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Kinder müssen für Heimkosten der Eltern zahlen
Auch bei Kontaktabbruch gilt grundsätzlich:
Kinder müssen für Heimkosten der Eltern zahlen Erwachsene Kinder müssen auch dann für ungedeckte Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr mit diesen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az: XII ZB 607/12). Die Richter gaben der Stadt Bremen recht. Diese verlangt von einem Beamten die Zahlung von 9000 Euro Heimkosten für dessen Vater. Der Mann wollte die Summe nicht zahlen, denn der Vater hatte vor vier Jahrzehnten den Kontakt zu seinem damals fast erwachsenen Sohn abgebrochen, dessen Annäherungsversuche abgewiesen und ihn später bis auf den Pflichtteil enterbt. Der Anspruch auf Elternunterhalt sei dennoch nicht verwirkt, entschied der BGH. Denn wenn die Eltern pflegebedürftig werden, sind ihre Kinder zur finanziellen Unterstützung verpflichtet, wenn Rente, Vermögen und Pflegegeld die Kosten nicht decken. Voraussetzung ist, dass den Kindern genügend Geld für den eigenen Lebensunterhalt (inklusive Vorsorge) und für die Erfüllung etwaiger Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern und Ehepartnern bleibt.
Samstag, den 08.03.2014: ?Würzbacher Bauerntheater? um 19.30 Uhr in der Gemeindehalle in Perouse.
Terminänderung: Wir treffen uns bereits um 18.30 Uhr vor der Alten Kelter in Mönsheim und bilden dann Fahrgemeinschaften nach Perouse.
Informationen über die Aufgaben und Ziele des Sozialverbandes VdK gibt es beim
Vorstand Hans Kuhnle Tel.: 6949