Sozialverband VdK - Ortsverband Mönsheim
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KW 04 So hilft der VdK

Einladung
zur Hauptversammlung des
VdK Ortsverbandes Mönsheim
Termin:
Samstag, den 3. Februar 2018 um 16 Uhr im Gasthaus Ochsen in Mönsheim
So hilft der VdK:
Sozialamt muss zahlen: Inklusive Nachmittagsbetreuung im Hort
Julian (7, Name von der Redaktion geändert) aus Offenbach ist seit seiner Geburt schwerbehindert und besucht seit Sommer 2016 eine integrative Gesamtschule (IGS). Da seine Eltern beide berufstätig sind, wird er nachmittags betreut. Mit dem Sozialamt gab es Streit über die Kosten. Der VdK Hessen-Thüringen erreichte, dass die Behörde die rund 33.400 Euro pro Jahr für die Nachmittagsbetreuung übernehmen muss.
Gute und umfassende Betreuung im Hort: Dies durchzusetzen, gelang dem VdK Hessen-Thüringen für die Eltern eines schwerbehinderten Kindes.
Der Schüler hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 100, Merkzeichen B, Pflegegrad 4, und benö-tigt sonderpädagogische Förderung. Die Schule bietet eine verkürzte Betreuung im IGS-Hort nur bis 14.30 Uhr an. Daher sollte Julian, wie bereits das Jahr zuvor im Kindergartenalter, nun von etwa 14.30 bis 17 Uhr und ganztags während der meisten Öffnungszeiten in den Ferien, auch ab Sommer 2016 in einem Privathort betreut werden. Doch dieser signalisierte, dass die Zahl der Wochenstunden für die teils erforderliche 1:1 Betreuung des Kindes nicht mehr ausreiche. Daher ging Julian vorerst seit Au-gust 2016 nicht länger dorthin und wurde von der Oma betreut.
Streit um die Kosten
Das Sozialamt teilte den Eltern mit, dass der Besuch beider Horte nicht finanzierbar sei. Diese ent-schieden sich daraufhin für die Kostenübernahme des privaten Horts. Die Behörde bewilligte dafür sodann im Rahmen der Eingliederungshilfe mit Bescheid vom Dezember 2016 nur eine Kostenüber-nahme für 15 Stunden wöchentlich in Höhe von 17.100 Euro pro Jahr für die Nachmittagsbetreuung. Der private Hort weigerte sich, das Kind aufzunehmen, da diese Stunden für seine angemessene Be-treuung nicht ausreichten. Julians Eltern wandten sich schließlich an den Juristischen Referenten des VdK Hessen-Thüringen, Dimitar Mitev. Er legte für sie Widerspruch ein und ermittelte einen not-wendigen Betreuungsumfang von durchschnittlich 27,94 Wochenstunden. Erforderlich seien zudem zwei teilparallel tätige Fachkräfte, damit die zweite Fachkraft unter anderem bei den Kindern die Be-reitschaft fördern könne, mit Julian in Kontakt zu treten. Dafür müssten notfalls weitere Stunden bewil-ligt werden. Das Sozialamt sollte sich mit dem Hort verständigen. Die hessische Rahmenvereinbarung Integrationsplatz ermögliche nämlich eine erhöhte Kostenübernahme über die 15 Wochenstunden Regelförderung hinaus, erläuterte Mitev. Zudem müssten die Kosten für die komplette durchgängige Hortunterbringung übernommen werden.
Erleichterung für die Eltern: Umfassende Betreuung dank VdK bewilligt - Letztendlich bewilligte die Behörde nach vorheriger Einigung mit dem Privathort die Kosten von 24 Wochenstunden pro Jahr ab April/Mai 2017 in Höhe von 27.360 Euro. Sie übernahm zudem die rund 6000 Euro pro Jahr für die Unterbringung im IGS-Hort rückwirkend ab August 2016, also zusammen rund
33.400 Euro pro Jahr. Dank der Hilfe des VdK Hessen-Thüringen wurde das Kind am Ende doch gut im Hort betreut. Eine große Erleichterung für Julian und seine Eltern.

Informationen zum VdK Ortsverband Mönsheim und zu den weiteren VdK-Themen erhalten Sie bei:
Hans Kuhnle
1.Vorsitzender

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