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KW 19 DRV rät zur Prüfung der Jahresmeldung
DRV rät zur Prüfung der Jahresmeldung Arbeitnehmer sollten bis Ende April die Jahresmeldung für 2015 von ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Diese enthält Angaben darüber, wie lange man beschäftigt war und was verdient wurde. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg rät allen Versicherten, die Jahresmeldung besonders sorgfältig zu prüfen und gut aufzubewahren. Aus diesen Daten wird die spätere Rente berechnet. Wer Fehler bei Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung oder Bruttoverdienst auf der Jahresmeldung entdeckt, sollte sich umgehend mit seinem Arbeitgeber oder seiner Krankenkasse in Kontakt setzen und die Meldung berichtigen lassen. Bei der Berechnung der späteren Rente könnten fehlerhafte Angaben eine zügige Bearbeitung erschweren und im Ernstfall auch bares Geld kosten. Mehr Tipps, wie man sein Versicherungskonto vollständig und aktuell halten kann, enthält der kostenlose DRV-Flyer ?Kontenklärung: Fragen und Antworten?, (Download unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) oder als Papierversion bestellbar: Telefon (0721) 825-23888 oder über presse@drv-bw.de per E-Mail.