Sozialverband VdK - Ortsverband Mönsheim
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-moensheim/ID178605
Sie befinden sich hier:

KW 09 VdK Hauptversammlung vom Ortsverband Mönsheim am 27.02.2016

VdK Hauptversammlung vom Ortsverband Mönsheim
am 27.02.2016 - harmonischer Verlauf
Nach der Begrüßung stand die Totenehrung auf der Tagesordnung, im vergangenen Jahr verlor der Ortverband 5 Mitglieder. Die Mitgliederentwicklung kann trotz des schmerzlichen Verlustes als stabil bezeichnet werden. Dies wurde auch durch den Kassenbericht, von Michael Ehrhardt vorgetragen, bestätigt. Herbert Kreidler berichtet, dass der Krankenbesuchsdienst bereits seit 15 Jahren besteht und so auch weitergeführt werden soll. Die Veranstaltungen des OV Mönsheim wurden gut besucht, besonders gefallen hat der Jahresabschluss in der Weinstube Schillinger, der auch am 4.11.2016 wiederholt wird. Nicht zufrieden war die Vorstandschaft mit der Beteiligung beim Jahresausflug. Es wurde vorgeschlagen, ob der Ausflug zusammen mit dem Obst und Gartenbauverein evtl. gemacht werden könnte. Erste Gespräche dazu haben bereits stattgefunden und es soll ein gemeinsamer Vorschlag ausgearbeitet werden. Die Hobbyausstellung mit Weihnachtsmarkt am 26. + 27.11.2016 soll wieder vom VdK mitgestaltet werden. Da bitten wir heute schon um die Unterstützung der fleißigen Hände zum Kuchenbacken.
Vom Kreisverbandsvorsitzenden Dr. Otto Koblinger wurden Grüße übermittelt. Der Kreisverband Leonberg besteht aus 17 Ortsverbänden im Altkreis Leonberg. Die Mitgliederentwicklung entwickelt sich stabil und stetig nach oben (z. Z. 3200 Mitglieder).
Unter Punkt 7 berichtet der 1. Vorsitzende H. Kuhnle über 3 Schwerpunktthemen:
1. VdK Kampagne: Weg mit den Barrieren
2. so hilft der VdK - Beispiele aus der Praxis
3. Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung

VdK Kampagne - Weg mit den Barrieren: Am 12. Januar 2016 startete die deutschlandweite Kampagne. Am 18. Juni 2016 wird dazu ein landesweiter VdK Aktionstag stattfinden. Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Das erklärt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unmissverständlich. In Deutschland stoßen Menschen mit Behinderung jedoch noch immer auf unüberwindbare Hindernisse. Bestehende rechtliche Vorgaben sind oft unzureichend oder zu unverbindlich. Das muss sich ändern! Der Sozialverband VdK fordert deshalb:
Durch klare gesetzliche Regelungen müssen Wohnungen, öffentliche Gebäude, Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel, sowie private Güter und Dienstleistungen für alle zugänglich werden. Barrierefreiheit braucht verbindliche Fristen, Kontrollen und Sanktionen sowie eine entschiedene Förderung durch Bund, Länder und Kommunen.
Mehr Informationen unter: http://www.weg-mit-den-barrieren.de/

So hilft der VdK - Beispiele aus der Praxis: Das wichtigste dabei ist, die Sozialberatungsstellen zunächst einzuschalten, um Hinweise zu bekommen wie das Problem gelöst werden könnte. Die Sozialberatung ist für VdK Mitglieder kostenlos. Meist müssen Widersprüche formuliert werden. Oft muss dann der Klageweg beschritten werden. Dies geht ohne geschulte Kenner des Sozialrechtes in der Regel nicht. In der VdK Zeitung werden regelmäßig praktische Beispiele aus der Praxis veröffentlicht.
Mehr Informationen unter:
http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/65254/so_hilft_der_vdk

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung: In der VdK Broschüre: Ein Augenblick der alles ändern kann ist leicht verständlich beschrieben was hinter den 3 Begriffen steckt. Die Patientenverfügungist eine Willensäußerung zur zukünftigen medizinischen Behandlung und Pflege für den Fall, dass eine eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Vorsorgevollmachtkann die gleichen Aufgabenbereiche umfassen wie eine rechtliche Betreuung. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass sie sofort wirksam ist und keiner gerichtlichen Begleitung und Kontrolle unterliegt ? also auf Vertrauen beruht.
Die Betreuungsverfügunggibt darüber Auskunft, welche Person das Betreuungsgericht als rechtlichen Betreuer für den Verfügenden bestellen soll, wenn ein Richter Unterstützungsbedarf feststellt. In der Verfügung kann auch festgelegt werden, wer nicht als Betreuer eingesetzt werden soll.
Die sehr zu empfehlende VdK Broschüre wird an VdK Mitglieder natürlich kostenlos abgegeben. Anfragen an Hans Kuhnle 1. Vorsitzender

Aktuelle Vorstandschaft des VdK Ortsverbandes Mönsheim - mit Themenplakat zur   VdK Kampagne: ? Weg mit den Barrieren?:

Aktuelle Vorstandschaft des VdK Ortsverbandes Mönsheim - mit Themenplakat zur
VdK Kampagne: Weg mit den Barrieren:© H. Kuhnle

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-moensheim/ID178605":

  1. Aktuelle Vorstandschaft des VdK Ortsverbandes Mönsheim - mit Themenplakat zur VdK Kampagne: ? Weg mit den Barrieren?: | © H. Kuhnle

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.