VdK Deutschland e.V. Ländern und Kommunen. Mit konkreten Forderungen an die Politik und öffentlichkeitswirksamen Aktionen möchte der VdK Schranken in Gesetzen und Köpfen abbauen.

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