Seiteninhalt
Hartz IV: Freie Wohnortwahl
Hartz IV: Freie Wohnortwahl
Arbeitslose Menschen dürfen ihren Wohnort frei wählen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 1. Juni 2010 klargestellt. Danach dürfen Arbeitslose beispielsweise nicht dazu gezwungen werden, in einer billigeren ländliche Gegend wohnen zu bleiben. Auch wenn Hartz-IV-Bezieher in eine Stadt mit höheren Mieten umziehen, stünden ihnen die dortigen Unterkunftskosten zu. Ebenso wenig spiele hier eine Rolle, ob der Umzug wegen eines Stellenangebots erforderlich gewesen sei. In der Entscheidung vom 6. Mai 2010 stellte das BSG klar, dass Hartz-IV-Bezieher bei einem Umzug diesen grundsätzlich auch selbst vornehmen und die Umzugskisten tragen müssen. Die Kosten für eine professionelle Möbelspedition könnten nur dann übernommen werden, wenn der betreffende Grundsicherungsbezieher wegen Alter, Behinderung oder kleinen Kindern seinen Umzug nicht selbst durchführen könne.
VdK-Mitglieder können sich bei Hartz-IV-Streitigkeiten oder anderen sozialrechtlichen Fällen von den VdK-Sozialrechtsreferenten vertreten lassen. Adressen finden sich unter www.vdk-bawue.de oder können unter (07 11) 6 19 56 ? 0 erfragt werden.