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Pfändungsschutzkonto
"P-Konto" schützt Existenzminimum
Bei Überschuldung droht schnell die Kontopfändung. Plötzlich kann man seinen finanziellen Grundverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Um dies zu verhindern, können Schuldner seit Juli 2010 ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") führen lassen. Bis zu einem Betrag von 985,15 Euro ist das Guthaben vor Pfändung geschützt. Damit soll gewährleistet sein, dass die wichtigsten laufenden Kosten, wie zum Beispiel die Miete, abgedeckt sind. Bislang war es so, dass ein Konto nach einer Kontopfändung automatisch gesperrt war und der Kunde die Freigabe einzelner Gutschriften beantragen musste. Oft kündigte dann jedoch die Bank das Girokonto, so dass der Betroffene auf teure Barüberweisungen angewiesen war. Auch um dies zu vermeiden, besteht seit dem 1. Juli das Recht auf die Umwidmung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto.