Seiteninhalt
Umgang mit Zusatzbeiträgen ist noch unklar
Umgang mit Zusatzbeiträgen ist noch unklar Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen ab 2019 wieder zu gleichen Teilen die Beiträge zur Krankenver-sicherung bezahlen. Damit wird eine langjährige Forderung des Sozialverbands VdK erfüllt. Abge-schafft wurde die sogenannte Parität bereits 2005. Verschärft hatte sich die Situation für die Versicherten noch einmal 2009 mit der Einführung eines Zusatzbeitrags, der alleine von den Patienten bezahlt werden muss und von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch ausfällt. Mit der Festlegung eines eingefrorenen Arbeitgeberanteils von 7,3 Prozent seit 2011 schien endgültig festzustehen, dass Kostensteigerungen immer alleine von den Versicherten finanziert werden müssen.
VdK: Der Zusatzbeitrag muss weg!
„Wir werden genau beobachten, wie die Wiedereinführung der Parität im Einzelnen ausgestaltet wird“, erklärt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Insbesondere ist noch nicht entschieden, ob Arbeitgeber künf-tig die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse zahlen oder die Hälfte des über alle Kassen errechneten durchschnittlichen Zusatzbeitrags. „Die VdK-Forderung bleibt bestehen: Der Zu-satzbeitrag muss weg. Der Kassenbeitrag soll, wenn nötig, im Ganzen steigen und hälftig vom Arbeit-geber übernommen werden“, sagt Mascher.
Informationen zum VdK Ortsverband Mönsheim und zu den weiteren VdK-Themen erhalten Sie bei:
Hans Kuhnle
1.Vorsitzender