Sozialverband VdK - Ortsverband Mönsheim
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KW 38 Über 1.160 Baden-Württemberger warten auf Spenderorgan

Über 1.160 Baden-Württemberger warten auf Spenderorgan Aktuell warten im Lande 1.162 Menschen auf ein Spenderorgan. 846 von ihnen benötigen eine Niere, 185 eine Leber, 46 eine Lunge, 84 ein Spenderherz und 28 eine Bauchspeicheldrüse. Bundesweit stehen über 10.000 Menschen auf der Warteliste. Dies teilte im Sommer die Techniker Krankenkasse (TK) mit. Sie bezog sich auf aktuelle Zahlen der Stiftung Eurotransplant, die die Verteilung von Spenderorganen in acht europäischen Ländern verantwortet. ?Damit sich möglichst viele Menschen mit dem Thema beschäftigen und ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende mit einem Spenderausweis dokumentieren, senden die Krankenkassen ihren Versicherten alle zwei Jahre per Post einen Ausweis mit ausführlichen Informationen zur Organspende zu?, so Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung. Diese Kasse hat unter www.tk.de (Webcode 18570) Informationen zum Thema Organspende. Der VdK Baden-Württemberg hält unter http://www.vdk.de/bawue/pages/64756/infos_downloads (Service/Downloads) den Organspendeausweis zum Ausdrucken oder auch elektronischen Ausfüllen bereit.
Rechtsberatung
Rechtsansprüche seiner Mitglieder durchzusetzen, das ist die Kernkompetenz des Sozialverbands VdK.
Die versierten VdK-Juristen beraten und vertreten die Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten:
? Rentenversicherung,
? Soziale Pflegeversicherung,
? Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
? Schwerbehindertenrecht,
? Gesetzliche Krankenversicherung,
? Arbeitsförderung,
? Gesetzliche Unfallversicherung,
? Grundsicherung für Arbeitssuchende,
? Grundsicherung im Alter,
? Erwerbsminderung,
? soziales Entschädigungsrecht
Der VdK hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern legt auch Widerspruch ein, führt Verfahren vor den Sozialgerichten oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. In Musterstreitverfahren lässt der Sozialverband VdK die Verfassungsmäßigkeit von neuen Gesetzen prüfen, die für Ältere, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke große Belastungen mit sich bringen.
Und das mit Erfolg: So war der Sozialverband VdK an der wohl wichtigsten sozialrechtlichen Entscheidung des Jahres 2010 beteiligt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Hartz-IV-Regelleistungen nicht verfassungsgemäß sind und bestätigte damit die Auffassung des VdK. Dies kann auch als Erfolg der "VdK-Aktion gegen Armut" aus dem Jahr 2008 gewertet werden.

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