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Mogelpackung Vorkasse
Mogelpackung Vorkasse: Warnung vor Kostenfalle für gesetzlich Krankenversicherte
Ein tiefer Griff in die Tasche der Versicherten sind die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Kostenerstattung im Gesundheitswesen. Das kritisieren der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) und der Vorstand des AOK-Bundesverbandes. Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, die geplante Gesetzesänderung aufzugeben und den Verbraucher vor dieser Kostenfalle zu schützen. Um die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen, sprechen sich die drei Verbände dafür aus, das Instrument der Patientenquittung fortzuentwickeln. Die Patientenquittung gibt es seit 2004 auf freiwilliger Basis. Sie weist Leistung und Kosten einer Behandlung aus.
Die Pläne der Bundesregierung zur Kostenerstattung bedeuten, dass mehr gesetzlich versicherte Patienten ihre Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte zunächst selbst bezahlen und sich danach den Rechnungsbetrag von ihrer Krankenkasse erstatten lassen sollen. Was sich auf den ersten Blick so harmlos anhört, ist bei näherem Hinsehen für Verbraucher höchst folgenreich:
Wenn der Verbraucher sich für die Kostenerstattung entscheidet, rechnet der Arzt jede einzelne erbrachte Leistung nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) mit 2,3-fachem Satz ab. Das bedeutet, der Arzt bekommt mehr als das Doppelte der bisherigen Einnahmen. Die Kasse darf dem Patienten bei Anwendung der Kostenerstattung aber nur den gesetzlich festgelegten Betrag erstatten. So entstehen hohe Differenzbeträge von mehr als 50 Prozent, auf denen der Verbraucher letztlich sitzen bleibt.
Im Vergleich zur GKV laufen den Privaten Krankenkassen die Kosten auf dramatische Weise davon, sie müssen ihren Versicherten von Jahr zu Jahr immer höhere Prämien in Rechnung stellen. Ein Grund: Ärzte behandeln Privatpatienten nicht nur unter gesundheitlichen, sondern auch unter Ertragsgesichtspunkten, zulasten der Versicherten. Diese Entwicklung droht mit der Kostenerstattung auch den gesetzlich Versicherten. Befragungen haben gezeigt, dass Privatversicherte im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten deutlich häufiger den Eindruck haben, dass bei ihnen nicht notwendige Untersuchungen und Behandlungen durchgeführt werden. Dieses Risiko wird für Verbraucher, die für die Vergütung der ärztlichen Leistung Kostenerstattung wählen, stark ansteigen. Der Sozialverband VdK rät Versicherten grundsätzlich davon ab, auf die Kostenerstattung umzuschwenken.