Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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Themen:

Hotz: „Das reicht nicht aus!“
Weitere Entlastungen insbesondere für Rentnerinnen und Rentner sind notwendig

Triage – Schutz behinderter Menschen gewährleisten!

Wichtiger Hinweis: „Jahresmeldung prüfen!“

Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz: „Über 16 Millionen erstritten!“

Bald anmelden: VdK-SBV-Konferenz am 6. Juli in Heilbronn

Hotz: „Das reicht nicht aus!“
- VdK Baden-Württemberg begrüßt die Verdopplung des Heizkostenzuschusses
- Weitere Entlastungen insbesondere für Rentnerinnen und Rentner sind notwendig

Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht unter anderem einen einmaligen Heizkostenzuschuss sowie einen Coronazuschuss für Bedürftige vor. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. begrüßt die finanzielle Hilfe für ärmere Menschen und Familien, weist jedoch darauf hin, dass die geplanten Zuschüsse die steigenden Energiekosten sowie die aktuelle Inflationsrate bei weitem nicht kompensieren. „Wir brauchen langfristige Lösungen, um arme Haushalte sowie Geringverdienende zu entlasten“, erklärt Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender des VdK Baden-Württemberg, und führt weiter aus: „Die Preissteigerungen für Heizöl und Erdgas belasten insbesondere einkommensschwächere Haushalte. Ihre Heizkosten sind prozentual betrachtet im Vergleich zum monatlichen Nettoeinkommen am höchsten.“ Ein geändertes Konsumverhalten oder Einsparungen in anderen Lebensbereichen zur Kompensation der steigenden Kosten seien für die betroffenen Personen schlichtweg nicht möglich.

Die von der Ampel-Regierung beschlossene Verdopplung des Heizkostenzuschusses zeigt zwar, dass die Forderungen der Sozialverbände bei der Bundesregierung angekommen sind, unabhängig davon sei jedoch eine dauerhafte Lösung notwendig. Der einmalige Zuschuss in Höhe von 270 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld reiche noch nicht aus, so der VdK- Landesverband – zumal weitere Kostensteigerungen absehbar sind.

Stattdessen müssen bei der Wohngeldberechnung die tatsächlich entstandenen Kosten für Heizung und Warmwasser berücksichtigt werden. Weiterhin muss eine Entlastung bei den steigenden Energiekosten erfolgen, die nicht nur für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung, sondern für zahlreiche Haushalte in Deutschland eine finanzielle Mehrbelastung darstellen.

Um den Preissteigerungen entgegenzuwirken, fordert der Sozialverband VdK weiterhin eine grundsätzliche Neuberechnung sowie Erhöhung der Regelsätze für Hartz IV und in der Grundsicherung. Hotz: „Die Regelsätze reichten bereits vor den aktuellen Kostensteigerungen durch Inflation und der notwendigen Energiewende nicht aus, um die Bedarfe des täglichen Lebens zu decken.“ So betrug beispielsweise die Erhöhung des Regelsatzes auf 449 Euro für Alleinstehende zum Jahreswechsel lediglich 0,67 Prozent – und ist somit nicht ausreichend, um die Inflationsrate von etwa 5,1 Prozent auszugleichen, deren Entwicklung zudem unklar ist und in Zukunft noch weiter steigen könnte.

Zudem fehlten bei dem Entlastungspaket Maßnahmen zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern mit geringen Renten. Steigende Energiekosten und Lebensmittelpreise minderten konstant die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner. „Daher müssen zügig Rentenanpassungen in Kraft treten, um die Inflationsrate auszugleichen“, so Hotz. Der VdK-Landesverband fordert daher, den Nachholfaktor weiter auszusetzen, durch den das Rentenniveau abgesenkt wird, sowie die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen für Bestandserwerbsminderungsrentner noch dieses Jahr umzusetzen

Triage – Schutz behinderter Menschen gewährleisten!

Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz Behinderter für einen pandemiebedingten Triagefall treffen. Mit seinem Beschluss AZ 1 BvR 1541/20 entschied das Bundesverfassungsgericht, der Gesetzgeber verletze Artikel 3 Grundgesetz, weil er es unterlassen habe, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle bereitstehender intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird. Die Beschwerdeführer, teils schwerstbehindert und überwiegend auf Assistenz angewiesen, begehren einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Triage – was der Gesetzgeber bislang nicht gewährleiste. Das BVerfG hatte nur zu entscheiden, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, wirksame Maßnahmen zu treffen, damit niemand bei Triage wegen einer Behinderung benachteiligt wird. Nach der BVerfG-Entscheidung muss der Gesetzgeber – auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention – unverzüglich dafür sorgen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Ressourcen hinreichend wirksam verhindert wird. Bei der konkreten Ausgestaltung hat er einen Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum.

Wichtiger Hinweis: „Jahresmeldung prüfen!“

Im Laufe des ersten Quartals 2022 sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2021 bekommen, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV). Aus dieser Jahresmeldung geht hervor, in welchem Zeitraum die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Die Jahresmeldung gilt als wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die DRV rät daher dazu, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wichtig seien Name des oder der Beschäftigten, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und der Bruttoverdienst. Wer Fehler entdecke, solle sich umgehend an den Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen, bekräftigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg. Denn fehlerhafte Angaben könnten bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren.

Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz: „Über 16 Millionen erstritten!“

Die Rekordsumme von 16,2 Millionen Euro konnten die Sozialrechtsexperten des Sozialverbands VdK in 2021 allein im Südwesten für die Mitglieder erstreiten. Die 58 Juristinnen und Juristen der (gemeinnützigen) VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg vertraten die Betroffenen in rund 12 000 Widerspruchs- und Klageverfahren sowie in Berufungen vor dem Landessozialgericht. Seinen Sozialrechtsschutz gewährleistet der VdK bereits seit über 70 Jahren durch hauptamtliche Experten. Im Südwesten gibt es dafür Beratungsstellen von A wie Aalen bis W wie Waldshut-Tiengen siehe unter vdk-bawue.de. Dort können Mitglieder und Menschen, die sich für eine VdK-Mitgliedschaft interessieren, sozialrechtliche Beratung erhalten – beispielsweise bei Streitfällen mit der gesetzlichen Rentenversicherung, den Kranken- und Pflegekassen, der Berufsgenossenschaft, mit Jobcenter, Sozialamt oder Versorgungsamt. Auch mit Blick auf die Pandemie wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Bald anmelden: VdK-SBV-Konferenz am 6. Juli in Heilbronn

Für Vertrauenspersonen von Menschen mit Behinderung, Betriebs- und Personalräte organisiert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg am 6. Juli wieder eine landesweite Konferenz samt begleitender Ausstellung in der Harmonie Heilbronn. Die zertifizierte Fortbildungsveranstaltung – die mit sieben Stunden für die CDMP-Weiterbildung (Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager) durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung anerkannt wird – widmet sich in 2022 vor allem der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen, deren turnusgemäße Wahlen diesen Herbst wieder anstehen. Neben Fachvorträgen soll es auch eine Ansprache der neuen Landesbehindertenbeauftragten Simone Fischer geben. Die Anmeldung zur Tagung erfolgt digital und ist ab März möglich. Unter vdk-bawue finden sich der Link zum Anmeldeformular und die Tagungsagenda. Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen können im Vergleich zu den Vorgängerkonferenzen deutlich weniger Personen zugelassen werden. Wegen dieser Limitierung empfiehlt sich die baldige Anmeldung.

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