Sozialverband VdK - Ortsverband Mönsheim
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KW 04 Krankenkassenbeitrag: Änderung für Rentner erst ab März

Krankenkassenbeitrag: Änderung für Rentner erst ab März. Für Rentner bleibt der Beitragssatz in der Krankenversicherung im Januar und Februar 2015 gleich. Die Änderungen des Kassenbeitragssatzes zum Januar 2015 wirken sich bei pflichtversicherten Rentnern wegen gesetzlicher Vorgaben erst zeitversetzt ab März 2015 auf die Berechnung der Krankenkassenbeiträge aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hin. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse sank im Januar von 15,5 auf 14,6 Prozent. Darüber hinaus kann jedoch jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, der von den Mitgliedern alleine zu tragen ist, was der VdK kritisiert. Für pflichtversicherte Rentner gilt dieser Zusatzbeitrag erst ab 1. März 2015. Für Januar und Februar hat der Gesetzgeber den Zusatzbeitrag auf 0,9 Prozent festgeschrieben, so dass für Rentner für diese Zeit weiterhin ein Gesamtbeitrag von 15,5 Prozent gilt. Erst ab März 2015 werden die Krankenkassenbeiträge aus Renten nach dem neuen Beitragssatz berechnet. Die betroffenen Rentner werden in der Regel, wie bisher, per Kontoauszug ihrer Bank informiert, wenn sich der aus ihrer Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag ändert.
1. Vorstand Hans Kuhnle

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