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Pflegende Angehörige besser versichert
Pflegende Angehörige besser versichert Seit Januar 2017 werden pflegende Angehörige in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Voraussetzung ist, dass sie unmittelbar vor Beginn der Pflege versicherungspflichtig waren oder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten. Der Pflegebedürftige muss wenigstens den Pflegegrad zwei haben und Leistungen der Pflegeversicherung oder Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht beziehen. Der Zeitaufwand für die Pflege muss mindestens zehn Stunden pro Woche betragen und die Pflegetätigkeit muss auf regelmäßig mindestens zwei Wochentage verteilt sein. Die Beiträge werden von den Pflegekassen gezahlt.
Bei Streitfällen mit Pflegekassen vertritt der Sozialverband VdK seine Mitglieder in Widerspruchs- und Klageverfahren. Sprechstunden und Büroadressen finden sich unter www.vdk-bawue.de im Internet.
Informationen zum VdK Ortsverband Mönsheim http://www.vdk.de/ov-moensheim/ und zu den weiteren VdK-Themen erhalten Sie bei Hans Kuhnle Tel. 6949.