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BVG Berufsschadenausgleich verlängert
BVG: Berufsschadensausgleich geändert
Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) wurde zum 1. Juli 2011 geändert. Es bringt auch vom Sozialverband VdK geforderte strukturelle Änderungen für die Kriegsopfer, zum Beispiel die Angleichung der Renten in den Neuen Ländern. Dort gab es mit Ausnahme der Grundrenten der Kriegsbeschädigten und der SED-Opfer bislang nur abgesenkte Leistungen (zuletzt 88,71 Prozent). Beim Berufsschadensausgleich für Beschädigte beziehungsweise beim Schadensausgleich für Witwen errechneten sich bisher schädigungsbedingte Berufsnachteile meist auf der Grundlage von Vergleichseinkommen der Wirtschaft. Jetzt wird einheitlich das Einkommen des Öffentlichen Dienstes (Besoldungsgruppen A) für alle herangezogen. Bei einem laufenden Berufsschadensausgleich werden die Vergleichseinkommen zum 1. Juli 2011 festgeschrieben und jährlich entsprechend der Entwicklung der Rentenversicherung angepasst. Führt die Neuregelung im Vergleich zum maßgebenden Beruf zu keinem befriedigenden Ergebnis, ist ein Ausgleich anzustreben.