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Neuer Schwerbehindertenausweis ? Umtausch nicht Pflicht
Neuer Schwerbehindertenausweis ? Umtausch nicht Pflicht Seit diesem Jahr erhalten schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte mit Lichtbild im Scheckkartenformat. Damit folgt das Land den Vorgaben des Bundes, den neuen Ausweis bis 2015 einzuführen. Auch für uns hat das Vorteile. Der neue Ausweis im zeitgemäßen Format aus Plastik passt viel besser in das Portmonee als der unförmige alte Papierausweis, und schützt schon dadurch vor der uns bekannten "freundlichen Diskriminierung". Auch das Beiblatt mit Wertmarkt für die unentgeltliche Beförderung gibt es ebenfalls im Scheckkartenformat- und passt so zusammen mit dem Ausweis gut in die vorgesehenen Fächer des Geldbeutels. Neu sind Hinweise auf die Schwerbehinderten-Eigenschaft in englischer Sprache sowie in ertastbarer Kennzeichen für blinde Menschen (BrailleSchrift). So leistet der neue Ausweis - auch im europäischen Ausland - einen wichtigen Beitrag zur Barrierefreiheit. Erhältlich ist der neue Schwerbehindertenausweis beim Landratsamt (Versorgungsamt). Der bisherige Schwerbehindertenausweis in Papierform behält aber seine Gültigkeit.
Es besteht allerdings KEINE Umtauschpflicht. Auf Wunsch wird der alte, noch gültige Ausweis, jedoch in einen Neuen im Scheckkartenformat umgetauscht. Der Sozialverband vertritt Behinderte, Patienten, Senioren und andere in allen Fragen des Sozialgesetzbücher (Rente, Pflege, Krankenvers. etc. ) vor den Ämtern und Sozialgerichten.
Mehr über die Aufgaben, Ziele und die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK erfahren Sie beim Vorsitzenden Hans Kuhnle 070446949