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Eingeschränkte Krankenversicherung im Nicht-EU-Ausland
Eingeschränkte Krankenversicherung im Nicht-EU-Ausland
Wer bei einem Aufenthalt in Nicht-EU-Ländern krank wird, kann als gesetzlich Krankenversicherter nur mit einem reduzierten Versicherungsschutz rechnen. Nach den Sozialversicherungsabkommen mit diesen Ländern (beispielsweise Türkei oder Balkanstaaten) müssten die deutschen Krankenkassen nur diejenigen medizinischen Leistungen erstatten, die auch Einheimische in den jeweiligen Ländern beanspruchen können. So urteilte unlängst das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung Az.: B 1 KR 21/11 R und wies die Klage eines Deutschen ab, der nach einem Unfall in Tunesien dort mit schwerem Schädel-Hirntrauma in eine private neurologische Klinik gebracht worden war. Seine Kasse hatte ihm nur rund die Hälfte der Behandlungskosten erstattet. Schließlich hätte ein verletzter Tunesier auch keinen Anspruch auf die teurere Behandlung einer Privatklinik gehabt, so die BSG-Richter.
Weihnachtsfeier des VdK Ortsverbandes
am Samstag, den 15.12.2012 um 16 Uhr im Hotel Lamm in Mönsheim.
Bei Kaffee, Hefezopf, Nusskranz und anderen Leckereien wollen wir einen schönen Nachmittag miteinander verbringen.
In gemütlicher Runde singen wir mit Begleitmusik in gewohnter Weise einige Weihnachtslieder.
Zur Unterhaltung konnten wir den versierten Heimathistoriker Imanuel Stutzmann gewinnen. Er wird uns in seiner unnachahmlichen Art einige Jugenderinnerungen aus einem schwäbischen Dorf erzählen. Er ist auch Autor einiger Bücher z. B. "Trocken Brot macht Wangen rot". Weiter werden die Mädels wieder Auftreten, die im letzten Jahr voll überzeugt hatten.
Zum guten Gelingen des Nachmittags würde sich die Vorstandschaft über eine zahlreiche Teilnahme freuen.