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Ferienjobs und Steuern
Ferienjobs und Steuern Viele Schüler jobben in der Ferienzeit. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg informiert darüber, dass der Arbeitslohn auch bei Schülern und Studenten steuerpflichtig ist. Am einfachsten sei es, wenn der Ferienjobber dem Arbeitgeber Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilt. Dieser könne dann den Lohnsteuerabzug wie bei einem ?normalen? Arbeitnehmer vornehmen. Bis zu einem monatlichen Bruttolohn von rund 900 Euro werde dabei in der Regel keine Steuer fällig. Werde mehr verdient, könne sich der Schüler die zu viel gezahlten Steuern über eine Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Für Schüler und Studenten, die nur in den ?großen? Ferien arbeiten, müssten keine Beiträge in die Kranken,- Arbeitslosen- und Rentenversicherung gezahlt werden, wenn die Tätigkeit maximal zwei Monate zusammenhängend oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Jahres umfasse. Aber: Habe der Schüler oder Student vorher schon gejobbt oder beginne er nach den Ferien mit einer Ausbildung, gelte die Versicherungsfreiheit nicht mehr. Als Alternative komme ein Minijob-Verhältnis in Betracht. Weiteres im Ferienjobratgeber des Bundes der Steuerzahler unter (0800) 0 76 77 78 bestellbar. Unterstützen Sie den VdK durch ihre Mitgliedschaft. Mehr über die Aufgaben, Ziele und die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK erfahren Sie beim Vorsitzenden Hans Kuhnle 070446949