Sozialverband VdK - Ortsverband Mönsheim
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KW 03 VdK: Barrierefreiheit auch bei Umbauten - Neues Gleichstellungsgesetz begrüßt und Verbesserungen gefordert

VdK: Barrierefreiheit auch bei Umbauten
Neues Gleichstellungsgesetz begrüßt und Verbesserungen gefordert
Der VdK begrüßt das neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, das 2015 kommen soll, fordert aber Nachbesserungen zugunsten der gut 1,7 Millionen Menschen mit Behinderung im Südwesten. Dies betonte kürzlich Landeschef Roland Sing bei der Anhörung im Landtag. Eine wesentliche VdK-Forderung ist die Herstellung der Barrierefreiheit und zwar auch bei Umbaumaßnahmen. Zudem fordert der Sozialverband VdK eine gesetzliche Berichtspflicht des Landesbehindertenbeauftragten. Dies steigere die Akzeptanz des Amts und diene der Aufklärung der Betroffenen. Ebenso verlangt man die Berufung eines Patienten- und Pflegebeauftragten für Baden-Württemberg. Ausdrücklich begrüßt der VdK die Einführung von Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene, um den Betroffenen ? neben der Landesebene ? auch direkt vor Ort einen Ansprechpartner und Interessenvertreter zu bieten. Des Weiteren lobt man die L-BGG-Neuregelungen, wonach die Verwendung von Hilfsmitteln unter den Schutz des Gesetzes fallen soll. Dies schaffe, so der VdK, Klarheit bei Streitfällen beispielsweise um die Nutzung von Blindenhunden im ÖPNV.
1. Vorstand Hans Kuhnle

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