Sozialverband VdK - Ortsverband Mönsheim
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-moensheim/ID152370
Sie befinden sich hier:

Krankenkassen-Reform belastet einseitig Arbeitnehmer und Rentner

Krankenkassen-Reform belastet einseitig Arbeitnehmer und Rentner Die Bundesregierung muss Arbeitnehmer und Rentner vor Zusatzbeiträgen schützen", fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Hintergrund ist die vom Bundeskabinett verabschiedete Reform der Finanzierung der Krankenkassen. Anfang 2015 soll der Beitragssatz für alle Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken - zunächst paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 7,3 Prozent verteilt. Bisher zahlen alle Kassenmitglieder einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, an dem sich die Arbeitgeber nicht beteiligen. Durch die beschlossenen Änderungen soll dieser Sonderbeitrag entfallen und die Kassen im Gegenzug Zusatzbeiträge erheben dürfen, die vom Einkommen abhängig sein sollen. Der Sozialverband VdK befürchtet, dass durch die Senkung des Beitragssatzes die fehlenden 11 Milliarden Euro sofort als prozentualer Zusatzbeitrag bei den Arbeitnehmern und Rentnern anfallen werden. Mindestens müsse aus Sicht des VdK sichergestellt werden, dass durch eine Überforderungsklausel der ungehemmte Beitragsanstieg für Arbeitnehmer verhindert wird."An der grundsätzlichen Schieflage der Lastenverteilung wird sich mit diesem Regierungsbeschluss nichts ändern", kritisiert die VdK-Präsidentin. "Mit dem Einfrieren des Arbeitgeberanteils werden Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich, die schon für 2015 absehbar sind, einseitig den Arbeitnehmern und Rentnern durch Zusatzbeiträge aufgebürdet", so Mascher weiter. Bereits heute müssten die Versicherten erhebliche Kosten bei Krankheit aus eigener Tasche zahlen, beispielsweise durch Zuzahlungen, Aufzahlungen und Aufwendungen für Leistungen, die aus dem Leistungskatalog der Kassen gefallen sind. Der Leistungskatalog der Kassen sei seit Jahren rückläufig. Mascher: "Bestes Beispiel sind die finanziellen Aufwendungen der Versicherten in der Zahnheilkunde. Hier belasten immer mehr Zusatzbeiträge das Budget einkommensschwächerer Menschen, Älterer und chronisch Kranker beträchtlich. Eine weitere Belastung insbesondere dieser Bürgerinnen und Bürger darf es nicht geben!"
"Wir müssen zurück zur paritätischen Finanzierung. Gesundheitsversorgung von Alten, chronisch Kranken und armen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier sind auch die Arbeitgeber in der Pflicht. Bei den weiter steigenden Gesundheitskosten der nächsten Jahre müssen auch Arbeitgeber und Gutverdienende in die Pflicht genommen werden", fordert Ulrike Mascher.

Mehr über die Aufgaben, Ziele und die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK erfahren Sie beim Vorsitzenden Hans Kuhnle 070446949

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-moensheim/ID152370":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.