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KW 08 Acht Euro mehr bei Hartz IV
Acht Euro mehr bei Hartz IV Hartz-IV-Empfänger bekommen seit Januar 2015 mehr Geld: Die Anhebung der Regelsätze erfolgte um rund zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit einen Betrag von 399 Euro pro Monat. Für volljährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhöhten sich die Leistungen auf 360 Euro. Das sind jeweils acht Euro mehr als bisher. Zusätzlich werden die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.
Auch bei Streitfällen um Hartz IV kann der Sozialverband VdK seine Mitglieder in Widerspruchs- und Klageverfahren juristisch vertreten. Die Adressen der VdK-Servicestellen und die Sprechzeiten der VdK-Sozialrechtsreferenten finden sich unter www.vdk-bawue.de im Internet oder können unter (0711) 61956-0 telefonisch erfragt werden.