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Beitragsaufstockung bei Minijobs
Sozialverband VDK
Ortsverband Mönsheim
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Beitragsaufstockung bei Minijobs
400-Euro-Jobber können durch eigene Rentenbeiträge Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Nach Angaben der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werde diese gesetzliche Möglichkeit von den 400-Euro-Jobbern vermehrt genutzt. Über 380 000 geringfügig Beschäftigte hätten im Dezember 2011 die Rentenbeiträge ihres Arbeitgebers auf den vollen Beitragssatz aufgestockt. Für gewerblich beschäftigte Minijobber mit einem monatlichen Verdienst von beispielsweise 300 Euro koste dies 13,80 Euro im Monat. Die Aufstockung ermögliche auch die etwaige Beanspruchung von Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Zurzeit gibt es in Deutschland 6,8 Millionen Minijobber.
1. Vorsitzender
Hans Kuhnle