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KW 18 Reha: VdK muss Ansprüche immer wieder vor Gericht durchsetzen

1. Februar 2019
Gesetzliche Rentenversicherung

Reha: VdK muss Ansprüche immer wieder vor Gericht durchsetzen
Reha-Maßnahmen verhelfen vielen Patienten zu einer besseren Gesundheit und damit auch zu mehr Leistungskraft. Dennoch müssen VdK-Mitglieder oft über viele Monate darum kämpfen und die Kostenträger geben häufig erst vor Gericht nach.
Reha: Immer wieder gibt es Streit zwischen Versicherten und Kostenträgern. Tagsüber arbeitete Susanne Karl* in einer Gardinenabteilung eines Kaufhauses. Zu Hause kümmerte sie sich um ihren schwerkranken Mann. Neben körperlichen Schmerzen machte ihr die Doppelbelastung auch psychisch zu schaffen. Sie musste immer wieder zum Arzt. Dieser verschrieb ihr verschiedene ambulante Maßnahmen wie Rehasport und Akupunktur. Außerdem ließ sie sich psychologisch behandeln.
Doch das alles half nicht wirklich, da sie aus dem Laufrad der täglichen Belastungen nicht he¬rauskam. Sie beantragte bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine stationäre, mehrwöchige Rehabilitation. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Mithilfe des Sozialverbands VdK legte sie Widerspruch ein. Auch dieses Mal folgte die Ablehnung. Susanne Karl ging mit dem VdK vors Sozialgericht. Der vom Gericht bestellte Gutachter bestätigte alle ärztlichen Atteste. Erst dann gab die Rentenversicherung nach und gewährte die Maßnahme. Vom Antrag bis zur Rehabilitation dauerte es über ein Jahr. Ihr Ehemann war in der Zwischenzeit gestorben.
Reha: Hartnäckigkeit lohnt sich
Andrea Stühler-Holzheimer, VdK-Kreisgeschäftsführerin im unterfränkischen Haßberge, hat regelmäßig solche Fälle. Auch wenn die Atteste ganz eindeutig sind, lehnen die Kostenträger eine Reha oft erst einmal ab. Patienten sollten sich aber nicht einschüchtern lassen und sich beim VdK Unterstützung holen, sagt sie. Anne Katrin Olischläger, Referentin für Betriebsarbeit beim VdK Hessen-Thüringen, bestätigt diese Erfahrungen: „Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben und den VdK einzuschalten.“
Das zeigt auch ein anderes Beispiel: Der 47-jährige Norbert Huber* aus dem Allgäu ist chronisch krank und muss daher regelmäßig in Kur gehen, um seine Schmerzen zumindest vorübergehend in den Griff zu bekommen. Er leidet unter Morbus Bechterew, einer rheumatischen Erkrankung der Wirbelsäule, und einem Reizdarm. Er war bereits einige Male in einer Klinik mit Radon-Heilstollen. Nach dem dreiwöchigen Aufenthalt war er jeweils über mehrere Monate schmerzfrei und konnte wieder motiviert seinem Beruf nachgehen.
Trotz alledem werden seine Reha-Anträge von der gesetzlichen Rentenversicherung immer wieder abgelehnt. Unter anderem wird dies damit begründet, dass eine Reha nur alle vier Jahre möglich sei. Dies ist allerdings nur der Regelfall, wie Andrea Stühler-Holzheimer erläutert. Wenn die Ärzte aufgrund der Schwere der Erkrankung Rehamaßnahmen in kürzeren Abständen empfehlen, sei dies auch möglich.
Erst im Widerspruch oder im Klageverfahren bekam Huber mit VdK-Unterstützung jeweils eine Zusage. Durch die Verfahrensdauer verzögerte sich die Reha aber auch immer um Monate, sodass er länger unter Schmerzen litt als ¬nötig. Er sei froh, dass der VdK ihm immer wieder hilft, sagt er. „Ohne den Sozialverband fühlt man sich machtlos gegen diese starken Gegner.“
*Name geändert VdK Rechtsstelle

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Hans Kuhnle
1.Vorsitzender

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