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KW 03 Mütterrente, Heimbewohner
VdK - Ortsverband Mönsheim
Ab 1. Januar 2019 gibt es mehr Mütterrentefür vor 1992 geborene Kinder. Dann wird für jedes dieser Kinder ein hal-bes Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Sie erhöht sich so um bis zu 16,02 Euro in den alten Bundesländern. Wer ab Januar neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Rund 9,7 Millionen Mütter und Väter, die bereits in Rente sind, werden im Frühjahr 2019 die Nachzahlungen der Mütterrente automatisch be-kommen. Ein extra Antrag ist nicht notwendig. Einzige Ausnahme: Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente bean-spruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Bewohner eines Pflegeheims beim vorzeitigen Heimwechsel nicht doppelt Miete zahlen müssen. Denn das Gesetz schreibe für Bezieher von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversi-cherung nur eine taggenaue Abrechnung vor (Az.: III ZR 292/17). Auch wenn der Heim- und Betreuungsvertrag erst zum Monatsende gekündigt wurde, könne der Heimbetreiber beim vorzeitigen Auszug des Bewohners nur die Vergütung bis zum Auszugstag verlangen. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein MS-Patient seinen Heimvertrag zum Monatsende gekündigt, weil er in ein Spezialheim für Multiple-Sklerose-Kranke umziehen wollte. Da dort ein Platz jedoch kurzfristig früher frei wurde, zog der Betroffene entsprechend früher um und wollte daher die komplette Monatsvergütung in seinem bisherigen Heim nicht mehr entrichten – zu Recht, so die BGH-Richter.
1.Vorstand
Hans Kuhnle