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KW 25 E-Bike kein Hilfsmittel der Krankenkasse

VdK Ortsverband Mönsheim

E-Bike kein Hilfsmittel der Krankenkasse

Fahrräder mit Elektrohilfsmotor (E-Bikes), müssen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Dies entschied unlängst das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (L 4 KR 454/11). Auch bei einem Oberschenkelamputierten mit Grad der Behinderung 80 sei ein E-Bike, selbst wenn vom Arzt befürwortet, kein Hilfsmittel im Sinne des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V). Vielmehr handele es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, so die LSG-Richter. Die Kassen müssten Behinderte, zur Sicherstellung des Grundbedürfnisses der Bewegungsfreiheit, nur mit Hilfsmitteln ausstatten, die ausreichend und zweckmäßig sind, um die Alltagsgeschäfte im Nahbereich der Wohnung zu erledigen ? beispielsweise mit einem Selbstfahrerrollstuhl. Eine Optimalversorgung und Erweiterung des Aktionsradius? müsse es dagegen nicht geben.
VdK-Mitglieder können sich von den VdK-Sozialrechtsreferenten in sozialrechtlichen Verfahren vertreten lassen. Büros und Sprechstunden unter www.vdk-bawue.de oder beim Landesverband unter (0711) 619 56-0 erfragen.

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