Sozialverband VdK - Ortsverband Mönsheim
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Mindestlohn

Mindestlohn in der Pflege ab 1. Juli 2010

Für rund 800 000 Beschäftigte in Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten gilt ab 1. Juli 2010 ein Mindestlohn. Pflegekräfte im Westen sollen fortan nicht weniger als 8,50 Euro, in Ostdeutschland nicht weniger als 7,50 Euro pro Stunde erhalten. Dies teilte unlängst der Arbeitgeberverband Pflege mit. Für Beschäftigte, die bereits heute einen höheren Tariflohn bekommen, ändere sich nichts.
Der Sozialverband VdK setzt sich für einen generellen Mindestlohn in Deutschland ein. Der VdK-Landesverband Baden-Württemberg gehört – wie etliche andere Organisationen – dem "Bündnis für einen gesetzlichen Mindestlohn Baden-Württemberg" an.

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