Sozialverband VdK - Ortsverband Mönsheim
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KW 07 Job und Pflege vereinbaren

Job und Pflege vereinbaren - Familienpflegezeit wird kaum wahrgenommen
Seit Anfang 2015 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei einem häuslichen Pflegefall die wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren. Doch bisher wurden die Familienpflegezeit und auch ein mögliches zinsloses Überbrückungsdarlehen noch kaum in Anspruch genommen. ?Die Herausforderung, Beruf und Pflege zu vereinbaren, kann leider auch mit der Familienpflegezeit nur unzureichend bewältigt werden?, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Dass die neuen Regelungen bei Berufstätigen im ersten Jahr ihres Bestehens noch kaum wahrgenommen wurden, verwundert Mascher nicht: ?Durch die Einschränkung, dass der Rechtsanspruch nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten gilt, wird ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeschlossen. Außerdem kommt ein Darlehen zur Überbrückung der Pflegezeit eines Angehörigen für die allermeisten Menschen nicht in Frage. Wer möchte schon mit Schulden belastet aus der Pflegezeit gehen?? Zudem sei für niemanden absehbar, wie lange eine Pflegesituation zu Hause bestehen wird. Der Zeitraum von maximal zwei Jahren ist in vielen Fällen einfach zu kurz. Weitaus häufiger wird die Möglichkeit in Anspruch genommen, in einer akut auftretenden Pflegesituation zehn Tage bezahlte Freistellung nehmen zu können. Der VdK hatte schon seit Jahren eine solche Lohnersatzleistung gefordert. Der Grund für die geringe Inanspruchnahme der Leistungen könnte auch anderswo liegen: Nach einer Umfrage der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) fühlen sich Berufstätige schlecht über das Thema Pflege und Beruf informiert. 84 Prozent kennen die Familienpflegezeit gar nicht.
Pflegezeitgeld - Der Sozialverband VdK sieht grundsätzlich großen Verbesserungsbedarf: ?Die häusliche Pflege muss endlich denselben Stellenwert bekommen wie Kindererziehung. Ein Pflegezeitgeld analog zum Elterngeld würde die Pflegekassen weit mehr entlasten, als es kosten würde. Damit würde die häusliche Pflege gefördert, wodurch weniger Leistungen für ambulante oder stationäre Betreuung abgerufen werden müssten.? Außerdem dürfe der Anspruch auf Familienpflegezeit nicht von der Betriebsgröße abhängen: ?Alle Arbeitgeber sind in der Pflicht, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das es ermöglicht, Beruf und Pflege zu vereinbaren.?
Mascher weist noch auf ein strukturelles Problem hin: ?Egal, mit wem Sie reden, wenn eine häusliche Pflegesituation zu bewältigen ist: Jeder vermisst eine gute und schnelle Beratung. Deshalb muss der Aufbau von Pflegestützpunkten oder vergleichbaren Beratungsangeboten vorangetrieben werden.?
Quelle: VdK Zeitung

1. Vorstand Hans Kuhnle

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